BW21 Rastatt, Planung Referenznummer der Bekanntmachung: 14TEI11828
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BW21 Rastatt, Planung
Rastatt
BW21 Rastatt, Objekt- und Fachplanung Leistungsphasen 1 und 2, optional ab Leistungsphase 3
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BW21 Rastatt, Planung
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Rastatt
BW21 Rastatt, Objekt- und Fachplanung Leistungsphasen 1 und 2, optional ab Leistungsphase 3
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Nachtrag 21_04 Unterstützungsleistungen der PL bei technischen Fragenstellungen für die Umsetzung der Bauausführung und zur Abschluss aller Ausführungsunterlagen seitens AN Bau
m Rahmen der AP Übergabe an AN Bau wurde festgesellt, dass einige offenen Fragen vor allem bei den Sanierungsmaßnahmen an Bauwerken sowie konstruktiver Umsetzung der Maßnahme bestehen. Es wurde festgestellt, dass einige Alternativen für die Umsetzung des Umbaus möglich sind, welche mit Planungsteams noch besprochen werden müssen. Dies ist erforderlich um später Materialisieren zu können und die Werkzeichnungspläne zu erstellen sowie diese weiters ans Werk verschicken zu können.