BMP Erneuerung Bf Villingen Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI42388
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BMP Erneuerung Bf Villingen
Villingen-Schwenningen
BMP Erneuerung Bf Villingen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BMP Erneuerung Bf Villingen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73037
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Villingen-Schwenningen
BMP Erneuerung Bf Villingen
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Land: Deutschland
LÄA 83: Die Fläche im Bereich des Tankraumes am Bahnsteig 1 war der Fa. LW vertraglich als BE-Fläche zugeteilt. Im Zuge von Verfüllarbeiten anderer Unternehmer im Bereich des Tankraumes musste die Zufahrt für die Drittfirma möglich sein und zur Ausführung der Arbeiten ein entsprechender Arbeitsraum geschaffen werden. Diese Flächen waren nach Bauvertrag tatsächlich der Fa. LW als BE-Fläche zugeteilt und tatsächlich teilweise belegt. Um die Arbeiten des Drittunternehmens nicht weiter zu behindern, wurde eine Beräumung der Fläche im Bereich des Tankraumes erforderlich.
Es handelt sich um sowieso Leistungen die bei einer detaillierten Aufstellung des LVs ebenso auszuführen gewesen wären. Da die Firma Leonhard Weiss GmbH & Co. KG mit dem Gesamtauftrag zur Erneuerung des Bahnhofes Villingen beauftragt ist, sind diese zusätzlichen Leistungen als Zusammenhangsarbeiten zu sehen und sind zur Erbringung der Gesamtvertragsleistungen unbedingt erforderlich. Nur so kann ein funktionstüchtiger Gesamtausbau gewährleistet werden.
Da es sich hier um zusätzliche Leistungen zur behinderungsfreien Ausführung der Gesamtarbeiten handelt und es sich bei der Beräumung um Einrichtungsgegenstände der Fa- LW handelt, sind dies Zusammenhangsarbeiten. Die Leistungen sind zur Weiterführung aller mit dem Bau der Gesamttrasse in Verbindung stehenden Leistungen erforderlich, die Synergieeffekte aus zu den anderen noch zu erbringenden Leistungen sind vorhanden. Somit können diese Leistungen nur beim AN Firma Leonhard Weiss GmnH & Co. KG angesiedelt werden. Bei einer getrennten Vergabe wäre eine erneute BE mit zusätzlichen Gerätetransporten erforderlich. Behinderungen durch einen zusätzlichen Dritten im Baufeld wären zur Erbringung der Gesamtleistung nicht zu vermeiden. Das Gewährleistungsrisiko für die Gesamt-Neubautrasse in diesem Bereich wäre nicht mehr zuzuordnen. Die Leistungen sind zur Erbringung der vertraglichen Leistungen unbedingt erforderlich.