Generalplanerleistungen von unterirdischen U-Bahnbetriebes-/Schnellbahnanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: QS 005_200 [bq]

Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YE3RB1J/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YE3RB1J
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Generalplanerleistungen von unterirdischen U-Bahnbetriebes-/Schnellbahnanlagen

Referenznummer der Bekanntmachung: QS 005_200 [bq]
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Vergabe von Generalplanungsleistungen im Zuge eines Verhandlungsverfahrens. Die qualifizierten Bieter werden jeweils zur Abgabe eins Angebots aufgefordert.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
Das Qualifizierungssystem wird verlängert
Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

Der Auftraggeber hat zur Eignungsfeststellung ein Qualifizierungssystem für Unternehmen eingerichtet. Unternehmen können jederzeit die Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem beantragen. Unternehmen, die aufgrund einer früheren Bekanntmachung dieses Qualifizierungssystems bereits einen Teilnahmeantrag eingereicht hatten und hiernach qualifiziert sind, müssen sich nicht erneut bewerben und behalten Ihre Zulassung. Unternehmen, die eine Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem beantragen wollen, haben beim Auftraggeber einen digitalen Teilnahmeantrag vorzulegen und hiermit ihre Eignung nachzuweisen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.9)Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

Das gesuchte Unternehmen hat den Nachweis zu erbringen, dass es in der Lage ist, die unter dem Punkt VI.3. "Zusätzliche Angaben", beschriebene Leistung sowohl technisch als auch wirtschaftlich zu erbringen. Für das Prüfsystem werden daher Unternehmen zugelassen, die vergleichbare Leistungen bereits erbracht haben und wirtschaftlich dazu in der Lage sind diese auch in Zukunft zu erbringen.

Um am Verfahren teilzunehmen sind folgende Anforderungen zu erfüllen bzw. die nachfolgend beschriebenen Nachweise formlos einzureichen. Nach Auswertung der eingereichten Unterlagen und erfolgter Auswertung, erhält der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eine Information darüber, ob er/sie qualifiziert ist an entsprechenden zukünftigen Ausschreibungen teilzunehmen.

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

1. Allgemeine Anforderung:

Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln. Sämtliche Erklärungen, Nachweise,Referenzen sowie alle weiteren Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern.

Rechtsform einer möglichen Bewerbergemeinschaft:

Selbstschuldnerisch haftende Ingenieurbietergemeinschaft. Bietergemeinschaften/Bewerbergemeinschaftenhaben mit Ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben;

- in der die verbindliche Bildung einer Ingenierugemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;

- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreterbezeichnet ist;

- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlicht vertritt;

- in der die Zuweisung der Leistungsanteile der einzelnen Mitglieder ausgewiesen ist;

- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

Für alle Schlüsselwerke sind Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft Unzulässig. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften. Mehrfachbewerbungen für Schlüsselwerkesind auch auf Nachunternehmerseite nicht zulässig;

2. Wirtschaftliche finanzielle und persönliche Leistungsfähigkeit:

Folgende Nachweise sind einzureichen.

- Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung;

- Erklärung des Bieters über im Unternehmen getroffene Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption(Compliance- Erklärung);

- Nachweis über die Eintragung in ein Berufsregister;

- Nachweis über den Handelsregisterauszug;

- Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens. Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben entsprechende Bescheinigungen vorzulegen.

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

- Bescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse zum Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgaben. Die Bescheinigungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein;

- Erklärung, dass die Dienstleistung innerhalb der o. g. Zeiträume erbracht werden kann und qualifiziertes Personal in ausreichender Anzahl zur Verfügung steht;

- Erklärung, ob Teile der geforderten Leistung durch Nachauftragnehmer erbracht werden soll, Benennung der Nachauftragnehmer einschließlich Nachweis deren Qualifikation;

- bei juristischen Personen eine Darstellung, ob bzw. in welcher Art und in welchem Umfang geschäfts-und eigentumsrechtliche Verflechtungen (Eigentümer/Aktionäre/Beteiligungen) mit anderen Unternehmen -insbesondere des Bauhaupt- und Baunebengewerbes bestehen;

- Erklärung über Gesamtumsatz und den Umsatz für vergleichbare Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

- Erklärung über die Anzahl in den letzten 3 Geschäftsjahren Beschäftigten Personen (aufgeteilt nach Funktion);

- Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit durch geeignete Belege (Bilanzen, Bonitätserklärung Bank).

3. Technische Leistungsfähigkeit:

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

Der Dienstleister hat den Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit zu erbringen durch:

- eine Liste der in den letzten 8 Jahren erbrachten Dienstleistungen, insbesondere Erstellung von Planfeststellungsunterlagen einschließlich Planungsleistungen bei Vorhaben mit vergleichbaren Konstruktionen (Tunnelbauvorhaben mit innerstädtischer Trassenführung) mit Angabe des eigenen Leistungsanteils und der Baukosten Die Beauftragung als Generalplaner ist gesondert anzugeben.

