Reinigung SGA Referenznummer der Bekanntmachung: IMV_2021-09
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13088
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigung SGA
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für 18 Stützpunkte des SGA
Unterhaltsreinigung
18 Standorte im Bezirk Pankow von Berlin
Unterhaltsreinigung in 18 Stützpunkten des Straßen- und Grünflächenamtes mit einer Reinigungsfläche von ca. 4.140 m2
Verlängerung bis max. 31.12.2024
Vertragsverlängerung
Glasreinigung
18 Standorte im Bezirk Pankow von Berlin
eine Glasreinigung jährlich in 18 Stützpunkten des Straßen- und Grünflächenamtes mit einer Glasfläche von ca. 1.250 m2
Verlängerung bis max. 31.12.2024
Vertragsverlängerung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
An der Ausschreibung dürfen sich nur fachkundige, leistungsstarke und zuverlässige Bieter beteiligen, die ein ordnungsgemäße Ausführung der Dienstleistung gewährleisten.
Eigenerklärungen gem. Vergabeunterlagen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Referenzliste gem. Vergabeunterlagen
Eigenerklärungen gem. Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung erfolgt in nichtöffentlicher Sitzung, Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zur rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über denAbschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 13088
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]