Umsetzen von verbotswidrig auf einer Verkehrsfläche des ÖPNV geparkten Fahrzeugen Referenznummer der Bekanntmachung: FEM1-0388-2021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Umsetzen von verbotswidrig auf einer Verkehrsfläche des ÖPNV geparkten Fahrzeugen
Gegenstand der Leistung ist die Durchführung von Umsetzungen von Fahrzeugen (bis 3500 kg zGM) und Anhängern aller Art im Stadtgebiet Berlin, die die Verkehrsflächen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) verbotswidrig nutzen.
Tempelhof-Schöneberg
Berlin
LOS 1
Das Los 1 umfasst den Bezirk Tempelhof-Schöneberg und das Umsetzen von Fahrzeugen bis 3500 kg zGM.
Pro Jahr werden einschließlich begonnener Umsetzungen und Leerfahrten 11.012 Umsetzungen erwartet. Die Rahmenvertragshöchstmenge für 24 Monate beträgt 28.630 Umsetzungen einschließlich begonnener Umsetzungen und Leerfahrten.
Der AG hat das einseitige Optionsrecht, die vorliegende Rahmenvereinbarung, um zweimal weitere 24 Monate fortzuführen.
Der AG hat das einseitige Optionsrecht, die vorliegende Rahmenvereinbarung, um zweimal weitere 24 Monate fortzuführen.
Steglitz-Zehlendorf
Berlin
LOS 2
Das Los 2 umfasst den Bezirk Steglitz-Zehlendorf und das Umsetzen von Fahrzeugen bis 3500 kg zGM.
Pro das Jahr werde einschließlich begonnener Umsetzungen und Leerfahrten 1.850 Umsetzungen erwartet. Die Rahmenvertragshöchstmenge für 24 Monate beträgt 4.810 Umsetzungen einschließlich begonnener Umsetzungen und Leerfahrten.
Der AG hat das einseitige Optionsrecht, die vorliegende Rahmenvereinbarung, um zweimal weitere 24 Monate fortzuführen.
Der AG hat das einseitige Optionsrecht, die vorliegende Rahmenvereinbarung, um zweimal weitere 24 Monate fortzuführen.
Charlottenburg-Wilmersdorf
Berlin
LOS 3
Das Los 3 umfasst den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf und das Umsetzen von Fahrzeugen bis 3500 kg zGM.
Pro Jahr werden einschließlich begonnener Umsetzungen und Leerfahrten 8.046 Umsetzungen erwartet. Die Rahmenvertragshöchstmenge für 24 Monate beträgt 20.919 Umsetzungen einschließlich begonnener Umsetzungen und Leerfahrten.
Der AG hat das einseitige Optionsrecht, die vorliegende Rahmenvereinbarung, um zweimal weitere 24 Monate fortzuführen.
Der AG hat das einseitige Optionsrecht, die vorliegende Rahmenvereinbarung, um zweimal weitere 24 Monate fortzuführen.
Spandau
Berlin
LOS 4
Das Los 4 umfasst den Bezirk Spandau und das Umsetzen von Fahrzeugen bis 3500 kg zGM.
Pro Jahr werden einschließlich begonnener Umsetzungen und Leerfahrten 1.006 Umsetzungen erwartet. Die Rahmenvertragshöchstmenge für 24 Monate beträgt 2.615 Umsetzungen einschließlich begonnener Umsetzungen und Leerfahrten.
Der AG hat das einseitige Optionsrecht, die vorliegende Rahmenvereinbarung, um zweimal weitere 24 Monate fortzuführen.
Der AG hat das einseitige Optionsrecht, die vorliegende Rahmenvereinbarung, um zweimal weitere 24 Monate fortzuführen.
Reinickendorf
Berlin
LOS 5
Das Los 5 umfasst den Bezirk Reinickendorf und das Umsetzen von Fahrzeugen bis 3500 kg zGM.
Pro Jahr werden einschließlich begonnener Umsetzungen und Leerfahrten 729 Umsetzungen erwartet. Die Rahmenvertragshöchstmenge für 24 Monate beträgt 1.895 Umsetzungen einschließlich begonnener Umsetzungen und Leerfahrten.
Der AG hat das einseitige Optionsrecht, die vorliegende Rahmenvereinbarung, um zweimal weitere 24 Monate fortzuführen.
Der AG hat das einseitige Optionsrecht, die vorliegende Rahmenvereinbarung, um zweimal weitere 24 Monate fortzuführen.
