Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe von Generalplanungsleistungen LP 1-2+ HOAI für die Errichtung von Elf Einsatztrainingszentren der Generalzolldirektion (VOEK 226-21) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 226-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe von Generalplanungsleistungen LP 1-2+ HOAI für die Errichtung von Elf Einsatztrainingszentren der Generalzolldirektion (VOEK 226-21)
Im Rahmen des ausgeschriebenen Auftrages vergibt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) die Generalplanungsleistungen für die Leistungsphasen 1 und 2+ (Grundleistungen Leistungsphase 1 und 2, zudem ergänzende besondere Leistungen) für elf annähernd baugleiche Einsatztrainingszentren (ETZ). In diesem Rahmen sind seitens der Generalplanung die folgenden Leistungen zu erbringen: Objektplanung, Gebäude und Innenräume in Anlehnung an HOAI § 33 ff, Freianlagenplanung in Anlehnung an HOAI § 38 ff, Tragwerksplanung in Anlehnung an HOAI § 49 ff, Technische Gebäudeausrüstung in Anlehnung an HOAI § 53 ff, Bauphysik Wärmeschutz und Energiebilanzierung gemäß HOAI Anlage 1 Kapitel 1.2.3, Bauphysik Bauakustik gemäß HOAI Anlage 1 Kapitel 1.2.4, Brandschutz gemäß AHO Heft 17, Generalplanerleistung, Raumakustik
Deutschland
Die Generalzolldirektion (GZD) hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) damit beauftragt, den Bedarf von elf annähernd baugleichen Einsatztrainingszentren (ETZ) zu decken. Die Einsatztrainingszentren bestehen im Wesentlichen jeweils aus einer Zweifeldsporthalle (ZSP) mit Sonderräumen, einer 3x3-Raumschießanlage (RSA), einem Einsatztrainingsgebäude (ETR) und Außentrainingsflächen. Bei den geplanten Bauwerken wird ein großer Wert auf das nachhaltige Bauen durch die Anwendung hoher Nachhaltigkeitsstandards nach dem „Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)“ gelegt. Die Umsetzung dieser Bestrebungen ist derzeit durch die Realisierung zweier Gebäude in Holz-/Holzhybridbauweise nach dem Effizienzhaus Plus Standard, der weit über den gesetzlich geforderten energetischen Anforderungen liegt, geplant. In diesem Zusammenhang ist auch die Energiegewinnung durch erneuerbare Energien, wie zum Beispiel Photovoltaik, angedacht.
4.1 Persönliche Berufserfahrung des Projektleiters (vgl. Anlage 6A der Vergabeunterlagen)
4.2 Persönliche Projekterfahrung des Projektleiters (vgl. Anlage 6A der Vergabeunterlagen)
5.1 Vergleichbarkeit der Projekte (vgl. Anlage 6A der Vergabeunterlagen)
5.2 Serielles Bauen (vgl. Anlage 6A der Vergabeunterlagen)
5.3 Vergleichbarkeit des erbrachten Leistungsumfangs (vgl. Anlage 6A der Vergabeunterlagen)
5.4 Erfahrung mit nachhaltigem Bauen (vgl. Anlage 6A der Vergabeunterlagen)
5.5 Vergleichbarkeit des Bauvolumens (KG 300-400 nach DIN 276) in € netto (vgl. Anlage 6A der Vergabeunterlagen)
5.6 Erfahrung mit Holz-/Holzhybrid-Bauweise/Elementebauweise (vgl. Anlage 6A der Vergabeunterlagen)
5.7 Anzahl der besonders gut vergleichbaren Referenzen (vgl. Anlage 6A der Vergabeunterlagen)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Darstellung des Unternehmens (möglichst unter Angabe von Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register, gesetzlicher Vertretung, Kontakt, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, gegebenenfalls zuständiger Niederlassung bzw. Standort, Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) sowie - falls zutreffend - eine ausführliche Darstellung der Verbundenheit mit oder Zugehörigkeit zu anderen Unternehmen und ggf. Ausführungen zur Aufgabenverteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft bzw. mit Nachunternehmern, soweit einschlägig
2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
3. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbarer Registerauszug (zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags nicht älter als sechs Monate, Kopie ausreichend). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen. Ausnahme: Sollte es sich bei dem Bewerber um einen Unternehmer handeln, der z.B. als Freiberufler weder im Handelsregister / Partnerschaftsregister eingetragen ist, noch eine Gewerbeanmeldung benötigt oder in einer Kammer organisiert sein sollte, reicht ein entsprechender ausdrücklicher Hinweis.
4. Wenn es sich um eine Bietergemeinschaft handelt, so sind die vorstehend aufgeführten Nachweise für jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer separat einzureichen. Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch gleichwertige amtliche Bescheinigungen möglich. Nachweise in einer anderen als der deutschen Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben.
5. Erklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung oder - sofern derzeit keine Versicherung in erforderlicher Höhe geführt wird - verbindliche Erklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird;
6. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
zu 5.: Deckungssummen mindestens drei Millionen Euro für Personenschäden und mindestens drei Millionen Euro für sonstige Schäden, jeweils mindestens zweifach maximiert pro Jahr.
7. Angabe zur Zusammensetzung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Planungsteams. Es sind für die Objektplanung Gebäude sowie für die jeweiligen Fachplanungen (s.u.) jeweils mindestens eine Person zu benennen. Von diesen Personen ist ein Kurzlebenslauf (maximal eine Seite pro Person) darzustellen unter Angabe von Berufs- und Projekterfahrung sowie Position. Zudem ist von diesen Personen die berufliche Qualifikation durch entsprechende Zeugnisse (Fachhochschul-/Universitätsabschluss Dipl.-Ing./Bachelor/Master der jeweiligen Fachrichtungen) sowie durch Berufsbefähigungsnachweise, falls zutreffend (zum Beispiel Architekturschaffende: Eintragung bei der Architektenkammer) vorzuweisen.Ergänzend sollten in Anlage 1 der Vergabeunterlagen weitergehende Angaben zur Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters gemacht werden, die ggf. zur Auswahl der bestgeeigneten Bewerber herangezogen werden.
8. Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der qualifizierten Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Als qualifizierte Beschäftigte gelten Dipl.-Ing./Bachelor/Master mit Fachhochschul-/Universitätsabschluss der Architektur, des Bauingenieurwesens oder vergleichbarer Fachrichtungen. Maßgeblich sind fest angestellte Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten, inkl. Büro-Inhaber/ -Geschäftsführer; ohne freie Mitarbeiter, Praktikanten und Aushilfen.
9. Eigenerklärung über die Leistungserbringung
10. Aufstellung von Referenzen über nach dem 1. Januar 2010 erbrachte Leistungen in folgenden Leistungsbereichen (der Nachweis für alle Leistungsbereiche insgesamt ist wahlweise in einer einzigen oder auch aufgeteilt in mehreren parallelen Referenzen möglich):
a) Vergleichbare Objektplanungsleistungen „Gebäude“ und „Innenräume“ (Neubau) für ein vergleichbares Projekt mit hohen Anforderungen iSd. Objektliste Gebäude Ziff. 10.2 Anlage 10 HOAI 2021 einer Honorarzone (HZ) ≥ IV;
b) Vergleichbare Objektplanungsleistungen in interdisziplinärer Zusammenarbeit als federführender Generalplaner (GP) für ein Bauvorhaben mit einem Bauvolumen ≥ 20 Millionen Euro netto (anrechenbare Baukosten Kostengruppe (KG) 300-400 nach DIN 276)
c) Vergleichbare Objektplanungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber;
zu 7.: Darstellung der vorgenannten Punkte für mindestens je eine Person aus den Bereichen
- Architektur,
- Tragwerkplanung,
- Fachplanung technische Gebäudeausrüstung (Elektro-, Heizungs-, Sanitär-, Lüftungs-, Kältetechnik),
- Freianlagenplanung,
- Bauphysik und
- Brandschutz.
zu 8.: durchschnittlich mindestens 15 qualifizierte Beschäftigte pro Jahr.
zu 10.a): Es ist mindestens eine Referenz anzugeben. Als vergleichbare Projekte gelten Sonderbauten als Neubauten wie beispielsweise Sportstätten mit einer Größe von mindestens 1.500 m² Brutto-Grundfläche (BGF), Bauten mit besonderen Anforderungen an die Technik wie Multifunktionshallen oder Veranstaltungshallen mit einer Mindestgröße von 1.500 m² BGF, Schießanlagen, Raumschießanlagen, vergleichbare Einrichtungen der öffentlichen Hand, sicherheitsrelevante Bauten.
zu 10.b): Es ist mindestens eine Referenz anzugeben. Vergleichbare Objektplanungsleistungen sind Objektplanungsleistungen für ein Hochbauprojekt gem. HOAI, Leistungserbringung mindestens Leistungsphasen 1-2+.
zu 10.c): Es ist mindestens eine Referenz anzugeben. Vergleichbare Objektplanungsleistungen sind Objektplanungsleistungen für ein Hochbauprojekt gem. HOAI, Leistungserbringung mindestens Leistungsphasen 1-2+.
siehe Vergabeunterlagen - Verfahrensleitfaden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
siehe Vergabeunterlagen - Verfahrensleitfaden
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren.
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“