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

Zusätzlich zu der Liste der in den letzten 8 Jahren erbrachten Dienstleistungen hat der Bewerber zum Nachweisseiner technischen Leistungsfähigkeit eine detaillierte Darstellung von 3 Referenzprojekten mit Angabe des AG, Volumen, Ansprechpartner beim AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adressen mit dem Teilnahmeantrageinzureichen. Darüber hinaus ist anzugeben, welche der unter dem Punkt "zusätzliche Angaben" genannten Planungsgewerke vom Bieter in Eigenleistung erbracht werden. Die Subunternehmer sind zu benennen und zu deren Leistung ist je ein Referenzprojekt beizufügen. Die Bewertungsmatrix zu den Referenzen kann unter der E-Mail-Adresse [gelöscht] angefordert werden.

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

4. BIM-spezifische Eignungskriterien:

- Nachweis über das Vorhandensein von Arbeitsplätzen mit BIM-fähiger Software;

- Nachweis der Verfügbarkeit von in der BIM Methodik und der BIM unterstützenden Software geschulten Mitarbeiter;

- Darstellung der unternehmensinternen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der BIM Methodik.

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

Einreichung der geforderten Unterlagen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2015/S 100-183397
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Alle Unternehmen, die sich bereits erfolgreich beworben haben, müssen sich nicht erneut bewerben. Ihre Qualifikation behält weiterhin ihre Gültigkeit.

Nachfolgend erfolgt eine Beschreibung der Leistung die durch das Prüfsystem beschafft werden soll:

Planung für den Bau von U-Bahn Betriebsanlagen für den Personenverkehr gemäß BOStrab (teilweiseunter Anwendung der BIM Methodik). Zu den zu planenden U-Bahn Betriebsanlagen gehören u. a. folgende Ingenieurbauwerke:

- Tunnelbauwerke (Schildvortrieb und Offene Bauweise);

- Trogbauwerke;

- Haltestellen;

- Abstellanlagen;

- Werkstattanlagen;

- Brücken und

- Überwerfungsbauwerke.

Nachstehende Informationen sind nicht abschließend und sollen den Teilnehmern an diesem Prüfungssystem lediglich als Orientierung bei der Entscheidung zur Teilnahme dienen.

Die Hochbahn wurde von der Freien und Hansestadt Hamburg FHH beauftragt, nach Fertigstellung der Konzeptstudie "Langfristige Weiterentwicklung des U-Bahn-Netzes" weitere Machbarkeitsuntersuchungen zur vertieften Betrachtung von ausgewählten Vorzugsvarianten durchzuführen.

Ziele der Machbarkeitsuntersuchungen sind das Aufzeigen der verkehrlichen, betrieblichen, technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit der Streckenabschnitte, die Beurteilung der jeweiligen Auswirkungen auf Umwelt und Anlieger, die Ermittlung eines voraussichtlichen Kostenrahmens sowie die Schaffung der Voraussetzung der formalen Sicherung der U-Bahn-Trassen und -Haltestellen im Flächennutzungsplan.

Nach Abschluss der Machbarkeitsuntersuchungen sind die jeweiligen Vorzugsvarianten nach HOAI 2013Teil 2 bis 4 als Generalplanerleistungen in den Leistungsphasen 1 bis 7 zu beplanen. In allen Phasen ist eine umfangreiche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Projektkommunikation vorgesehen.

Folgende Meilensteine sind im Planungsablauf zu erreichen:

- Grundlagenermittlung und Machbarkeitsuntersuchung;

- Erstellung des Vorentwurfes und des Entwurfes;

- Erstellung und Einreichung von Planfeststellungsunterlagen;

- Begleiten des Planfeststellungsverfahrens;

- Erstellung von Ausschreibungsunterlagen und Mitwirken bei der Vergabe.

Die Kernkompetenz des Generalplaners muss in folgenden Planungsgewerken der HOAI 2013 liegen:

- Teil 3.3 Ingenieurbauwerke;

- Teil 3.4 Verkehrsanlagen und

- Teil 4.1 Tragwerksplanung.

Folgende Planungsgewerke, Fachplanungen und Gutachterleistungen sind vom Generalplaner entweder in Eigenleistung oder durch Subunternehmer zu erbringen und zu koordinieren:

- Generalplanung;

- Teil 3.1 der HOAI 2013 Objektplanung Gebäude und Innenräume;

- Teil 4.2 der HOAI 2013 Technische Ausrüstung;

- Vermessungsleistungen und Trassierungsplanungen;

- Oberbauplanung;

- Straßen- und Verkehrsplanung;

- Leitungstrassenplanung;

- Planung der Umweltbelange einschl. UVS, LBP usw.

- Schall- und Erschütterungsgutachten;

- Gutachten zur Elektromagnetischen Verträglichkeit und zur Streustromkorrosion;

- Brandschutzgutachten;

- Erstellung von Visualisierungen und Computeranimationen.

Weitere Planungsgewerke werden, falls erforderlich, vom AG beauftragt. Die Ergebnisse werden dem Generalplaner zur Verfügung gestellt und sind bei der Planung zu berücksichtigen. Hierzu gehören u. a.:

- Baugrundgutachterleistungen;

- Planung der Zugsicherungstechnik und der Bahnstromversorgung;

- Leistungen zur Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3RB1J

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1.

der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.

mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/09/2021