Sachverständigenleistung Tunnel in geschlossener Bauweise für die Netzerweiterung U5 Referenznummer der Bekanntmachung: QS 002_200 [bq]

Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YE3RBWW/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YE3RBWW
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sachverständigenleistung Tunnel in geschlossener Bauweise für die Netzerweiterung U5

Referenznummer der Bekanntmachung: QS 002_200 [bq]
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Vergabe von Sachverständigenleistungen im Zuge eines Verhandlungsverfahrens. Die qualifizierten Bieter werden jeweils zur Abgabe eins Angebots aufgefordert.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
Das Qualifizierungssystem wird verlängert
Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

Der Auftraggeber hat zur Eignungsfeststellung ein Qualifizierungssystem für Unternehmen eingerichtet. Unternehmen können jederzeit die Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem beantragen. Unternehmen, die aufgrund einer früheren Bekanntmachung dieses Qualifizierungssystems bereits einen Teilnahmeantrag eingereicht hatten und hiernach qualifiziert sind, müssen sich nicht erneut bewerben und behalten Ihre Zulassung. Unternehmen, die eine Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem beantragen wollen, haben beim Auftraggeber einen digitalen Teilnahmeantrag vorzulegen und hiermit ihre Eignung nachzuweisen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.9)Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

Das gesuchte Unternehmen hat den Nachweis zu erbringen, dass es in der Lage ist, die unter dem Punkt VI.3

"Zusätzliche Angaben", beschriebene Leistung sowohl technisch als auch wirtschaftlich zu erbringen. Für das

Prüfsystem werden daher Unternehmen zugelassen, die vergleichbare Leistungen bereits erbracht haben und

wirtschaftlich dazu in der Lage sind diese auch in Zukunft zu erbringen.

Um am Verfahren teilzunehmen sind folgende Anforderungen zu erfüllen bzw. die nachfolgend beschriebenen

Nachweise formlos einzureichen. Nach Auswertung der eingereichten Unterlagen und erfolgter Auswertung,

erhält der Bewerber/eine Information darüber, ob er/sie qualifiziert ist an entsprechenden zukünftigen

Ausschreibungen teilzunehmen

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

1. Allgemeine Anforderung:

Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln. Sämtliche Erklärungen, Nachweise,

Referenzen sowie alle weiteren Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern.

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

2. Wirtschaftliche finanzielle und persönliche Leistungsfähigkeit:

Folgende Nachweise sind einzureichen.

- Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung;

- Erklärung des Bieters über im Unternehmen getroffene Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption

(Compliance- Erklärung);

- Nachweis über die Eintragung in ein Berufsregister;

- Nachweis über den Handelsregisterauszug;

- Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens. Bewerber, die ihren Sitz

nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben entsprechende Bescheinigungen vorzulegen.

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

.- Bescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse zum Nachweis der vollständigen Entrichtung von

Steuern, Beiträgen und Abgaben. Die Bescheinigungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein;

- Erklärung, dass die Dienstleistung innerhalb der o.g. Zeiträume erbracht werden kann und qualifiziertes

Personal in ausreichender Anzahl zur Verfügung steht;

- Erklärung, ob Teile der geforderten Leistung durch Nachauftragnehmer erbracht werden sollen, Benennung

der Nachauftragnehmer einschließlich Nachweis deren Qualifikation;

- Bei juristischen Personen eine Darstellung, ob bzw. in welcher Art und in welchem Umfang geschäfts?und eigentumsrechtliche Verflechtungen (Eigentümer/Aktionäre/Beteiligungen) mit anderen Unternehmen -

insbesondere des Bauhaupt- und Baunebengewerbes bestehen;

- Erklärung über Gesamtumsatz und den Umsatz für vergleichbare Dienstleistungen in den letzten 3

Geschäftsjahren

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

- Erklärung über die Anzahl in den letzten 3 Geschäftsjahren Beschäftigten Personen (aufgeteilt nach

Funktion):

-- Mitarbeiteranzahl mindestens 10 Ingenieure.

- Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit durch geeignete Belege (Bilanzen,

Bonitätserklärung Bank).

3. Technische Leistungsfähigkeit:

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

Der Dienstleister hat den Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit zu

erbringen durch:

- eine Liste der in den letzten 8 Jahren erbrachten Dienstleistungen bei Vorhaben mit vergleichbaren

Konstruktionen (Tunnelbauvorhaben mit innerstädtischer Trassenführung) mit Angabe des eigenen

Leistungsanteils und der Baukosten.

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

Zusätzlich zu der Liste der in den letzten 8 Jahren erbrachten Dienstleistungen hat der Bewerber zum Nachweis

einer technischen Leistungsfähigkeit eine detaillierte Darstellung von 4 Referenzprojekten mit Angabe des

AG, Volumen, Ansprechpartner beim AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adressen mit dem Teilnahmeantrag

einzureichen. Darüber hinaus ist anzugeben, welche der unter dem Punkt "zusätzliche Angaben" genannten

Planungsgewerke vom Bieter in Eigenleistung erbracht werden. Die Bewertungsmatrix zu den Referenzen kann

unter der e-Mailadresse [gelöscht] angefordert werden.

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

Zwingend erforderlich: Die Person muss ein vom Eisenbahn-Bundesamt anerkannter Gutachter (gem. aktueller Liste) auf dem Sachgebiet Geotechnik in dem Tätigkeitsbereich Tunnelbau sein. Wird dieser Mindeststandard nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

Erforderliche Referenzen von Prüfungen in den letzten 5 Jahren:

- Referenz 1: Prüfsachverständiger EBA für ein Schildvortrieb mit Hydroschild mit mindestens Durchmesser

von 10,0 m;

- Referenz 2: Prüfsachverständiger für Schildvortrieb mit Hydroschild;

- Referenz 3: Prüfen und Erstellen Ausführungsstatik Tübbindesign.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 172-416862
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau der U5 in Hamburg sollen die Prüfingenieurleistungen/Sachverständigenleistungen ausgeschrieben werden. Im ersten Schritt wird ein Qualifizierungssystem für unterschiedliche Bauverfahren vorgeschaltet.

Hier geht es um die Gutachterliche Tätigkeit im Bereich des Tunnelbaus in geschlossener Bauweise.

Im Bauvorhaben kommt es zu Berührungen mit Anlagen des Eisenbahnbundesamtes. Es wird daher auch hierfür die Qualifikation abgefragt.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3RBWW

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1.

der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.

mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/09/2021