Glas- und Rahmenreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: 24/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12205
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bam.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Glas- und Rahmenreinigung
Glas- und Rahmenreinigung auf den Liegenschaft der BAM
Los 1 - UE - BAM Stammgelände, Unter den Eichen 87, 12205 Berlin
BAM Berlin
Glas- und Rahmenreinigung auf dem Stammgelände der BAM gemäß Vergabeunterlagen
Die Vertragslaufzeit verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht spätestens 6 Monate vor seinem Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Los 2 - FB - BAM Zweiggelände Fabeckstraße, Unter den Eichen 44/46, 12203 Berlin
BAM Berlin
Glas- und Rahmenreinigung auf dem Zweiggelände Fabeckstraße der BAM gemäß Vergabeunterlagen
Die Vertragslaufzeit verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht spätestens 6 Monate vor seinem Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Los 3 - AH und EC - BAM Zweiggelände Adlershof und BAM Mietobjekt
BAM Berlin
Glas- und Rahmenreinigung auf dem Zweiggelände Adlershof und EC Mietobjekt der BAM gemäß Vergabeunterlagen:
- BAM Zweiggelände Adlershof, Richard-Willstätter-Straße 11, 12489 Berlin
und
- BAM EC Mietobjekt, Rudower Chaussee 11, 12489 Berlin
Die Vertragslaufzeit verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht spätestens 6 Monate vor seinem Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Los 4 - TTS - BAM-TTS, BAM Testgelände Technische Sicherheit
BAM TTS, 15837 Baruth/Mark, Ortsteil Horstwalde
Glas- und Rahmenreinigung auf dem Testgelände TTS der BAM gemäß Vergabeunterlagen:
BAM-TTS, BAM Testgelände Technische Sicherheit, An der Düne 44, 15837 Baruth/Mark, Ortsteil Horstwalde
Die Vertragslaufzeit verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht spätestens 6 Monate vor seinem Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
gemäß Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden. Die Beifügung der AGB, auch zum Beispiel auf der Rückseite des Angebotsbegleitschreibens, führt zum Ausschluss des Angebots.
Es gilt deutsches Recht.
Die Nachweise zur Feststellung der Eignung sind mit dem Angebot einzureichen. Es sind die Vorlagen/Formulare gemäß der Vergabeunterlagen zu verwenden.
Zusätzlich zu den vorgenannten Eigenerklärungen/Formularen kann auch die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorgelegt oder die entsprechende Zertifikatsnummer angegeben werden. Der Auftraggeber akzeptiert zusätzlich zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Die Vergabestelle fordert ab einem Auftragswert von mehr als [Betrag gelöscht] EUR brutto vor der Zuschlagserteilung von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zwingend einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a der Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz an.
Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV): Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Abweichend von § 9 Abs. 1 und Abs. 2 VgV behält sich die BAM vor, während der Umsetzungsfrist zur (vollständig) elektronischen Durchführung von Vergabeverfahren (e-Vergabe), im Sinne des § 81 VgV mit den Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens auch auf einem nicht-elektronischen Weg zu kommunizieren (z. B. allgemeine Anfragen, Angebotsaufklärung).
Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.Bieterfragen sind ausschließlich über die eVergabe einzureichen. Die Antworten der Bieterfragen werden ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de)bereitgestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d.h. hier gegenüber der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der BAM zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB-).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der BAM gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die BAM dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BAM geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die BAM.