Winterdienstleistungen auf Geh- und Radwegen und sonstigen Wegenin maschineller Bearbeitung mit kleinen Streufahrzeugen Referenznummer der Bekanntmachung: OV-RV 2021-253
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20537
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienstleistungen auf Geh- und Radwegen und sonstigen Wegenin maschineller Bearbeitung mit kleinen Streufahrzeugen
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von hoheitlichen Winterdienstleistungen auf Gehwegen, Gehwegen auf Fußgänger- und Straßenbrücken, Radwegen, Fahrrad- und Schutzstreifen, Protected- und Pop-Up- Bikelanes, Wegen in Grünanlagen, Fußgängerquerungen auf Plätzen und Flächen, sowie an Zu- und Abgängen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).
Für die Ausführung der ausgeschriebenen Winterdienstleistung werden 16 Fahrzeuge inkl. Fahrer benötigt.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von hoheitlichen Winterdienstleistungen auf Gehwegen, Gehwegen auf Fußgänger- und Straßenbrücken, Radwegen, Fahrrad- und Schutzstreifen, Protected- und Pop-Up- Bikelanes, Wegen in Grünanlagen, Fußgängerquerungen auf Plätzen und Flächen, sowie an Zu- und Abgängen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).
Für die Ausführung der ausgeschriebenen Winterdienstleistung werden 16 Fahrzeuge inkl. Fahrer benötigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Winterdienstleistungen auf Geh- und Radwegen und sonstigen Wegen in maschineller Bearbeitung mit kleinen Streufahrzeugen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angabe unter V.2.4) gemäß § 5 VgV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1GWB unzulässig ist, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland