Forschungs- und Entwicklungsleistungen für ein synthetisches Simulationsumfeld und Generierung KI-basierter Entscheidungsverfahren zur Lösung operationeller Aufgaben innerhalb eines SEAD-Szenarios

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22043
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hsu-hh.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Lehre und Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Forschungs- und Entwicklungsleistungen für ein synthetisches Simulationsumfeld und Generierung KI-basierter Entscheidungsverfahren zur Lösung operationeller Aufgaben innerhalb eines SEAD-Szenarios

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73410000 Militärforschung und -technologie
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Mit dem GhostPlay-Projekt untersucht die HSU gemeinsam mit dem Kooperationspartner die Entscheidungsfindung vor dem Hintergrund neuer Herausforderungen im Zusammenhang mit militärischen Konflikten. Im Mittelpunkt des GhostPlay-Projektes steht die Entwicklung KI-basierter Entscheidugnsverfahren, sogenannter Kontrollstrategien, um die Leistungsfähigkeit KI-basierter Entscheidungsunterstützung im Sensor-Effektor-Verbund darzustellen.

Der Kooperationspartner entwickelt hierzu mithilfe der Subunternehmer ein hoch performantes, synthetisches Simulationsumfeld (=Ghost) um mittels KI und in der Interaktion mit Gegnern, die verschiedene Leistungsprofile aufweisen, Entscheidungsverfahren (=Play) unter Berücksichtigung unterschiedlicher Parameter herauszubilden. Die Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen betreffen ausschließlich militärische Forschung.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

In dem Projekt "GhostPlay - Aufbau eines hoch performanten Simulationsumfeldes zur Entwicklung KI-basierter Entscheidungsverfahren für taktische militärische Entscheidungen bei höchstem Operationstempo" (GhostPlay) beabsichtigt die HSU, mit dem Kooperationspartner ein hoch performantes, synthetisches Simulationsumfeld (Ghost) zu schaffen, um mittels künstlicher Intelligenz (KI) und in der Interatktion mit Gegnern, die verschiedene Leistungsprofile aufweisen, Entscheidungsverfahren (Play) zu entwickeln. Diese sollen das Militär auf der taktischen Ebene und bei höchstem Operationstempo unterstützen.

Dieser geplante Einsatz von KI zur taktischen Entscheidungsunterstützung im Kontext des militärischen Sensor-Effektor-Verbunds geht über den Status Quo der militärischen KI-Forschung hinaus. Er ist sowohl in der Umsetzung und auch hinsichtlich seines Bedarfs an Rechnerressourcen höchst anspruchsvoll. Die Entwicklung von GhostPlay liegt im Interesse des Bundesministeriums der Verteidigung, weil das GhostPlay eine strategische Fähigkeitslücke der Bundeswehr schließen kann. Das zu entwickelnde GhostPlay stellt als Mittel der elektronischen Kampfführung und sicherheitsrelevanten IT- bzw. Kommunikationstechnologie eine nationale Schlüsseltechnologie dar.

Der besondere strategische Wert des GhostPlay-Projekts liegt in der simulationsbasierten Bewertung ethischer, rechtlicher und gesellschaftlicher Auswirkungen (ELSA Assessment) neuer Konzepte und Technologien. Das GhostPlay-Projekt wendet die „Ethics by Design“-Philosophie an, um unterschiedliche ethisch-rechtliche Anforderung im Wechselspiel der intervenierenden bzw. verteidigenden Systeme darzustellen. Daraus resultiert eine neue Entscheidungsgrundlage im Hinblick auf die mögliche Regulierung des Einsatzes (teil)autonom agierender militärischer Systeme, die bislang nicht auf dem Markt verfügbar ist.

Zu den von dem Kooperationspartner mitsamt Subunternehmern zu erbringenden Leistungen zählen im Wesentlichen:

1. Aufbau und Pflege eines Real-Option-Portfolios zur Projektsteuerung und zur Unterstützung des Innovationsmanagements

2. Präsentation und Demonstration aktueller Ergebnisse mit den Entscheidungsträgern der Bundeswehr

3. Handreichung für Überführung der erreichten Ergebnisse in die zukünftige reale Nutzung

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Das Vergaberecht ist auf die beabsichtigte Kooperation im GhostPlay-Projekt nicht anwendbar, da sie ausschließlich Forschungs- und Entwicklungsleistungen i.S.v. § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB umfasst.

Das GhostPlay-Projekt umfasst sowohl Grundlagen- als auch angewandte Forschung sowie experimentelle Entwicklung in einem komplexen und risikoreichen Vorhaben. Im Mittelpunkt des GhostPlay-Projektes steht die Entwicklung KI-basierter Entscheidungsverfahren, sogenannter Kontrollstrategien, um die Leistungsfähigkeit KI-basierter Entscheidungsunterstützung im Sensor-Effektor-Verbund dazustellen. Dazu entwickeln die Kooperationspartner ein hoch performantes, synthetisches Simulationsumfeld (=Ghost) um mittels KI und in der Interaktion mit Gegnern, die verschiedene Leistungsprofile aufweisen, Entscheidungsverfahren (=Play) unter Berücksichtigung unterschiedlicher Parameter herauszubilden.

Zwar enthält § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB a.E. eine Rückausnahme für bestimmte Forschungsleistungen. Diese ist jedoch nicht einschlägig. Die im GhostPlay-Projekt vor-gesehenen Forschungs- und Entwicklungsleistungen aller Kooperationspartner unterfallen nicht den in § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB für die Rückausnahme aufgeführten CPV-Codes. Bei den im Projekt vorgesehenen Leistungen der Kooperationspartner handelt es sich stattdessen um Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen im Bereich Verteidigung und Sicherheit, sie betreffen ausschließlich militärische Forschung.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
10/09/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Taufkirchen
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82024
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrages bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle, um den Abschluss des Vertrages zu verhindern, beträgt zehn Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Auf § 135 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/09/2021