Tischlerarbeiten Innentüren Holz, Neubau UHZ Referenznummer der Bekanntmachung: OV 039-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20251
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uke.de/kfe
Abschnitt II: Gegenstand
Tischlerarbeiten Innentüren Holz, Neubau UHZ
Die Tischlerarbeiten, Innentüren Holz umfassen die folgenden Leistungen:
1. 1347 Stück Drehtüren als Holz- und Kunststofftüren mit HPL- Beschichtung und Stahl-U-Zargen, Turnhallen-Zargen und Stahl- Blockzargen, 1- und 2-flgl., mit und ohne Schall-, Strahlen-, T30 und T90- Brand- und Rauchschutzanforderungen,
2. 173 Stück Schiebetüren vor der Wand laufend als Holztüren mit HPL- Beschichtung und Stahl-U-Zargen und Stahl-Eck-Zargen, 1-flgl., mit und ohne Schall-, T30-Brand- und Rauchschutzanforderungen,
3. 77 Stück Schiebetürantriebe
4. 8 Stück selbst zulaufende Schiebetürbeschläge
5. 270 Stück Obentürschließer
6. 75 Stück Drehtürantriebe
7. 57 Stück Freilauftürschließer
8. 601 Stück Wandtürstopper
9. 734 m2 Wandbekleidung aus HPL-beschichteten Gipsfaserplatten und Agraffenbefestigung
10. 269 Stück Kantenschutzprofile aus Edelstahl, L = 2,60-2,70 m
11. Eigene Baustelleneinrichtung, Technische Bearbeitung wie Werkstatt- und Montageplanung, Vermessen und Abschnüren, Musterelemente und Objektabwicklung, Facherrichtung, Inbetriebnahme
12. Wartung und Instandhaltung für Freilauftürschließer, Obentürschließer, Schiebetürschließer, Türantriebe der Brand- und Rauchschutztüren
UKE Hamburg Eppendorf Martinistr. 52 20251 Hamburg
Die Tischlerarbeiten, Innentüren, Holz, umfassen die folgenden Leistungen:
1. 1347 Stück Drehtüren als Holz- und Kunststofftüren mit HPL- Beschichtung und Stahl-U-Zargen, Turnhallen-Zargen und Stahl- Blockzargen, 1- und 2-flgl., mit und ohne Schall-, Strahlen-, T30 und T90- Brand- und Rauchschutzanforderungen,
2. 173 Stück Schiebetüren vor der Wand laufend als Holztüren mit HPL- Beschichtung und Stahl-U-Zargen und Stahl-Eck-Zargen, 1-flgl., mit und ohne Schall-, T30-Brand- und Rauchschutzanforderungen,
3. 77 Stück Schiebetürantriebe
4. 8 Stück selbst zulaufende Schiebetürbeschläge
5. 270 Stück Obentürschließer
6. 75 Stück Drehtürantriebe
7. 57 Stück Freilauftürschließer
8. 601 Stück Wandtürstopper
9. 734 m2 Wandbekleidung aus HPL-beschichteten Gipsfaserplatten und Agraffenbefestigung
10. 269 Stück Kantenschutzprofile aus Edelstahl, L = 2,60-2,70 m
11. Eigene Baustelleneinrichtung, Technische Bearbeitung wie Werkstatt- und Montageplanung, Vermessen und Abschnüren, Musterelemente und Objektabwicklung, Facherrichtung, Inbetriebnahme
12. Wartung und Instandhaltung für Freilauftürschließer, Obentürschließer, Schiebetürschließer, Türantriebe der Brand- und Rauchschutztüren
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zwenkau
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 04442
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y88REEH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.