Vermessungsleistung im Zusammenhang mit der Erweiterung des Hamburger Schnellbahnnetzes Referenznummer der Bekanntmachung: QS 004_200 [bq]
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Vermessungsleistung im Zusammenhang mit der Erweiterung des Hamburger Schnellbahnnetzes
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg
Vermessungsarbeiten für die Erweiterung des Hamburger Schnellbahn-Netzes:
- georeferenzierte Erfassung der Geländeflächen in verschiedenen städtischen Bereichen, z. B. Bereiche geplanter Haltestellen, Notausgänge, Baustelleneinrichtungsflächen, vorhandener Haltestellen und bestehender Gleisbereiche;
- Darstellung als digitale Lage- und Höhenpläne und Geländemodelle;
- Genauigkeit der Vermessungen 1-2 cm, bei Gleisvermessung kleiner als 1 cm.
Bewerber könne sich in Folgenden Messverfahren qualifizieren:
1. terrestisches Top-Aufmaß durch Tachymeter,
2. terrestisches Top-Aufmaß durch Scannen.
Bewerber können sich bei Erfüllung der entsprechenden Anforderung für Messverfahren 1., für Messverfahren 2. oder für beide Messverfahren qualifizieren.
Der Auftraggeber hat zur Eignungsfeststellung ein Qualifizierungssystem für Unternehmen eingerichtet. Unternehmen können jederzeit die Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem beantragen. Unternehmen, die aufgrund einer früheren Bekanntmachung dieses Qualifizierungssystems bereits einen Teilnahmeantrag eingereicht hatten und hiernach qualifiziert sind, müssen sich nicht erneut bewerben und behalten Ihre Zulassung. Unternehmen, die eine Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem beantragen wollen, haben beim Auftraggeber einen digitalen Teilnahmeantrag vorzulegen und hiermit ihre Eignung nachzuweisen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (Ausschlusskriterium),
2. Nachweis über die Eintragung in das Gewerbezentralregister. Unternehmen können ausgeschlossen werden,
sofern eine Eintragung vorhanden ist, die deren Eignung oder Zuverlässigkeit in Frage stellt (fakultatives
Ausschlusskriterium),
3. Nachweis, dass das Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat Ausschlusskriterium),
4. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §123 GWB (zwingende Ausschlussgründe),
5. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §124 GWB (fakultative Ausschlussgründe).
- zu 1. Schriftlicher Nachweis (Auszug),
- zu 2. Schriftlicher Nachweis (Auszug),
- zu 3. Schriftliche Eigenerklärung,
- zu 4. Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung. Zwingender Ausschluss des Unternehmens, wenn ein
Ausschlussgrund gemäß §123 GWB vorliegt,
- zu 5. Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung und ggfs. Angabe dieser Ausschlussgründe. Fakultativer
Ausschluss des Unternehmens, wenn ein Ausschlussgrund gemäß §124 GWB vorliegt und hierfür keine
ausreichende Selbstreinigung im Sinn des §125 GWB nachgewiesen wird. Bei Ausschlussgründen gemäß
ausreichende §124 GWB wird bei Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt.
5. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit marktüblichen Konditionen und einer
Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR pro Schadensfall (Ausschlusskriterium);Mindestumsatz von 1,0
Mio. EUR/a im Durchschnitt der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre(Ausschlusskriterium),
6. Mindestumsatz von 1,0 Mio EUR/a im Durchschnitt der 3 letzten abgeschlossenen
Geschäftsjahre(Ausschlusskriterium),
7. Mindestanzahl von 15 Mitarbeitern im Durchschnitt der 3 letzten abgeschlossenen
Geschäftsjahre(Ausschlusskriterium),
8. Nachweis des Bewerbers von Erfahrungen mit der Ausführung von Leistungen, die mit den unter Ziffer II.2.4
beschriebenen Leistungen vergleichbar sind und die der Bewerber in den letzten 9 Jahren (Stichtag 1.1.2021)
ausgeführt hat anhand einer Referenzliste, jeweils mit Angabe der Auftragssumme und des Eigenanteils
(Ausschlusskriterium).
- zu 5. Kopie Versicherungspolice oder schriftliche Bestätigung der Versicherung,
- zu 6. Schriftliche Eigenerklärung mit Angabe des Umsatzes des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
- zu 7. Schriftliche Eigenerklärung mit Angabe der Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren,
- zu 8. Schriftliche Auflistung der geforderten Angaben (Referenzliste).
9. detaillierte Darstellung von 3 Referenzprojekten aus den letzten 8 Jahren (Stichtag 1.7.2021) gemäß
vorgenannter Ziffer 8., jedoch zusätzlich mit Kurzbeschreibung, Angabe des Auftraggebers, des
Auftragsvolumens, eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und Email-Adresse. Mit der
Beschreibung dieser Referenzprojekte ist die Erfahrung mit der Ausführung der unter Ziffer II.2.4 beschriebenen
Leistungen und Anforderungen eindeutig nachzuweisen. Sofern eine Bewerbung für beide Messverfahren
gemäß Ziffer II.2.4. erfolgt, sind jeweils 3 Referenzprojekte, also insgesamt 6 darzustellen.
10. Nachweis einer geeigneter technischen Ausrüstung.
- zu 9. Schriftlicher Nachweis/Eigenerklärung mit Benennung und Beschreibung der geforderten
Informationen,
- zu 10. Eigenerklärung mit Auflistung der zur Verfügung stehenden techn. Ausrüstung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle geforderten Angaben und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantragvollständig digital einzureichen. Die Angaben und Nachweise entsprechend den Punkt III.1.9. sind nach o. g. Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen. Nur diese Informationen werden bei der Bieterauswahl berücksichtigt. Die Angaben und Nachweise entsprechend den Punkt III.1.9. sind auch für alle Beteiligten einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie bei besonderer Aufforderung auch für eventuelle wesentliche Nachunternehmer einzureichen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen anstatt der geforderten Angaben und Formalitäten vergleichbare, geeignete Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen. Sämtliche Angaben und Nachweise entsprechend den Punkt III.1.9. sind in deutscher Sprache, bzw. mit Übersetzung in die deutsche Sprache, vorzulegen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3RB1D
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]