Textilversorgung mit Poolwäsche Referenznummer der Bekanntmachung: DL 59/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Textilversorgung mit Poolwäsche
Auftragsgegenstand ist die Rahmenvereinbarung über die Textilversorgung mit Poolwäsche,
administrative und kaufmännische Sicherstellung der Textilversorgung mit Berufskleidung als Poolwäsche an den Standorten des Auftraggebers über die Laufzeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2026 (mit der optionalen Verlängerung um zweimal je ein Jahr, max. bis 31.12.2028)
CVK, CCM, CBF
Standardlos
2 * um jeweils 12 Monate
Unternehmensreferenzen der letzten 4 Jahre (2017, 2018, 2019 und 2020) oder aktueller:
Zunächst wird geprüft, wie viele Referenzen, welche die Mindestanforderungen erfüllen, von den betreffenden Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften benannt wurden. Je mehr geeignete Referenzen ein Bewerber/ eine Bewerbergemeinschaft, je geeigneter ist der-/ dieselbe.
In der zweiten Stufe wird unter mehreren Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften, welche gleich viele den Mindestanforderungen entsprechende Referenzen vorgelegt haben, geprüft, wie groß die jeweiligen Referenzaufträge, gemessen an den Auftragswerten, sind. Hierbei werden die Auftragswerte aller geeigneten Referenzen eines Bewerbers/ einer Bewerbergemeinschaft addiert. Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft, welche einen höheren Gesamtauftragswert in dergleichen Anzahl an geeigneten Referenzen vereint, ist geeigneter.
optionale Verlängerung Laufzeit um 2 x 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Berechtigung zur erlaubten Berufsausübung: Gefordert ist der Nachweis der Berechtigung zur erlaubten Berufsausübung durch Erklärung und Übersendung eines aktuellen Nachweises - nicht älter als 6 Monate vor dem Datum der EU-Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens - über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise (je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist).
2. Erklärung zur Abfrage nach dem KRG: Gefordert ist die Erklärung, aus der die Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Korruptionsregistergesetz (KRG) i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KRG zur Abfrage nach § 6 KRG ersichtich sind.
3. Erklärung zum Mindestjahrsumsatz: Erklärung zum Mindestjahrsumsatz (netto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
4. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung: Gefordert ist die Erklärung zum Versicherungsschutz und der Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen oder eine unwiderrufliche Deckungszusage des Versicherers, dass im Zuschlagsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen abgeschlossen werden kann. Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss spätestens mit der Auftragserteilung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den in den Vergabeunterlagen geforderten Mindestdeckungssummen verfügen.
zu Eignungskriterium 3: Nachzuweisen ist ein Gesamtjahresumsatz in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
zu Eignungskriterium 4: Nachzuweisen ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen (beschränkt auf mind. zwei Versicherungsfälle pro Jahr):
- [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall,
- [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden je Versicherungsfall
5. Unternehmensreferenzen der letzten 4 Jahre (2017, 2018, 2019 und 2020) oder aktueller: Nachweis über mindestens drei (3) geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens vier Jahren (2017, 2018, 2019 und 2020) oder aktueller erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers nebst Benennung eines Ansprechpartners und dessen aktuellen Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) sowie einer Beschreibung des Auftragsgegenstandes.
Geeignet ist eine Referenz im vorstehenden Sinne, wenn sie der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Umfang, Komplexität und Anforderungen soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
6. Erklärung zu den Ausschlussgründen: Erklärung zu den Ausschlussgründen
zu Eignungskriterium 5: Mindestanforderungen sind dabei, dass der Referenzauftrag
(a) ein jährliches Umsatzvolumen von EUR 75.000,00 hat,
(b) eine Mindestlaufzeit von drei Jahren hat,
(c) aus demselben Wäschepool des Auftragnehmers bedient wird, mit welchem der hier ausgeschriebene Auftrag bedient werden soll und
(d) sich auf Leistungen für Krankenhäuser bezieht.
siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal unter zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]