Wohnhausgruppe 3213 - Architekten- und Ingenieurleistungen für den Neubau von Wohnungsbauten Referenznummer der Bekanntmachung: GP-3213-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: D-13187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesobau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wohnhausgruppe 3213 - Architekten- und Ingenieurleistungen für den Neubau von Wohnungsbauten
Die GESOBAU AG plant in der Wohnhausgruppe 3213 eine Neubebauung als Nachverdichtung auf Ihren eigenen Grundstücken im Bezirk Berlin-Hellersdorf, Hellersdorfer Straße.
Es sollen Wohnungsneubauten errichtet werden, die sich insbesondere durch kostengünstiges und effektives Bauen auszeichnen. Die Baumaßnahme gliedert sich in zwei Geltungsbereiche. In der Bebauung östlich der Alten Hellersdorfer Straße sind 15 Reihenhäuser mit je zwei Vollgeschossen und ausgebautem Dachgeschoss vorgesehen (ca. 1.450 m² BGF). Westlich der Alten Hellersdorfer Straße sind 6 Reihenhäuser mit je zwei Vollgeschossen und ausgebautem Dachgeschoss sowie zwei Riegel Geschosswohnungsbau mit jeweils drei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss entstehen (insgesamt ca. 2.960 m² BGF).
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Nähere Beschreibung siehe Anlage "Aufgabenstellung".
D-12629 Berlin
Nähere Beschreibung siehe Anlage "Aufgabenstellung und Leistungen".
Die Beauftragung erfolgt in nachfolgend genannten Stufen:
Stufe I
- Das sind die Leistungen der Grundlagenermittlung, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Stufe II
- Das sind die Leistungen zur Erarbeitung einer Vorplanung, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Stufe III
- Das sind die Leistungen zur Erarbeitung einer Entwurfsplanung einschließlich Modernisierungskonzept und Kostenberechnung, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Stufe IV
- Das sind die Leistungen bis zur Herbeiführung der Baugenehmigung, soweit erforderlich, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Stufe V
Das sind die Leistungen zur Erarbeitung einer eingeschränkten Ausführungsplanung, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Stufe VI
Das sind die Leistungen zur Vorbereitung der GU-Vergabe, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Stufe VII
Das sind die Leistungen zur Mitwirkung bei der GU-Vergabe, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Stufe VIII
Das sind die Leistungen zur GU-Objektüberwachung und Dokumentation, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Stufe IX
Das sind die Leistungen der Objektbetreuung, einschließlich aller dazugehörigen Leistungen und den Besonderen Leistungen und Beratungsleistungen.
Die Beauftragung umfasst zunächst nur die Stufen I bis III.
Die Übertragung einzelner nachfolgender Stufen ist für den Auftraggeber optional.
Definition der Stufen siehe Punkt II.2.4) der Bekanntmachung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wohnhausgruppe 3213 - Architekten- und Ingenieurleistungen für den Neubau von Wohnungsbauten
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10965
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Mindestdeckungssummen der Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (jeweils 2-fach maximiert):
- für Personenschäden: 3,0 Mio. EUR,
- für sonstige Schäden (inkl. Umwelthaftpflicht): 40% Bauvolumen, mind. 2,5 Mio. EUR.
Unterschreitet die vorhandene Versicherung die vor genannten Mindestdeckungssummen, so ist bei Vertragsabschluss eine Versicherung mit den geforderten Werten nachzuweisen.
2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
siehe Vergabeunterlagen
3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft (BG) ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung aller Mitglieder der BG (BG-Erklärung gem. Anlage 2 zum Bewerbungsbogen) abzugeben, wonach diese im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung gründen. Die Erklärung hat zudem ein Mitglied der BG zur Durchführung des Vergabeverfahrens zu bevollmächtigen.
Mehrfachbewerbungen (MB) sind grundsätzlich unzulässig und führen zum Ausschluss aller hiervon betroffenen Bewerber/BG, es sei denn die betroffenen Bewerber/BG weisen nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Aufforderung substantiiert und nachvollziehbar nach, dass eine Verletzung vergabe- und wettbewerbsrechtlicher Grundsätze durch die MB insbesondere im Hinblick auf eine etwaige Teilnahme an den Vergabeverhandlungen ausgeschlossen ist. Eine MB liegt z.B. vor, wenn einzelne Mitglieder einer BG sich zusätzlich als Einzelbewerber oder an mehr als einer BG beteiligen. Auch eine Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers ist eine MB.
4) Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten folgende besondere Bedingungen:
4.1) Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) vom 23.8.1999 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Seite 498) müssen Bieter mit Abgabe des Angebots eine entsprechende Erklärung abgeben. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gem. § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
4.2) Der Bieter (einschließlich eventueller Drittunternehmer) darf weder einen Eintrag im Berliner Korruptionsregister, Gewerbezentralregister, noch in den Sanktionslisten der EG-Antiterrorismusverordnung (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle.
4.3) Die zu Vergabeverhandlungen aufgeforderten Bieter haben sich zu verpflichten, im Fall der Auftragserteilung einen Integritätsvertrag mit der GESOBAU AG abzuschließen sowie die GESOBAU-Eigenerklärung/Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Auf Angebote von Bietern, die den Abschluss einer derartigen Vereinbarung und die Unterzeichnung der Eigenerklärung/Verpflichtungserklärung verweigern, kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
5. Eine Bewerbung ist nur unter Verwendung des Bewerbungsbogens (einschl. Anlagen) zulässig, der unter der in Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung angegebenen URL heruntergeladen werden kann. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
6. Die Bewerbung ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen ausschließlich digital signiert oder elektronisch in Textform über die Vergabeplattform Berlin einzureichen.
7. Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
8. Anfragen werden nur beantwortet, wenn Sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist schriftlich über die Vergabeplattform Berlin (vorzugsweise) oder per E-Mail eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Fragen werden anonymisiert und zusammen mit den Antworten als "Fragen- und Antwortenkatalog" im Internet (siehe Ziffer I.3 der Bekanntmachung) veröffentlicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.