Aufbau einer Metadaten-Infrastruktur für die manuelle und automatisierte Verwaltung von Bauplanungsdaten
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.geoinfo.hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufbau einer Metadaten-Infrastruktur für die manuelle und automatisierte Verwaltung von Bauplanungsdaten
Die Software-Plattform InGrid soll als Basis für die zu entwickelnde Metadaten-Infrastruktur verwendet werden
Im Rahmen des VKoopUIS-Projekts InGrid soll die Metadaten-Infrastruktur als ein Baustein der OZG Verwaltungsleistungen "Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch, dem Raumordnungsgesetz und in der Planfeststellung" und "Einstellen von raumbezogenen Planwerken in das Internet" aufgebaut werden.
Ziele im Rahmen der Beschaffung sind:
• Definition von Metadatenmodellen und -formaten zur Beschreibung von raumbezogenen Planwerken und Beteiligungsverfahren zur Aufstellung raumbezogener Planwerke.
• Recherche von Metadaten von in Aufstellung befindlichen, festgesetzten und untergegangenen raumbezogenen Planwerken.
• Recherche über Beteiligungsverfahren von in Aufstellung befindlichen raumbezogenen Planwerken.
• Synthetische Generierung von Metadaten aus XPlanGML Dateien unter Nutzung von in den entsprechenden XPlanGML Dateien gespeicherten Metainformationen (Stammdaten) zum Planwerk (z.B. Planart, räumliche Lage, Festsetzungsdatum, Nutzungen,...) unter Beachtung von Nutzerkonten (zuständiger Ansprechpartner).
• Erweiterung der Software-Plattform InGrid um die „OGC-API“ Schnittstellen.
• Transaktionale Verarbeitung und Speicherung von Metainformationen zu Planwerken und Beteiligungsverfahren, die im definierten Metadatenmodell über die Schnittstelle "OGC API Features" von externen Systemen (z.B. die im Rahmen des DiPlanung Vorhabens von der BSW entwickelte Cockpitanwendung zur Verfahrenssteuerung von Bauleitplänen) REST basiert bereitgestellt werden.
• Bereitstellung von Metainformationen zu in Aufstellung befindlichen Planwerken über die „OGC-API“ Schnittstellen, die eine Umweltrelevanz haben zur Übernahme in den „UVP-Verbund“.
• Aufbau einer Metadaten-Infrastruktur primär als Software as a Service zur Nachnutzung von den FIT-Store. Eine Container basierte Bereitstellung der entwickelten Anwendung muss ebenso gegeben sein.
• Entwicklung der beschriebenen Softwarekomponenten unter einer Open Source Lizenz, die es der FHH ermöglicht, die Anwendung im Kontext der Bereitstellung von OZG Leistungen potenziell nachnutzenden Gebietskörperschaften über den FIT-Store bereitzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Auftraggeberin ist der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist (§ 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Die Firma Wemove ist seit 2009 alleinige Entwicklerin der InGrid-Softwarekomponenten, verwaltet im Auftrag des InGrid-VKoopUIS-Projekts den InGrid-Software-Quellcode über das Gitflow-Modell und ist gemäß Projektorganisation als technischer Dienstleister verantwortlich für Entwicklung, Dokumentation, QS, Test und Veröffentlichung aller InGrid-Komponenten. Seit 2015 werden die InGrid Komponenten von den InGrid-VKoopUIS-Projektpartnern gemeinsam unter der Open-Source-Lizenz European Union Public Licence (EUPL) gepflegt und weiterentwickelt. Bei dem Software-Paket InGrid handelt es sich um eine Individualsoftware. Unter fachlichen und Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten kommt als Auftragnehmer für Softwarepflege und Weiterentwicklung nur die Firma Wemove in Betracht.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.wemove.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vorliegende Bekanntmachung erfolgt als freiwillige ex-ante Bekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Der geplante Abschluss wird gemäß § 135 Abs. 3 GWB nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen.
Die Werte unter II.1.7) und unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragsnehmers nur mit 1 EUR benannt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Vgl. § 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) Gegen § 134 verstoßen hat oder
2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlagerhalten soll, umfassen.
Wie zuvor dargestellt erfolgt diese Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB.