Projektträger für den Innovationsausschuss Referenznummer der Bekanntmachung: IA01/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10587
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://innovationsfonds.g-ba.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Projektträger für den Innovationsausschuss
Gegenstand des vergebenden Auftrags sind Projektmanagementleistungen (PML) im Zusammenhang mit der Förderung von neuen Versorgungsformen und von Versorgungsforschung gemäß § 92 a SGB V.
Berlin
Die auftragsgegenständlichen Projektmanagementleistungen umfassen insbesondere:
- ggf. Ausarbeitung oder Überarbeitung von Förderbekanntmachungen zu neuen Versorgungsformen (§ 92a Abs. 1 SGB V) sowie zur Versorgungsforschung (§ 92a Abs. 2 SGB V) sowie damit verbundenen Dokumenten (Leitfäden, FAQs etc.),
- Entwicklung eines administrativen Förderinstrumentariums und organisatorische Abwicklung,
- Umsetzung des Fördermittelmanagements und Controllings,
- Unterstützung der Geschäftsstelle bei der administrativen Prüfung der Ideenskizzen und Anträge,
- Vorbereitung von Förderbescheiden,
- Beratung von Förderinteressierten, Antragstellenden und Zuwendungsempfängern,
- Prüfung der Verwendungsnachweise und Berichte,
- Unterstützung der Geschäftsstelle bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Siehe im Übrigen die auf dem Vergabeportal bereitgestellte Leistungsbeschreibung.
Der Innovationsausschuss kann den Auftragnehmer mit geänderten und zusätzlichen Leistungen zur Unterstützung des Innovationsausschusses im Zusammenhang mit der Förderung von neuen Versorgungsformen und von Versorgungsforschung gemäß § 92 a SGB V beauftragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektträger
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRPREDD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs.3 GWB).