Kaufteile Optik Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2021-049
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesdruckerei.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Kaufteile Optik
Der Auftraggeber beabsichtigt mit dieser Ausschreibung 41 verschiedene Optik-Kaufteile in verschiedenen Mengen zu beschaffen.
Maurer Electronics GmbH Hanauer Straße 1 80992 München
Der Auftraggeber beabsichtigt mit dieser Ausschreibung 41 verschiedene Optik-Kaufteile in verschiedenen Mengen zu beschaffen. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) allgemeine Informationen zum Unternehmen gemäß Formblatt "Bieterselbstauskunft",
(2) Angaben zu gesetzlichen Vertretern, Gesellschaftern, wirtschaftlich Berechtigten, Konzernstruktur gemäß
Formblatt "Bieterselbstauskunft",
(3) Angaben zu bestehenden Vertragsverhältnissen und persönlichen/dienstlichen Beziehungen zu Mitarbeitern
der Bundesdruckerei-Gruppe gemäß Formblatt "Bieterselbstauskunft",
(4) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB gemäß Formblatt
"Eigenerklärung Zuverlässigkeit",
(5) Einreichung eines Auszuges aus dem Handelsregister, der nicht älter als 6 Monate ist und den aktuellen
Stand wiedergibt (Kopie ausreichend),
(6) Einreichung einer Gewerbezentralregisterauskunft, die nicht älter als 6 Monate ist und den aktuellen Stand
wiedergibt (Kopie ausreichend).
(1) Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro netto sowie den durchschnittlichen Umsatz mit zum
ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen in Euro netto bezüglich der letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre gemäß dem Formblatt "Bieterselbstauskunft".
(1) Angabe der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer insgesamt sowie der durchschnittlich beschäftigten
Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen,
bezogen auf die Jahre 2018, 2019 und 2020 gem. dem Formblatt "Bieterselbstauskunft".
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Unterauftragnehmer (Ziff. 11.1 Vergabebedingungen):
Sofern ein Bieter beabsichtigt, Leistungen an Unterauftragnehmer zu übertragen, hat er mit dem Angebot eine
Erklärung über die Art und die Weitergabe von Leistungsbestandteilen abzugeben. Der Auftraggeber wird den
Bieter des für die Zuschlagserteilung vorgesehenen Angebotes vor Zuschlagserteilung auffordern, ihm die für
die Unterauftragsvergabe konkret bestimmten Unternehmen zu benennen.
Von dem Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, wird der Auftraggeber vor
Zuschlagserteilung eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer sowie zum Nachweis der Eignung der Unterauftragnehmer die ausgefüllte Bieterselbstauskunft nebst Anlagen und die
ausgefüllte Eigenerklärung Zuverlässigkeit fristgebunden abfordern.
(2) Eignungsleihe (Ziff. 11.2 Vergabebedingungen):
Bieter/Bietergemeinschaften können sich ferner gem. § 47 VgV auch zum Nachweis der Eignung der
Ressourcen/Mittel anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der mit dem Dritten
bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe).
In einem solchen Fall muss der Bieter/die Bietergemeinschaft bereits mit dem Angebot:
1. das oder die andere/n Unternehmen benennen (gemäß dem Formblatt I.4 im Format PDF) und
2. mittels einer entsprechenden Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer (gemäß dem Formblatt I.5)
nachweisen, dass er/sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen im Fall der Auftragserteilung tatsächlich
zugreifen kann.
Ferner sind für diese(n) Dritte(n) zum Nachweis der Eignung ebenfalls mit dem Angebot:
3. die ausgefüllte Bieterselbstauskunft (gem. dem Formblatt I.2) nebst Anlagen sowie
4. die Eigenerklärung Zuverlässigkeit (gem. dem Formblatt I.3)
jeweils im Format PDF einzureichen.
Hinweis: Sollte sich die Eignungsleihe nicht auf eines der vorgenannten Kriterien beziehen, da der Bieter
die Eignungskriterien vollumfänglich eigenständig erfüllt, ist eine Einreichung der jeweiligen Unterlagen
nicht erforderlich. Dies gilt ebenfalls für die Angaben unter Ziff. 3 und 4 der für die Unterauftragnehmer
einzureichenden Bieterselbstauskunft.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 47 Abs. 1 VgV nicht nur ein
selbstständiges, von dem Bieter rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein
(konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist.
(3) Bietergemeinschaft (Ziff. 12 Vergabebedingungen):
Schließen sich mehrere Unternehmen zu einer Bietergemeinschaft zusammen, hat diese mit ihrem Angebot
eine von allen Mitgliedern unterzeichnete und nachfolgend eingescannte Erklärung im Format PDF abzugeben.
In dieser Erklärung sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen; außerdem ist der für die
Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu bezeichnen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft
haften als Gesamtschuldner; diese Haftung bleibt auch nach Auflösung der Bietergemeinschaft bestehen.
Im Fall des Angebots als Bietergemeinschaft sind die folgenden Vorgaben zu beachten:
Die zum Nachweis der Eignung geforderte ausgefüllte Bieterselbstauskunft (gem. dem Formblatt I.2) nebst
Anlagen sowie die Eigenerklärung Zuverlässigkeit (gem. dem Formblatt I.3) sind bei einer Bietergemeinschaft
für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft als PDF einzureichen.
(4) Angebotsabgabe und Nachforderung:
Das vollständige Angebot ist ausschließlich elektronisch über das Deutsche Vergabeportal unter zwingender
Verwendung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen bis zum Ablauf der
Angebotsfrist einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden im Deutschen Vergabeportal kostenfrei bereitgestellt
und sind über den Link unter Abschnitt I.3 dieser Bekanntmachung abrufbar.
Das Angebot muss vollständig sein. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der
Angebotsfrist nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt wurden, können nach Ermessen des
Auftraggebers fristgebunden nachgefordert werden. Werden die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der
Nachfrist eingereicht, wird das betroffene Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVWRBTQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Frist zur Angebotsabgabe endet in diesem Verfahren gemäß Abschnitt IV.2.2) dieser Bekanntmachung, so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt gerügt worden sein müssen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]