Dienstkleidung Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2021-064-11-BL5-
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstkleidung
Herstellung und Lieferung von Dienstkleidung für die Verwaltung des Deutschen Bundestages in vier Losen
Kostüme und Anzüge
Gegenstand des Vertrages ist die Herstellung und Lieferung von Dienstbekleidung (Damenblazer, Damenhosen, Herrensakkos, Herrenhosen) für Beschäftigte der Verwaltung des Deutschen Bundestages.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um maximal zwei Jahre, und zwar jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor seinem Ablauf schriftlich durch die Auftraggeberin (AG) gekündigt wird. Der AG obliegt dieses einseitige Kündigungsrecht. Ein Anspruch des Auftragnehmers (AN) auf Vertragsverlängerung besteht nicht. Der Vertrag endet spätestens am 31. Oktober 2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Es gilt für die Lose 1 und 2 eine Loslimitierung gemäß § 30 Absatz 1 Satz 2 VgV in Form einer Zuschlagslimitierung. Jeder Bieter kann jeweils ein Angebot auf alle Lose abgeben, jedoch nicht gleichzeitig den Zuschlag für das Los 1 und das Los 2 erhalten. Falls ein Bieter sowohl für das Los 1 als auch für das Los 2 das jeweils wirtschaftlich günstigste Angebot mit dem niedrigsten Preis abgegeben hat, so erhält dieser Bieter nur den Zuschlag für das Los 2. Der Zuschlag für das Los 1 wird in diesem Fall an den zweitplatzierten Bieter dieses Loses erteilt.
Uniformen
Gegenstand des Vertrages ist die Herstellung und Lieferung von Dienstbekleidung (Damenblazer, Damenhosen, Damenröcke, Damenweste, Herrensakkos, Herrenhosen; Herrenweste und Krawatten) für Beschäftigte der Verwaltung des Deutschen Bundestages.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um maximal zwei Jahre, und zwar jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor seinem Ablauf schriftlich durch die Auftraggeberin (AG) gekündigt wird. Der AG obliegt dieses einseitige Kündigungsrecht. Ein Anspruch des Auftragnehmers (AN) auf Vertragsverlängerung besteht nicht. Der Vertrag endet spätestens am 31. Oktober 2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Es gilt für die Lose 1 und 2 eine Loslimitierung gemäß § 30 Absatz 1 Satz 2 VgV in Form einer Zuschlagslimitierung. Jeder Bieter kann jeweils ein Angebot auf alle Lose abgeben, jedoch nicht gleichzeitig den Zuschlag für das Los 1 und das Los 2 erhalten. Falls ein Bieter sowohl für das Los 1 als auch für das Los 2 das jeweils wirtschaftlich günstigste Angebot mit dem niedrigsten Preis abgegeben hat, so erhält dieser Bieter nur den Zuschlag für das Los 2. Der Zuschlag für das Los 1 wird in diesem Fall an den zweitplatzierten Bieter dieses Loses erteilt.
Blusen und Hemden
Gegenstand des Vertrages ist die Herstellung und Lieferung von Dienstbekleidung (Blusen und Hemden) für Beschäftigte der Verwaltung des Deutschen Bundestages.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um maximal zwei Jahre, und zwar jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor seinem Ablauf schriftlich durch die Auftraggeberin (AG) gekündigt wird. Der AG obliegt dieses einseitige Kündigungsrecht. Ein Anspruch des Auftragnehmers (AN) auf Vertragsverlängerung besteht nicht. Der Vertrag endet spätestens am 31. Oktober 2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Strickwaren
Gegenstand des Vertrages ist die Herstellung und Lieferung von Dienstbekleidung (Pullover und Strickjacken) für Beschäftigte der Verwaltung des Deutschen Bundestages.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um maximal zwei Jahre, und zwar jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor seinem Ablauf schriftlich durch die Auftraggeberin (AG) gekündigt wird. Der AG obliegt dieses einseitige Kündigungsrecht. Ein Anspruch des Auftragnehmers (AN) auf Vertragsverlängerung besteht nicht. Der Vertrag endet spätestens am 31. Oktober 2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kostüme und Anzüge
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Uniformen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Blusen und Hemden
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA4 Detmold
Postleitzahl: 33609
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Strickwaren
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.