Vermessungsleistung im Zusammenhang mit der Erweiterung des Hamburger Schnellbahnnetzes Referenznummer der Bekanntmachung: QS 004_200 [bq]

Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YE3RB1D/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YE3RB1D
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vermessungsleistung im Zusammenhang mit der Erweiterung des Hamburger Schnellbahnnetzes

Referenznummer der Bekanntmachung: QS 004_200 [bq]
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71250000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71353000 Oberirdische Vermessung
71353200 Vermessungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Vermessungsarbeiten für die Erweiterung des Hamburger Schnellbahn-Netzes:

- georeferenzierte Erfassung der Geländeflächen in verschiedenen städtischen Bereichen, z. B. Bereiche geplanter Haltestellen, Notausgänge, Baustelleneinrichtungsflächen, vorhandener Haltestellen und bestehender Gleisbereiche;

- Darstellung als digitale Lage- und Höhenpläne und Geländemodelle;

- Genauigkeit der Vermessungen 1-2 cm, bei Gleisvermessung kleiner als 1 cm.

Bewerber könne sich in Folgenden Messverfahren qualifizieren:

1. terrestisches Top-Aufmaß durch Tachymeter,

2. terrestisches Top-Aufmaß durch Scannen.

Bewerber können sich bei Erfüllung der entsprechenden Anforderung für Messverfahren 1., für Messverfahren 2. oder für beide Messverfahren qualifizieren.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
Das Qualifizierungssystem wird verlängert
Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

Der Auftraggeber hat zur Eignungsfeststellung ein Qualifizierungssystem für Unternehmen eingerichtet. Unternehmen können jederzeit die Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem beantragen. Unternehmen, die aufgrund einer früheren Bekanntmachung dieses Qualifizierungssystems bereits einen Teilnahmeantrag eingereicht hatten und hiernach qualifiziert sind, müssen sich nicht erneut bewerben und behalten Ihre Zulassung. Unternehmen, die eine Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem beantragen wollen, haben beim Auftraggeber einen digitalen Teilnahmeantrag vorzulegen und hiermit ihre Eignung nachzuweisen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.9)Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

1. Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (Ausschlusskriterium),

2. Nachweis über die Eintragung in das Gewerbezentralregister. Unternehmen können ausgeschlossen werden,

sofern eine Eintragung vorhanden ist, die deren Eignung oder Zuverlässigkeit in Frage stellt (fakultatives

Ausschlusskriterium),

3. Nachweis, dass das Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der

Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat Ausschlusskriterium),

4. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §123 GWB (zwingende Ausschlussgründe),

5. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §124 GWB (fakultative Ausschlussgründe).

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

- zu 1. Schriftlicher Nachweis (Auszug),

- zu 2. Schriftlicher Nachweis (Auszug),

- zu 3. Schriftliche Eigenerklärung,

- zu 4. Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung. Zwingender Ausschluss des Unternehmens, wenn ein

Ausschlussgrund gemäß §123 GWB vorliegt,

- zu 5. Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung und ggfs. Angabe dieser Ausschlussgründe. Fakultativer

Ausschluss des Unternehmens, wenn ein Ausschlussgrund gemäß §124 GWB vorliegt und hierfür keine

ausreichende Selbstreinigung im Sinn des §125 GWB nachgewiesen wird. Bei Ausschlussgründen gemäß

ausreichende §124 GWB wird bei Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt.

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

5. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit marktüblichen Konditionen und einer

Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR pro Schadensfall (Ausschlusskriterium);Mindestumsatz von 1,0

Mio. EUR/a im Durchschnitt der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre(Ausschlusskriterium),

6. Mindestumsatz von 1,0 Mio EUR/a im Durchschnitt der 3 letzten abgeschlossenen

Geschäftsjahre(Ausschlusskriterium),

7. Mindestanzahl von 15 Mitarbeitern im Durchschnitt der 3 letzten abgeschlossenen

Geschäftsjahre(Ausschlusskriterium),

8. Nachweis des Bewerbers von Erfahrungen mit der Ausführung von Leistungen, die mit den unter Ziffer II.2.4

beschriebenen Leistungen vergleichbar sind und die der Bewerber in den letzten 9 Jahren (Stichtag 1.1.2021)

ausgeführt hat anhand einer Referenzliste, jeweils mit Angabe der Auftragssumme und des Eigenanteils

(Ausschlusskriterium).

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

- zu 5. Kopie Versicherungspolice oder schriftliche Bestätigung der Versicherung,

- zu 6. Schriftliche Eigenerklärung mit Angabe des Umsatzes des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,

- zu 7. Schriftliche Eigenerklärung mit Angabe der Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 abgeschlossenen

Geschäftsjahren,

- zu 8. Schriftliche Auflistung der geforderten Angaben (Referenzliste).

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

9. detaillierte Darstellung von 3 Referenzprojekten aus den letzten 8 Jahren (Stichtag 1.7.2021) gemäß

vorgenannter Ziffer 8., jedoch zusätzlich mit Kurzbeschreibung, Angabe des Auftraggebers, des

Auftragsvolumens, eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und Email-Adresse. Mit der

Beschreibung dieser Referenzprojekte ist die Erfahrung mit der Ausführung der unter Ziffer II.2.4 beschriebenen

Leistungen und Anforderungen eindeutig nachzuweisen. Sofern eine Bewerbung für beide Messverfahren

gemäß Ziffer II.2.4. erfolgt, sind jeweils 3 Referenzprojekte, also insgesamt 6 darzustellen.

10. Nachweis einer geeigneter technischen Ausrüstung.

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

- zu 9. Schriftlicher Nachweis/Eigenerklärung mit Benennung und Beschreibung der geforderten

Informationen,

- zu 10. Eigenerklärung mit Auflistung der zur Verfügung stehenden techn. Ausrüstung.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 132-301630
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Alle geforderten Angaben und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantragvollständig digital einzureichen. Die Angaben und Nachweise entsprechend den Punkt III.1.9. sind nach o. g. Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen. Nur diese Informationen werden bei der Bieterauswahl berücksichtigt. Die Angaben und Nachweise entsprechend den Punkt III.1.9. sind auch für alle Beteiligten einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie bei besonderer Aufforderung auch für eventuelle wesentliche Nachunternehmer einzureichen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen anstatt der geforderten Angaben und Formalitäten vergleichbare, geeignete Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen. Sämtliche Angaben und Nachweise entsprechend den Punkt III.1.9. sind in deutscher Sprache, bzw. mit Übersetzung in die deutsche Sprache, vorzulegen.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3RB1D

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1.

der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.

mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/09/2021