Rahmenvertrag: Leistungen der Baubetriebsplanung und des technischen Anmelders, Region Südwest bis 50 TEUR je Einzelabruf Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50984
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/lieferantenmanagement/lieferantenqualifizierung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag: Leistungen der Baubetriebsplanung und des technischen Anmelders, Region Südwest bis 50 TEUR je Einzelabruf
Rahmenvertrag: Leistungen der Baubetriebsplanung und des technischen Anmelders, Region Südwest bis 50 TEUR je Einzelabruf
Region Südwest
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag für die Leistungen der Baubetriebsplanung und des technischen Anmelders für die Region Südwest. Inhalt ist die Beratung und Anmeldung von Infrastrukturmaßnahmen der Deutschen Bahn AG zur Strategischen Planung, Integrierten Bündelung, Baukapazitätsmanagement und Baubetriebsmanagement. Der Rahmenvertrag ist auf 50 TEUR pro Einzelabruf und Projekt beschränkt. Die Laufzeit beträgt 2 Jahre übertragene Leistungen, sowie die Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr. Der Zuschlag und Abschluss der Verträge erfolgt mit den 10 Bestbietern gemäß Warenkorb. Ohne feste Mengen- oder Umsatzzusagen. Weitere Informationen sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen.
siehe II.2.7
Rahmenvertragsvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern; Zuschlagskriterium: 100% Preis gemäß Warenkorb. Der Zuschlag und Abschluss der Verträge erfolgt mit den 10 Bestbietern gemäß Warenkorb. Ohne feste Mengen- oder Umsatzzusagen. Weitere Informationen sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag: Leistungen der Baubetriebsplanung und des technischen Anmelders, Region Südwest bis 50 TEUR je Einzelabruf
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag: Leistungen der Baubetriebsplanung und des technischen Anmelders, Region Südwest bis 50 TEUR je Einzelabruf
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag: Leistungen der Baubetriebsplanung und des technischen Anmelders, Region Südwest bis 50 TEUR je Einzelabruf
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag: Leistungen der Baubetriebsplanung und des technischen Anmelders, Region Südwest bis 50 TEUR je Einzelabruf
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag: Leistungen der Baubetriebsplanung und des technischen Anmelders, Region Südwest bis 50 TEUR je Einzelabruf
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag: Leistungen der Baubetriebsplanung und des technischen Anmelders, Region Südwest bis 50 TEUR je Einzelabruf
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag: Leistungen der Baubetriebsplanung und des technischen Anmelders, Region Südwest bis 50 TEUR je Einzelabruf
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag: Leistungen der Baubetriebsplanung und des technischen Anmelders, Region Südwest bis 50 TEUR je Einzelabruf
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
- Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Verwenden Sie hierzu die Datei „21FEI50984 Teilnahmeantrag.pdf". Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften is
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.