Pankow
Berlin
LOS 6
Das Los 6 umfasst den Bezirk Pankow und das Umsetzen von Fahrzeugen bis 3500 kg zGM.
Pro Jahr werden einschließlich begonnener Umsetzungen und Leerfahrten 406 Umsetzungen erwartet. Die Rahmenvertragshöchstmenge für 24 Monate beträgt 1.055 Umsetzungen einschließlich begonnener Umsetzungen und Leerfahrten.
Der AG hat das einseitige Optionsrecht, die vorliegende Rahmenvereinbarung, um zweimal weitere 24 Monate fortzuführen.
Der AG hat das einseitige Optionsrecht, die vorliegende Rahmenvereinbarung, um zweimal weitere 24 Monate fortzuführen.
Lichtenberg
Berlin
LOS 7
Das Los 7 umfasst den Bezirk Lichtenberg und das Umsetzen von Fahrzeugen bis 3500 kg zGM.
Pro Jahr werden einschließlich begonnener Umsetzungen und Leerfahrten 383 Umsetzungen erwartet. Die Rahmenvertragshöchstmenge für 24 Monate beträgt 995 Umsetzungen einschließlich begonnener Umsetzungen und Leerfahrten.
Der AG hat das einseitige Optionsrecht, die vorliegende Rahmenvereinbarung, um zweimal weitere 24 Monate fortzuführen.
Der AG hat das einseitige Optionsrecht, die vorliegende Rahmenvereinbarung, um zweimal weitere 24 Monate fortzuführen.
Marzahn-Hellersdorf
Berlin
LOS 8
Das Los 8 umfasst den Bezirk Marzahn-Hellersdorf und das Umsetzen von Fahrzeugen bis 3500 kg zGM.
Pro Jahr werden einschließlich begonnener Umsetzungen und Leerfahrten 6 Umsetzungen erwartet. Die Rahmenvertragshöchstmenge für 24 Monate beträgt 60 Umsetzungen einschließlich begonnener Umsetzungen und Leerfahrten.
Der AG hat das einseitige Optionsrecht, die vorliegende Rahmenvereinbarung, um zweimal weitere 24 Monate fortzuführen.
Der AG hat das einseitige Optionsrecht, die vorliegende Rahmenvereinbarung, um zweimal weitere 24 Monate fortzuführen.
Friedrichshain-Kreuzberg
Berlin
LOS 9
Das Los 9 umfasst den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg und das Umsetzen von Fahrzeugen bis 3500 kg zGM.
Pro Jahr werden einschließlich begonnener Umsetzungen und Leerfahrten 3.767 Umsetzungen erwartet. Die Rahmenvertragshöchstmenge für 24 Monate beträgt 9.040 Umsetzungen einschließlich begonnener Umsetzungen und Leerfahrten.
Der AG hat das einseitige Optionsrecht, die vorliegende Rahmenvereinbarung, um zweimal weitere 24 Monate fortzuführen.
Der AG hat das einseitige Optionsrecht, die vorliegende Rahmenvereinbarung, um zweimal weitere 24 Monate fortzuführen.
Treptow-Köpenick
Berlin
LOS 10
Das Los 10 umfasst den Bezirk Treptow-Köpenick und das Umsetzen von Fahrzeugen bis 3500 kg zGM.
Pro Jahr werden einschließlich begonnener Umsetzungen und Leerfahrten 110 Umsetzungen erwartet. Die Rahmenvertragshöchstmenge für 24 Monate beträgt 286 Umsetzungen einschließlich begonnener Umsetzungen und Leerfahrten.
Der AG hat das einseitige Optionsrecht, die vorliegende Rahmenvereinbarung, um zweimal weitere 24 Monate fortzuführen.
Der AG hat das einseitige Optionsrecht, die vorliegende Rahmenvereinbarung, um zweimal weitere 24 Monate fortzuführen.
Neukölln
Berlin
LOS 11
Das Los 11 umfasst den Bezirk Neukölln und das Umsetzen von Fahrzeugen bis 3500 kg zGM.
Pro Jahr werden einschließlich begonnener Umsetzungen und Leerfahrten 2.686 Umsetzungen erwartet. Die Rahmenvertragshöchstmenge für 24 Monate beträgt 6.446 Umsetzungen einschließlich begonnener Umsetzungen und Leerfahrten.
Der AG hat das einseitige Optionsrecht, die vorliegende Rahmenvereinbarung, um zweimal weitere 24 Monate fortzuführen.
Der AG hat das einseitige Optionsrecht, die vorliegende Rahmenvereinbarung, um zweimal weitere 24 Monate fortzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber verfügt über eine gültige Erlaubnis der zuständigen Behörde nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz
(GüKG) oder eine vergleichbare Erlaubnis eines anderen EU-Mitgliedstaates.
-Kfz-Haftpflichtversicherung für die Einsatzfahrzeuge;
-erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung sowie eine Hakenlastversicherung -Hakenlastversicherung geeignet für den Güternahverkehr (Selbstbeteiligung bis [Betrag gelöscht] EUR möglich);
-Umweltschadenversicherung in Bezug auf Umweltschäden gemäß Umweltschadengesetz vom 14.11.2007;
Die folgenden Erklärungen/Nachweise müssen zur Eignungsprüfung vorgelegt werden:
-Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung"
-Versicherungsnachweise in Kopie
-erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung sowie eine Hakenlastversicherung in ausreichender Höhe, mindestens aber [Betrag gelöscht] EUR für PKW bzw. [Betrag gelöscht] EUR für LKW, pauschal für Sach-, Sachfolge- und Vermögensschäden;
Hinweis: Die genannten Mindestversicherungssummen gelten unabhängig davon, ob sich ein Bewerber auf ein Los oder auf alle Lose bewirbt.
-Für das Schleppen und Abschleppen von Fahrzeugen stehen dem Bewerber Einsatzfahrzeuge (s. Anzahl der Einsatzfahrzeuge gem. Leistungsbeschreibung) mit Kran sowie ausreichender Belastungsfähigkeit des Krans und jeweils einem Radroller und Wagenheber zur Verfügung.
Die Einsatzfahrzeuge müssen nach ihrer zulässigen Gesamtmasse und Zuladekapazität in der Lage sein, Fahrzeuge mit bis zu 3,5 t zulässiger Gesamtmasse auf der Ladefläche zu transportieren.
und /oder
Für das Schleppen und Abschleppen von Fahrzeugen stehen dem Bewerber Einsatzfahrzeuge mit Hubbrille und Schleppstange sowie ausreichender Belastungsfähigkeit und jeweils einem Radroller und Wagenheber zur Verfügung.
-Die Einsatzfahrzeuge des Bewerbers mit einer zulässigen Gesamt-Transportmasse über 3,5 t verfügen über ein Abbiegeassistenzsystem gemäß der im Verkehrsblatt vom 15. Oktober 2018 veröffentlichten Empfehlungen bezüglich technischer Anforderungen.
-Referenz über die vergleichbare Leistung aus den letzten drei Jahren.
-Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Die folgenden Erklärungen/Nachweise müssen zur Eignungsprüfung vorgelegt werden:
-Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung"
-Nachweise in Form von Fahrzeugscheinen/Zulassungsteil I in Kopie
-Nachweise in Form Kranprüfbüchern in Kopie
-Mindestens 1 Referenz aus den letzten drei Jahren über die vergleichbare Leistung.
-Für die Leistung in den Losen 1 und 3 sind jeweils mindestens drei Einsatzfahrzeuge, für Lose 4-8 und Los 10 jeweils mindestens ein Einsatzfahrzeug und für Los 2, 9, 11 jeweils mindestens zwei Einsatzfahrzeuge einsatzbereit zu halten.
Bei der Bewerbung für mehrere Lose gleichzeitig, muss die Mindestanzahl an Einsatzfahrzeugen für die entsprechenden Lose addiert werden.
Sofern sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf ein anderes Unternehmen stützt (z.B. Referenz oder Umsatz eines Unterauftragnehmers soll bei der Eignungsprüfung berücksichtigt werden), ist im Formular Eigenerklärung Eignung zu erklären, zu welchen Eignungsanforderungen eine Eignungsleihe erfolgt und es ist eine Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers auf dem hierfür bereit gestellten Formular einzureichen. Zudem ist vom Eignungsleihgeber eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen auf dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Formular Eigenerklärung Eignung abzugeben.
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
Der Bewerber verfügt über eine gültige Erlaubnis der zuständigen Behörde nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz
(GüKG) oder eine vergleichbare Erlaubnis eines anderen EU-Mitgliedstaates.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.