Aufbau eines Online-Access Panels im Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors (NaDiRa)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dezim-institut.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufbau eines Online-Access Panels im Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors (NaDiRa)
Das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) beabsichtigt im
Wege eines Offenen Verfahrens gemäß § 119 Abs. 1 GWB den Aufbau eines Online-Access
Panels im Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors (NaDiRa) zu vergeben.
Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen.
Berlin
Aufbau eines Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors in Form eines Online Access Panels auf Basis einer Rekrutierung der Teilnehmer durch eine Erstbefragung, die sowohl online (CAWI) als auch schriftlich (PAPI) durchgeführt werden kann (CAWI/PAPI-Methoden-Mix)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufbau eines Online-Access Panels im Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors (NaDiRa)
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt.
b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet
c. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden.
d. Fragen sind bis zum 09.07.2021 12:00 Uhr über die in den Bewerbungs- und Angebotsbedingungen genannte E-Mailadresse einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern / Bieterinnen in anonymisierter Form unter folgendem Link zur Verfügung gestellt: https://www.dezim-institut.de/ausschreibungen/
e. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf Angebotsfrist auf https://www.dezim-institut.de/ausschreibungen/
eingestellt.
f. Angebote können nur über die in den Bewerbungs- und Angebotsbedingungen angegebenen E-Mailadresse abgegeben werden.
g. Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
h. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.
i. Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter/Bieterinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb
einer Frist von 10 Kalendertagen beim Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung
(DeZIM) e.V., Mauerstrasse 76, 10117 Berlin gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Deutschen Zentrum
für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) e.V., Mauerstrasse 76, 10117 Berlin gerügt
werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung
(DeZIM) e.V., Mauerstrasse 76, 10117 Berlin gerügt werden.
Hilft das Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) e.V., Mauerstrasse
76, 10117 Berlin der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt
unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) e.V., Mauerstrasse
76, 10117 Berlin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem
Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information
der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch die öffentliche Auftraggeberin über
den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle
der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.