Sachverständigenleistung Tunnel in geschlossener Bauweise für die Netzerweiterung U5 Referenznummer der Bekanntmachung: QS 002_200 [bq]
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Sachverständigenleistung Tunnel in geschlossener Bauweise für die Netzerweiterung U5
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg
Vergabe von Sachverständigenleistungen im Zuge eines Verhandlungsverfahrens. Die qualifizierten Bieter werden jeweils zur Abgabe eins Angebots aufgefordert.
Der Auftraggeber hat zur Eignungsfeststellung ein Qualifizierungssystem für Unternehmen eingerichtet. Unternehmen können jederzeit die Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem beantragen. Unternehmen, die aufgrund einer früheren Bekanntmachung dieses Qualifizierungssystems bereits einen Teilnahmeantrag eingereicht hatten und hiernach qualifiziert sind, müssen sich nicht erneut bewerben und behalten Ihre Zulassung. Unternehmen, die eine Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem beantragen wollen, haben beim Auftraggeber einen digitalen Teilnahmeantrag vorzulegen und hiermit ihre Eignung nachzuweisen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das gesuchte Unternehmen hat den Nachweis zu erbringen, dass es in der Lage ist, die unter dem Punkt VI.3
"Zusätzliche Angaben", beschriebene Leistung sowohl technisch als auch wirtschaftlich zu erbringen. Für das
Prüfsystem werden daher Unternehmen zugelassen, die vergleichbare Leistungen bereits erbracht haben und
wirtschaftlich dazu in der Lage sind diese auch in Zukunft zu erbringen.
Um am Verfahren teilzunehmen sind folgende Anforderungen zu erfüllen bzw. die nachfolgend beschriebenen
Nachweise formlos einzureichen. Nach Auswertung der eingereichten Unterlagen und erfolgter Auswertung,
erhält der Bewerber/eine Information darüber, ob er/sie qualifiziert ist an entsprechenden zukünftigen
Ausschreibungen teilzunehmen
1. Allgemeine Anforderung:
Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln. Sämtliche Erklärungen, Nachweise,
Referenzen sowie alle weiteren Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern.
2. Wirtschaftliche finanzielle und persönliche Leistungsfähigkeit:
Folgende Nachweise sind einzureichen.
- Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung;
- Erklärung des Bieters über im Unternehmen getroffene Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption
(Compliance- Erklärung);
- Nachweis über die Eintragung in ein Berufsregister;
- Nachweis über den Handelsregisterauszug;
- Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens. Bewerber, die ihren Sitz
nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben entsprechende Bescheinigungen vorzulegen.
.- Bescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse zum Nachweis der vollständigen Entrichtung von
Steuern, Beiträgen und Abgaben. Die Bescheinigungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein;
- Erklärung, dass die Dienstleistung innerhalb der o.g. Zeiträume erbracht werden kann und qualifiziertes
Personal in ausreichender Anzahl zur Verfügung steht;
- Erklärung, ob Teile der geforderten Leistung durch Nachauftragnehmer erbracht werden sollen, Benennung
der Nachauftragnehmer einschließlich Nachweis deren Qualifikation;
- Bei juristischen Personen eine Darstellung, ob bzw. in welcher Art und in welchem Umfang geschäfts?und eigentumsrechtliche Verflechtungen (Eigentümer/Aktionäre/Beteiligungen) mit anderen Unternehmen -
insbesondere des Bauhaupt- und Baunebengewerbes bestehen;
- Erklärung über Gesamtumsatz und den Umsatz für vergleichbare Dienstleistungen in den letzten 3
Geschäftsjahren
- Erklärung über die Anzahl in den letzten 3 Geschäftsjahren Beschäftigten Personen (aufgeteilt nach
Funktion):
-- Mitarbeiteranzahl mindestens 10 Ingenieure.
- Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit durch geeignete Belege (Bilanzen,
Bonitätserklärung Bank).
3. Technische Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Dienstleister hat den Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit zu
erbringen durch:
- eine Liste der in den letzten 8 Jahren erbrachten Dienstleistungen bei Vorhaben mit vergleichbaren
Konstruktionen (Tunnelbauvorhaben mit innerstädtischer Trassenführung) mit Angabe des eigenen
Leistungsanteils und der Baukosten.
Zusätzlich zu der Liste der in den letzten 8 Jahren erbrachten Dienstleistungen hat der Bewerber zum Nachweis
einer technischen Leistungsfähigkeit eine detaillierte Darstellung von 4 Referenzprojekten mit Angabe des
AG, Volumen, Ansprechpartner beim AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adressen mit dem Teilnahmeantrag
einzureichen. Darüber hinaus ist anzugeben, welche der unter dem Punkt "zusätzliche Angaben" genannten
Planungsgewerke vom Bieter in Eigenleistung erbracht werden. Die Bewertungsmatrix zu den Referenzen kann
unter der e-Mailadresse [gelöscht] angefordert werden.
Zwingend erforderlich: Die Person muss ein vom Eisenbahn-Bundesamt anerkannter Gutachter (gem. aktueller Liste) auf dem Sachgebiet Geotechnik in dem Tätigkeitsbereich Tunnelbau sein. Wird dieser Mindeststandard nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.
Erforderliche Referenzen von Prüfungen in den letzten 5 Jahren:
- Referenz 1: Prüfsachverständiger EBA für ein Schildvortrieb mit Hydroschild mit mindestens Durchmesser
von 10,0 m;
- Referenz 2: Prüfsachverständiger für Schildvortrieb mit Hydroschild;
- Referenz 3: Prüfen und Erstellen Ausführungsstatik Tübbindesign.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau der U5 in Hamburg sollen die Prüfingenieurleistungen/Sachverständigenleistungen ausgeschrieben werden. Im ersten Schritt wird ein Qualifizierungssystem für unterschiedliche Bauverfahren vorgeschaltet.
Hier geht es um die Gutachterliche Tätigkeit im Bereich des Tunnelbaus in geschlossener Bauweise.
Im Bauvorhaben kommt es zu Berührungen mit Anlagen des Eisenbahnbundesamtes. Es wird daher auch hierfür die Qualifikation abgefragt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3RBWW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]