BMP Erneuerung Bf Villingen Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI42388
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BMP Erneuerung Bf Villingen
Villingen-Schwenningen
BMP Erneuerung Bf Villingen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BMP Erneuerung Bf Villingen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73037
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Villingen-Schwenningen
BMP Erneuerung Bf Villingen
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Land: Deutschland
LÄA 79: Nach Bauvertrag waren die 4 im Bestand vorhandenen Lichtschächte des Hausbahnsteiges dem neuen Bestand anzupassen und die Gitterrostabdeckungen zu erneuern. Vor den Anpassungsarbeiten wurden die Lichtschächte in einer gemeinsamen Begehung zwischen Bahnhofsmanagement und der Projektleitung geöffnet und der Zustand der Betonwände festgestellt. Dabei stellte sich heraus das der obere 1,0 m der Bestandsschächte rissig und der Beton sich insgesamt in einem schlechten Zustand befand. Entsprechend dieser technischen Mängel wurde die Teilsanierung der Lichtschächte festgelegt. Der obere 1,00 m war durch je 2 Stück Ausgleichsringe a` 500 mm zu erneuern. Dazu wurden die alten Lichtschächte freigelegt und abgebrochen. Nach dem Abbruch wurden die Lichtschächte neu aufgebaut und verfüllt. Die Arbeiten fanden in Abstimmung mit dem Bahnhofsmanagement statt. Diese Leistungen wurden aus Sicherheitsgründen für den gesamten Bahnsteigverkehr erforderlich. Die Leistungen waren nach Bauvertrag so nicht vorgesehen. Da die Firma Leonhard Weiss GmbH & Co. KG mit dem Gesamtauftrag zur Erneuerung des Bahnhofes Villingen beauftragt ist, sind diese zusätzlichen Leistungen als Zusammenhangsarbeiten zu sehen und sind zur Erbringung der Gesamtvertragsleistungen unbedingt erforderlich. Nur so kann ein funktionstüchtiger Gesamtausbau gewährleistet werden.
Da es sich hier um zusätzliche Leistungen, die zur Sicherung des Personals, der Reisenden und zur mangelfreien Erbringung der Hauptvertragsleistung handelt, sind dies Zusammenhangsarbeiten. Die Leistungen sind zur Weiterführung aller mit dem Bau der Gesamttrasse in Verbindung stehenden Leistungen erforderlich, die Synergieeffekte aus zu den anderen noch zu erbringenden Leistungen sind vorhanden. Somit können diese Leistungen nur beim AN Firma Leonhard Weiss GmnH & Co. KG angesiedelt werden. Bei einer getrennten Vergabe wäre eine erneute BE mit zusätzlichen Gerätetransporten erforderlich. Behinderungen durch einen zusätzlichen Dritten im Baufeld wären zur Erbringung der Gesamtleistung nicht zu vermeiden. Das Gewährleistungsrisiko für die Gesamt-Neubautrasse in diesem Bereich wäre nicht mehr zuzuordnen. Die Leistungen sind zur Erbringung der vertraglichen Leistungen unbedingt erforderlich.