Erweiterungsneubau des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) auf dem Postblockareal-Nord, Berlin-Mitte HOAI-Fachplanerleistungen „Verkehrsanlagen" (außerhalb Liegenschaft), (VOEK 247-21) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 247-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterungsneubau des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) auf dem Postblockareal-Nord, Berlin-Mitte HOAI-Fachplanerleistungen „Verkehrsanlagen" (außerhalb Liegenschaft), (VOEK 247-21)
Die AG beabsichtigt den Erweiterungsneubau des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) inkl. Bundesfinanzakademie (BFA) auf dem Postblockareal-Nord, Berlin-Mitte. Das Bauvorhaben soll für das Nord-Grundstück des Postbockareals in Berlin-Mitte entlang der Wilhelmstraße zwischen Zimmer- und Leipziger Straße geplant werden.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist - anknüpfend an die bisherigen Planungsergebnisse - die Vergabe von HOAI-Fachplanerleistungen (Grund- und Besondere Leistungen) zum Leistungsbild "Verkehrsanlagen" (außerhalb Liegenschaft) i.S.d. § 47 HOAI 2021 neben dem parallel zu beauftragenden Generalplaner.
Berlin
Die AG beabsichtigt, auf der Liegenschaft „Postblockareal Nord“ an der Wilhelmstraße/Leipziger Straße im Berliner Stadtbezirk Mitte für das Bundesministerium der Finanzen ein neues Bürogebäude zur Unterbringung der Leitung des Ministeriums, verschiedener Abteilungen der Verwaltung, der Bundesfinanzakademie BFA, eines Konferenzzentrums und einer Groß-Kantine zu errichten.
Die Generalplanungsleistungen für das Projekt werden im Anschluss an einen europaweit bekanntgemachten RPW-Realisierungswettbewerb (EU-Auftragsbekanntmachung 2021/S 066-172085 vom 06.04.2021) an einen anderen AN vergeben.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist - anknüpfend an die bisherigen Planungsergebnisse - die Vergabe von HOAI-Fachplanerleistungen (Grund- und Besondere Leistungen) zum Leistungsbild "Verkehrsanlagen" (außerhalb Liegenschaft) i.S.d. § 47 HOAI 2021, konkret deren Leistungsphasen (LPH) 2-4 sowie optional auch deren LPH 5-9. Die Beauftragung erfolgt hierzu im Wege eines Stufenvertrages. Der hiesige spätere AN soll ergänzende Vorleistungen und Fachplanungen für die Verkehrsanlagen außerhalb des Baugrundstücks erstellen und sich dabei laufend mit dem Generalplaner abstimmen. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Wahrung der Kosten-, Termin- sowie Schnittstellensicherheit. Daneben soll der hiesige spätere AN im Zuge seiner Leistungen der von der AG ebenfalls beabsichtigten Überplanung und Bebauung des unmittelbar an das hier vertragsgegenständliche Baugrundstück angrenzenden „Postblockareals Süd“ Rechnung tragen und auch diesbezüglich flexible und harmonische Anknüpfungen ermöglichen.
Die Vergabestrategie für die Umsetzung der Maßnahme ist zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch offen. Vorbehaltlich einer abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung strebt die AG nach entsprechender Ausschreibung und Beauftragung eine weitere Planung, die Realisierung und den späteren Betrieb des Projektes im Rahmen einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft an (ÖPP-Modell). Alternativ kommen, ebenfalls nach entsprechender Ausschreibung und Beauftragung durch die AG, eine Generalunternehmervergabe, ggf. aufgeteilt auf bis zu 6 Pakete/Teil- oder Fachlose, oder eine Einzelgewerkevergabe in Betracht.
Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Beauftragung erfolgt im Wege eines Stufenvertrages, d.h. stufenweise nach Leistungsphasen (LPH) zum ausgeschriebenen Leistungsbild der HOAI 2021 wie folgt:
- Leistungsstufe 1: LPH 2-3
- Leistungsstufe 2: LPH 4
- Leistungsstufe 3: LPH 5 (optional)
- Leistungsstufe 4: LPH 6-7 (optional)
- Leistungsstufe 5: LPH 8 (optional)
- Leistungsstufe 6: LPH 9 (optional)
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Bei mehr als 5 geeigneten Bewerbern im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb (1. Verfahrensstufe) erfolgt die Auswahl der Teilnehmer für die spätere Angebots- und Verhandlungsphase (2. Verfahrensstufe) auf der Grundlage eignungsbasierter Auswahlkriterien (§ 51 VgV), konkret auf Basis der Vergabeunterlage "Wertungsmatrix Teilnahmewettbewerb" (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen):
Sollten danach mehr als 5 Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber/Bewerbergemeinschaften infrage kommen, werden die Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe (Erstangebot) in der Rangfolge aufgefordert, die im Rahmen des eignungsbasierten Auswahlmodus auf Grundlage der Bewertungskriterien „Umsatz“ (20%), „Fachkunde“ (70%) und „Mitarbeiterzahlen“ (10 %) die meisten der zu vergebenden Punkte (max. 1000) erhalten. Die Summe der erreichten Punkte bestimmt demnach die Reihenfolge der Teilnehmer. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Ergebnis, wird sich der Losentscheid vorbehalten.“
s. unter Ziff. 2.7.: Leistungsstufen 3-6 (= LPH 5-9) optional
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 75 Abs. 1 und 2 VgV berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 75 Abs. 3 VgV. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Bewerbungsunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig
und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.
de) heruntergeladen werden. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle
vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.
2. Der Vordruck „Angebotsschreiben“ ist in Textform mit dem Namen der
natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern
der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter einzureichen.
Zusätzlich sind das Formblatt 4 der Anlage 5 "Benennung und Erklärung der Bewerbergemeinschaft" sowie ggf. die spezifischen Eignungsnachweise mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Auf gesonderte Anforderung der
Vergabestelle sind von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils das
Formblatt VHB 124 und etwaige Nachweise vorzulegen.
3. Das Angebot ist bis zum Ende der Frist für die Abgabe der Angebote auf der e-
Vergabe-Plattform www.evergabe-online.de einzureichen.
Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind
die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-
Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte
auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für
Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-
Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von
Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten
elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die
elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete
Verschlüsselungsund
Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform
sowie der Plattform selber und der Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-
Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.
info bereit.
4. Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. Chechliste (Anlage 5) sind mit dem Angebot, spätestens zu dem
in IV.2.2) genannten Termin vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die
bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf
Anforderung des Auftraggebers innerhalb von maximal 6 Kalendertagen
nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und
Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird das Angebot
ausgeschlossen. Nicht nachgefordert werden: für den Teilnahmeantrag (Stufe 1): Der Teilnahmeantrag.
Nicht nachgefordert werden für die Angebotsphase (Stufe 2): Das Angebotsschreiben, das Preisblatt und das Konzept.
5. Datenschutzinformation für am Verfahren beteiligte Dritte nimmt der Bieter
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer,
Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Datenschutzinformation
der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (http://www.bundesimmobilien.de
/datenschutz ) vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind die
Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
6. Die Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte (Bewerberfragen), die
elektronisch über die e-Vergabe-Plattform an die unter Ziffer I.1) an
die genannte Kontaktstelle zu stellen sind, endet am 06.10.2021, 12:00 Uhr. Eine
Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ausschließlich über die eVergabe-Plattform.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland