Betriebsfertige Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer modularen PBF-LB-Anlage Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-MBS-01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28359
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsfertige Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer modularen PBF-LB-Anlage
Die zu beschaffende Maschine/Anlage dient der additiven Fertigung (3D-Druck) von metalli-schen Bauteilen nach dem Prinzip des Laserstrahlschmelzens im Pulverbett (engl.: powder-bed-fusion laser-beam, kurz PBF-LB). Die Anlage verwendet Metallpulver zur Herstellung von Proben und Bauteilen zur weiteren Verwendung und Untersuchung. Die Maschine/Anlage er-laubt die Prozessentwicklung für diverse Pulverwerkstoffe bis hin zu geringsten Mengen sowie die Überwachung und Regelung des Prozesses mit Hilfe intern und extern aufgebauter Mess- und Regelungstechnik.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die vollständige Beschreibung entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Angabe das nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angaben zur Eintragung ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
- 124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- Dienstleistung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.