Kooperation im Projekt "Smarte Systemarchitektur für kommunales E-Government" ("smarte Systeme")
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22043
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hsu-hh.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Kooperation im Projekt "Smarte Systemarchitektur für kommunales E-Government" ("smarte Systeme")
Mit dem Projekt UT 7041 „Smarte Systemarchitektur für kommunales E-Government“ (im Folgenden: smarte Systeme) verfolgt die HSU das Ziel, die Entwicklung einer digitalisierungstheoretisch fundierten und Empirie-gesättigten Blaupause für erfolgreiches E-Government auf kommunaler Ebene sowie die Entwicklung hybrider Weiterbildungsangebote zur effektiven Umsetzung der Forschungsergebnisse.
Im Rahmen des Projekts smarte Systeme möchte die HSU in Zusammenarbeit mit anderen Entwicklungs- und Anwendungspartnern eine smarte Systemarchitektur für kommunales E-Government entwickeln. Dies umfasst Grundlagenforschung als auch die experimentelle Entwicklung einer digitalisierungstheoretisch fundierten und Empirie-gesättigten Blaupause für erfolgreiches E-Government auf kommunaler Ebene sowie die Entwicklung hybrider Weiterbildungsangebote zur effektiven Umsetzung. Die Erkenntnisse aus dem Projekt sollen zu einer Erhöhung der Nutzungsqualität und -intensität von E-Government auf lokaler Ebene beitragen. Der Auftragsgegenstand beinhaltet zunächst die Untersuchung von Stolpersteinen bei der Digitalisierung auf kommunaler Ebene. Darauf beruhend wird die Entwicklung eines Demonstrators zur Digitalisierung des kommunalen Bauwesens angestrebt. Im nächsten Schritt sollen die Erkenntnisse als Grundlage für ein Fortbildungsprogramm für Kommunen dienen. Die Ergebnisse aus der Entwicklung des Demonstrators und der Fortbildungsangebote sollen in ein strategisches Gesamtkonzept für ein umfassendes E-Government auf kommunaler Ebene münden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die HSU darf mit der Q Agentur für Forschung GmbH (Q-Agentur) gemäß § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB ohne vorheriges Vergabeverfahren zusammenarbeiten. Der Anwendungsbereich des Vergaberechts ist gemäß §116 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht eröffnet. Das Vergaberecht ist auf die beabsichtigte Kooperation mit der Q-Agentur nicht anwendbar, denn sie umfasst Forschungs- und Entwicklungsleistungen im Sinne von § 116Abs. 1 Nr. 2 GWB. Unter den Begriff der Forschung und Entwicklung fallen alle Tätigkeiten, die Grundlagenforschung und experimentelle Entwicklung beinhalten. Die Q-Agentur erbringt Forschungs- und Beratungsleistungen, die einen wesentlichen Beitrag zu der anwendungsorientierten Forschungsfrage mit Blick auf die Anforderungen und Nutzungserwartungen der Kommune(n) sowie des Anspruchs einer smarten Systemarchitektur leisten. Die Q-Agentur unterstützt die HSU methodisch bei der Forschung durch strategische Analysen und Konzeptentwicklungen. Die Beratungsleistungen der Q-Agentur sollen dazu beitragen eine politisch-administrative Gesamtstrategie für eine Blaupause E-Government auf kommunaler Ebene zu entwickeln. Zwar enthält § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB a.E. eine Rückausnahme für bestimmte Forschungsleistungen. Diese ist jedoch nicht einschlägig. Das Projekt smarte Systeme unterfällt der "Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung" (CPV-Code „73200000-4“) und insofern nicht den von der Rückausnahme erfassten CPV-Codes. Selbst wenn man die Leistungen der Q-Agentur einem der Rückausnahme einschlägigen CPV-Codes zuordnen würde, so wären jedenfalls nicht die weiteren Voraussetzungen des §116 Abs. 1 Nr. 2 GWB erfüllt. Die Rückausnahme des § 116 Abs. 1 Nr. 2, 2. Halbsatz GWB ist nicht einschlägig. Die Rückausnahme setzt voraus, dass die Ergebnisse der Forschungs- und Entwicklungsleistungen ausschließlich Eigentum des Auftraggebers für seinen Gebrauch bei der Ausübung seiner eigenen Tätigkeit werden und die Dienstleistung vollständig durch den Auftraggeber vergütet wird. Beide Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. Die von der Q-Agentur zu erbringenden Dienstleistungen werden schon nicht vollständig durch die HSU vergütet. Die Q-Agentur bringt einen wesentlichen Eigenanteil in das Projekt ein. Zudem werden die Projektergebnisse nicht ausschließliches Eigentum der HSU. Zum Wohle der Allgemeinheit sollen die Forschungsergebnisse allen Städten und Gemeinden zur Verfügung gestellt werden um ein auch diese in die Lage zu versetzen ein erfolgreiches E-Government einzuführen. Die Forschungsergebnisse werden zudem auch der Allgemeinheit durch Veröffentlichungen (Bspw. Internet, Buchpublikationen, Fachzeitschriften) zugänglich gemacht, sodass auch andere Wirtschaftsteilnehmer die Forschungsergebnisse reproduzieren können.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68167
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html?nn=3590536
Die Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrages bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle, um den Abschluss des Vertrages zu verhindern, beträgt zehn Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Auf § 135 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.