Überlassung und Pflege für Software des Herstellers Adobe Referenznummer der Bekanntmachung: 1280-SV-Adobe

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwi.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1783a4d4385-60d2e1d6228b2520
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://vergabeplattform.bwi.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: öffentlicher Auftraggeber gem. §99 Nr.2 GWB
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: IT der Bundeswehr

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Überlassung und Pflege für Software des Herstellers Adobe

Referenznummer der Bekanntmachung: 1280-SV-Adobe
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48300000 Softwarepaket für Dokumentenerstellung, Zeichnen, Bildverarbeitung, Terminplanung und Produktivität
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die BWI erwägt, einen (1) Rahmenvertrag mit einem (1) Unternehmen zur Überlassung und zur Pflege von Softwareprodukten des Herstellers Adobe im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 Abs. 1 VgV zu vergeben.

Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren abgeschlossen.

Die vereinbarten Vertragsleistungen umfassen insbesondere

• die zeitlich befristete Überlassung (Miete) von Software inkl. die Erbringung von Softwarepflege- und Supportleistungen (sog. Subscription)

• Überlassung/Lizenzierung von Adobe Stock/Stockmedien ohne Pflege

• Softwarepflege- und Support für die bereits erworbener Software "AEM Forms"

• weitere Leistungen gemäß Ziffer 6 der LB (hierbei handelt es sich um eine Nebenleistung zu den vorgenannten 3 Hauptleistungen, die nicht extra zu bepreisen ist)

Es sollen sowohl Standardprodukte wie der Adobe Acrobat als auch kreative Produkte wie bspw. Adobe Photoshop und Adobe Premiere Pro lizensiert werden. Die Softwareprodukte befinden sich bei der BWI und ihren Endkunden bereits im Einsatz.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48300000 Softwarepaket für Dokumentenerstellung, Zeichnen, Bildverarbeitung, Terminplanung und Produktivität
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Hauptort der Ausführung:

BWI GmbH

Auf dem Steinbüchel 22

53340 Meckenheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die vereinbarten Vertragsleistungen umfassen insbesondere

- zeitlich befristete Überlassung (Miete) von Software einschließlich Pflegeleistung (sog. Subskription),

- Überlassung/Lizenzierung von Adobe Stock/Stockmedien ohne Pflege,

- Pflegeleistungen für die bereits erworbene Software "AEM Form",

- weitere Leistungen gemäß Ziffer 6 der LB (hierbei handelt es sich um eine Nebenleistung zu den vorgenannten 3 Hauptleistungen, die nicht extra zu bepreisen ist).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 30/12/2021
Ende: 29/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

1 Mal um 12 Monate

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Vertragslaufzeit beträgt drei (3) Jahren. Der Vertrag kann optional 1-malige um ein (1) Jahr verlängert werden.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Geschätzter Gesamtwert: [Betrag gelöscht] EUR

Obergrenze des Rahmenvertrages: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/10/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 14/10/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Frist für die Abgabe der Angebote beträgt 10 Kalendertage ab dem Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe (vgl. § 17 Abs. 7 VgV). Die Bewerber haben bis zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs die Möglichkeit, der festgesetzten Frist zu widersprechen. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt sich der Bewerber mit der Frist einverstanden.

Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden den Bewerbern alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. Fragen zum Leistungswettbewerb/zur Angebotsphase werden auch innerhalb des Teilnahmewettbewerbs beantwortet.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/09/2021