HF3/21/006 Personalüberlassung von eisenbahnspezifischen Berufen Referenznummer der Bekanntmachung: 21DB55067
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
HF3/21/006 Personalüberlassung von eisenbahnspezifischen Berufen
Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über die Personalüberlassung von eisenbahnspezifischen Tätigkeiten an alle DB Konzernunternehmen, vornehmlich DB Regio AG und DB Cargo AG. Diese Personaldienstleistungen werden als klassische Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG erbracht. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens HF3/21/006 sollen Rahmenverträge für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024, mit optionaler Vertragsverlängerung um ein Jahr, geschlossen werden.
Personalüberlassung von Triebfahrzeugführern
Ziel des Vergabeverfahrens ist die Listung von Firmen auf dem Gebiet der Personalüberlassung und die Bildung eines Lieferantenpools zur Abdeckung der Personalbedarfe im Bereich der eisenbahnspezifischen Tätigkeiten (u.a. Lokrangierführer, Wagenmeister, Triebfahrzeugführer) im DB Konzern.
Dieser Rahmenvertrag regelt die Option im Bedarfsfall eine Anfrage und Beauftragung durch den Auftraggeber durchzuführen und im Anschluss auf den Abschluss von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen („Einzelverträge“) zu den Bedingungen dieses Rahmenvertrages zwischen dem Bedarfsträger und Auftragnehmer. Es besteht keine Verpflichtung, diese Option auszuüben.
Personalüberlassung von interdisziplinären eisenbahnspezifischen Berufen
Ziel des Vergabeverfahrens ist die Listung von Firmen auf dem Gebiet der Personalüberlassung und die Bildung eines Lieferantenpools zur Abdeckung der Personalbedarfe im Bereich der eisenbahnspezifischen Tätigkeiten (u.a. Lokrangierführer, Wagenmeister, Triebfahrzeugführer) im DB Konzern.
Dieser Rahmenvertrag regelt die Option im Bedarfsfall eine Anfrage und Beauftragung durch den Auftraggeber durchzuführen und im Anschluss auf den Abschluss von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen („Einzelverträge“) zu den Bedingungen dieses Rahmenvertrages zwischen dem Bedarfsträger und Auftragnehmer. Es besteht keine Verpflichtung, diese Option auszuüben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.