Rahmenvereinbarung über Lieferung und Anbringung von Sicht- und Sonnenschutz Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_003_LAF II
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Lieferung und Anbringung von Sicht- und Sonnenschutz
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) beabsichtigt die Lieferung und Montage von textilen Schleudervorhängen, die als Sichtschutz sowie als Wärmeschutz dienen im Sinne der EU-Richtlinie 2013/33/EU auszuschreiben. Vorgesehen sind gerade zweiläufige Laufschienen mit Endkappen, die je nach räumlicher Gegebenheit entweder von Wand zu Wand reichen oder aber ausreichend bemessen sind, um die Anbringung des gewünschten Vorhangstoffes zu gewährleisten. Detaillierte Informationen können der Leistungsbeschreibung der Vertragsunterlagen entnommen werden (Anlage 1 der Vertragsunterlagen).
Berlin
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) beabsichtigt die Lieferung und Montage von textilen Schleudervorhängen, die als Sichtschutz sowie als Wärmeschutz dienen im Sinne der EU-Richtlinie 2013/33/EU auszuschreiben. Vorgesehen sind gerade zweiläufige Laufschienen mit Endkappen, die je nach räumlicher Gegebenheit entweder von Wand zu Wand reichen oder aber ausreichend bemessen sind, um die Anbringung des gewünschten Vorhangstoffes zu gewährleisten. Detaillierte Informationen können der Leistungsbeschreibung der Vertragsunterlagen entnommen werden (Anlage 1 der Vertragsunterlagen).
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 01.08.2021, dies kann jedoch abweichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland