Mobile Zahlungsterminals Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEA54986
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Mobile Zahlungsterminals
Beschaffung von mobilen Zahlungsterminals, die im Rahmen des Verfahrens „Mobiles Terminal“ für die Zugbegleiter*innen genutzt werden, um unbare Zahlungen im Netzbetrieb der DB AG damit durchzuführen.
Ziel und Auftrag ist es, die aktuelle Endgerätegeneration von mobilen Terminals durch neue zu ersetzen. Das Projekt, welches diesen Auftrag erfüllt, heißt Mosaik.
Die Nachfolgelösung der MTx-Generation soll in Schienenfahrzeugen und Omnibussen zum Einsatz kommen und weiterhin die Kerngeschäftsprozesse Kontrolle, Verkauf und Fahrpreisnacherhebung unterstützen. Im Fokus der neuen Generation stehen die Verwendung von Standard-Hardware und die flexible Zusammenstellung der Hardware-Komponenten sowie die Integration und Nutzung von Synergien im mobilen IT-Umfeld durch hardwareunabhängige standardisierte Software auf Basis des Android-Betriebssystems. Die Nachfolgelösung für die MTs soll einfache Erweiterungen und Technologie-Updates ermöglichen. Neue Technologien sollen wirtschaftlich sinnvoll und anwenderfreundlich zum Einsatz kommen sowie die IT-gestützten Geschäftstätigkeiten von DB Regio und Dritten absichern.
Pro Bediener besteht die Nachfolgelösung aus einem Endgerät, einem mobilen Drucker, einem Bluetooth Smartcard-Reader und einem mobilen Zahlungsterminal. Gegenstand dieser Ausschreibung ist das mobile Zahlungsterminal.
Dieser Rahmenvertrag sieht eine Mindestabnahmemenge von 6.000 mobilen Zahlungsterminals zum initialen Rollout vor.
2x2 Jahre bei Kaufvertrag und 3x2 Jahre beim Vertrag zur Instandhaltung und Pflege und sonstige Dienstleistungen
Geschätzte Mengen für die Vertragslaufzeit sind 6.400 mobile Zahlungsterminals zuzüglich Zubehör und Dienstleistungen; Maximalmenge ist 32.000 Stück zuzüglich Zubehör und Dienstleistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlagen sind möglichst gemäß der, in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen.
Bei den nachfolgenden Eignungsnachweisen Nr. 1-3 handelt es sich um zwingende Anforderungen. Gibt der Bieter die geforderten Erklärungen, Dokumente und Bescheinigungen gar nicht, unvollständig oder nicht bedingungsgemäß ab, so führt dies zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
1. Erklärungen
a. Erklärung dass kein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist und die Eröffnung auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist.
b. Erklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet.
c. Erklärung, ob berufliche Verfehlungen vorliegen, die im Gewerbezentralregister eingetragen sind. Darüber hinaus erklärt er, ob derzeit ein Verfahren anhängig ist, das zu einer solchen Eintragung führen kann.
d. Erklärung, dass das Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet ist und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB oder des jeweiligen Herkunftslandes eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist.
e. Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt- sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
f. Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuer und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des Staates des Auftraggebers erfüllt hat.
g. Erklärung zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention
h. Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt wurde.
i. Erklärung zu §§122-124 GWB
j. Erklärung zu Nicht-Beeinflussung eines Vergabeverfahrens
k. Erklärung zu schweren Verfehlungen
l. Erklärung zu Kenntnis über Verurteilungen/Geldbußen
m. Erklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner
n. Erklärung zu Tarifbestimmungen und Mindestlohn
o. Erklärung zu Verpflichtung von Nachunternehmern zur Einhaltung von Tarifbestimmungen
Der Bieter gibt die Eigenerklärungen der Ziffern 1.a.-o. mittels des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Dokuments „Bietereigenerklärung“ ab.
2. Vorlage eines Handelsregisterauszuges nicht älter als 12 Monate
3. Fristgerechtes Einreichen des Teilnahmeantrages
1) Lieferantenselbstauskunft
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eine Lieferantenselbstauskunft soweit für ihn zutreffend auszufüllen und einzureichen. Der Vordruck „Lieferantenselbstauskunft“ steht über das Bieterportal der DB AG zur Verfügung.
2) Vorlage der ausgefüllten und unterschriebenen Bietergemeinschaftserklärung (nur falls Bietergemeinschaft vorgesehen)
(sowohl bei Teilnahmeantrag als auch bei Angebotsabgabe mit einzureichen)
3) Erklärung zur fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit nach §47 Absatz 1 Sektorenverordnung (nur, falls die Leistung mit einem Partnerunternehmen erbracht werden soll)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auswahl der Bewerber für eine Angebotsaufforderung erfolgt nach den aufgestellten Kriterien.
Bitte beachten Sie, dass im ersten Schritt ein Teilnahmewettbewerb stattfindet. Die Registrierung erfolgt über das Bieterportal (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) mit dem Antragsformular zur Bieterregistrierung.
Der Teilnahmeantrag und alle entsprechenden Unterlagen sind ausschließlich über das Bieterportal der Deutschen Bahn einzureichen. Nicht registrierte Bieter müssen sich auf dem e-Vergabeportal der DB AG registrieren unter:
http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Der Auftraggeber behält sich vor, strukturierte Angebotsverhandlungen (virtuelle Verhandlungsverfahren) durchzuführen. Die Vergabestelle wird dem Bieterkreis hierzu rechtzeitig nähere Informationen zur Verfügung stellen.
Es stehen zur Abgabe des Teilnahmeantrags über die Vergabeplattform der DB AG folgende Möglichkeit zur Verfügung:
a) Abgabe des Teilnahmeantrags nebst angeforderten Nachweisen über die e-Vergabeplattform in Textform nach § 126 BGB: Der Bieter nutzt die Angebotsfunktion der e-Vergabeplattform, um die mit den Teilnahmeunterlagen / dem Angebot geforderten Angaben zu machen und ggf. Nachweise und Dokumente hochzuladen.
Bei technischen oder methodischen Fragen zur e-Vergabeplattform wenden Sie sich bitte an die kostenlose Bieterhotline (0800/265 8638), die Mo – Fr in der Zeit von 9 bis 15 Uhr zur Verfügung steht.
Rückfragen sind unverzüglich, jedoch spätestens 10 Tage vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge über die e-Vergabeplattform einzureichen. Die Beantwortung der Fragen findet ebenfalls über die e-Vergabeplattform statt.
Teilnahmeanträge, die nicht in deutscher Sprache gestellt werden, werden nicht zugelassen.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.