Überlassung und Pflege für Software des Herstellers Adobe Referenznummer der Bekanntmachung: 1280-SV-Adobe
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Überlassung und Pflege für Software des Herstellers Adobe
Die BWI erwägt, einen (1) Rahmenvertrag mit einem (1) Unternehmen zur Überlassung und zur Pflege von Softwareprodukten des Herstellers Adobe im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 Abs. 1 VgV zu vergeben.
Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren abgeschlossen.
Die vereinbarten Vertragsleistungen umfassen insbesondere
• die zeitlich befristete Überlassung (Miete) von Software inkl. die Erbringung von Softwarepflege- und Supportleistungen (sog. Subscription)
• Überlassung/Lizenzierung von Adobe Stock/Stockmedien ohne Pflege
• Softwarepflege- und Support für die bereits erworbener Software "AEM Forms"
• weitere Leistungen gemäß Ziffer 6 der LB (hierbei handelt es sich um eine Nebenleistung zu den vorgenannten 3 Hauptleistungen, die nicht extra zu bepreisen ist)
Es sollen sowohl Standardprodukte wie der Adobe Acrobat als auch kreative Produkte wie bspw. Adobe Photoshop und Adobe Premiere Pro lizensiert werden. Die Softwareprodukte befinden sich bei der BWI und ihren Endkunden bereits im Einsatz.
BWI GmbH
Auf dem Steinbüchel 22
53340 Meckenheim
Die vereinbarten Vertragsleistungen umfassen insbesondere
- zeitlich befristete Überlassung (Miete) von Software einschließlich Pflegeleistung (sog. Subskription),
- Überlassung/Lizenzierung von Adobe Stock/Stockmedien ohne Pflege,
- Pflegeleistungen für die bereits erworbene Software "AEM Form",
- weitere Leistungen gemäß Ziffer 6 der LB (hierbei handelt es sich um eine Nebenleistung zu den vorgenannten 3 Hauptleistungen, die nicht extra zu bepreisen ist).
1 Mal um 12 Monate
Die Vertragslaufzeit beträgt drei (3) Jahren. Der Vertrag kann optional 1-malige um ein (1) Jahr verlängert werden.
Geschätzter Gesamtwert: [Betrag gelöscht] EUR
Obergrenze des Rahmenvertrages: [Betrag gelöscht] EUR
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1783a4d4385-60d2e1d6228b2520
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1783a4d4385-60d2e1d6228b2520
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1783a4d4385-60d2e1d6228b2520
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Frist für die Abgabe der Angebote beträgt 10 Kalendertage ab dem Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe (vgl. § 17 Abs. 7 VgV). Die Bewerber haben bis zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs die Möglichkeit, der festgesetzten Frist zu widersprechen. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt sich der Bewerber mit der Frist einverstanden.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden den Bewerbern alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. Fragen zum Leistungswettbewerb/zur Angebotsphase werden auch innerhalb des Teilnahmewettbewerbs beantwortet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.