Bahnhofsmoderniserung Friedrichshafen Stadt Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52314
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bahnhofsmoderniserung Friedrichshafen Stadt
Bahnhofsmoderniserung Friedrichshafen Stadt
Friedrichshafen
Abbruch + Neubau Bstg.-Korpus Bstg 1
Abbruch + Neubau Bstg.-Belag Bstg 1
Abbruch Zuwegung West
Neubau Zuwegung West
Beleuchtung Bahnsteig 1
Beleuchtung Zuwegung Bahnsteig 1
Abbruch Aufzug Bahnsteig 1
Neubau Aufzug Bahnsteig 1
Abbruch + Neubau Bstg.-Korpus Bstg 2
Abbruch + Neubau Bstg.-Belag Bstg 2
Beleuchtung Bahnsteig 2
Bahnsteig 2, Bstg.-Dach Ri Ulm, Tragwerk und Dachhaut
Bahnsteig 2, Bstg.-Dach Ri Ulm, Dachhaut
Bahnsteig 2, Bstg.-Dach Ri Rad, Tragwerk Dachhaut
Bahnsteig 2, Bstg.-Dach Ri Rad, Dachhaut
Neubau Aufzug Bahnsteig 2
Windschutz 1, Bahnsteig 2
Windschutz 2, Bahnsteig 2
Windschutz 3, Bahnsteig 2
Abbruch + Neubau Bstg.-Korpus Bstg 3
Abbruch + Neubau Bstg.-Belag Bstg 3
Beleuchtung Bahnsteig 3
Bahnsteig 3, Bstg.-Dach, Tragwerk und Dachhaut
Bahnsteig 3, Bstg.-Dach, Dachhaut
Neubau Aufzug Bahnsteig 3
Windschutz 1, Bahnsteig 3
Windschutz 2, Bahnsteig 3
Wegeleitsystem, Vitrinen
Oberleitungsarbeiten
Anlagen TK
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bahnhofsmoderniserung Friedrichshafen Stadt
Ort: Waldsassen
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. DB Engineering & Consulting, Hinterm Hauptbahnhof 5, 76137 Karlsruhe
2. Häcker, Marktplatz 6, 76356 Weingarten
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.