Architektenleistungen für die denkmalgerechte Hüllensanierung und Instandsetzung des Alexander von Humboldt Gymnasiums, Oberspreestr. 173, 12555 Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: TK 08102021-0900
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistungen für die denkmalgerechte Hüllensanierung und Instandsetzung des Alexander von Humboldt Gymnasiums, Oberspreestr. 173, 12555 Berlin
Das Schulgebäude des heutigen Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums wurde nach Plänen des Architekten Max Taut zwischen 1928 und 1929 im Ortsteil Treptow-Köpenick errichtet und wird in der Berliner Denkmalliste als Gesamtensemble geführt.
Es sollen Architektenleistungen für die denkmalgerechte Hüllensanierung, die Schaffung eines 2. Rettungsweges sowie die Herstellung von Barrierefreiheit vergeben werden. Die Baumaßnahme wird in zwei Bauabschnitten durchgeführt (1. BA: Hüllensanierung und 2. Rettungsweg; 2. BA Herstellung Barrierefreiheit).
Die Vergabe beinhaltet die Leistungsphasen 1 bis 3 für die Gesamtmaßnahme sowie die Leistungsphasen 4 bis 8 für den 1. BA sowie besondere Leistungen.
Die Gesamtbaukosten (brutto) belaufen sich auf ca. 7,1 Mio. €.
Oberspreestr. 173, 12555 Berlin
Der Auftrag beinhaltet Architektenleistungen entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 3 Objektplanung Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß § 34 HOAI für beide Bauabschnitte ganz oder teilweise sowie ggf. besondere Leistungen zu vergeben. Für den 1. BA sollen auch die Leistungsphasen 4 bis 8 vergeben werden. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst bis zur Leistungsphase 2.
Der von dem Architekten Max Taut 1928 errichtete Schulkomplex wurde als zweiflügelige, mehrgeschossige Anlage konzipiert. Die an der Oberspree- und Mentzelstraße gelegenen vier- und fünfgeschossigen Baukörper werden über einen im Grundriss viertelkreisförmigen Zwischenbau verbunden. Der Zwischenbau nimmt den Haupteingang des Schulkomplexes auf und dient darüber hinaus als Erschließung der oberen Geschosse.
Während die Unterrichtsräume in dem zur Mentzelstraße ausgerichteten Gebäudetrakt untergebracht sind, befinden sich an der Oberspreestraße gelegenen Baukörper eine großzügige Aula sowie Räumlichkeiten für Lehrpersonal und Schulleitung.
Die Turnhalle ist in westlicher Richtung dem Klassenraumtrakt vorgelagert.
Das als Mädchenschule konzipierte Gebäude wird heute als Gymnasium genutzt.
Bis auf die Turnhalle waren alle Fassaden mit ockerfarbenen Keramikplatten belegt. Neben dem Haupteingang und auch schulhofseitig am Klassenraumtrakt befinden sich noch Kleinstflächen der ursprünglichen bauzeitlichen Fassadenkeramikplatten. Im Rahmen einer in den 1970er Jahren durchgeführten Instandsetzungsmaßnahme wurden sämtliche Keramiken abgenommen und die Fassaden mit einem grau-braunen Kratzputz verputzt.
Die stark gliedernden Fenster sind zum großen Teil noch bauzeitlich, teilweise nachgebaut oder vereinzelt auch ersetzt durch Verbundfenster.
Das Erscheinungsbild des Einzeldenkmals ist gestört durch den nicht bauzeitlichen Rauputz, dem schlechten Erhaltungszustand der Fenster und Außentüren sowie den Veränderungen an der Entwässerung, angrenzenden Bauteilen, Sonnenschutz und dergleichen.
Die geplanten Maßnahmen beinhalten die denkmalgerechte Instandsetzung der bauzeitlichen Fenster und Außentüren, den Rückbau von nachträglichen Anbauten sowie die Wiedernutzbarmachung der Terrassen, wie es Max Taut für "Freiübungen" geplant und realisiert hatte. Die Putzfassade wird erneuert und erhält in Abstimmung mit dem Denkmalamt einen Putz, der den bauzeitlichen Putzen in Materialität und Oberflächenstruktur angepasst wird.
Im Rahmen der Hüllensanierung werden die Fassadenbeleuchtung und das Blitzschutzsystem in Gänze erneuert sowie der 2. Rettungsweg geschaffen.
Ergänzend wird die Herstellung der Barrierefreiheit geplant. Die Planung ist bis zur Leistungsphase 3 zu erarbeiten. Genehmigungsplanung und Ausführung erfolgen im 2. Bauabschnitt.
Der erste Bauabschnitt beinhaltet die Hüllensanierung und den Anbau des 2. Rettungsweges.
Folgende Unterlagen liegen bereits vor:
- Bestandszeichnungen (ausschließlich Grundrisse)
- Auszug aus der Bauwelt 1930 mit bauzeitlichen Fotos
- Grundrisse der Geschosse
- Dokumentation zur Denkmalpflege
- Bauhistorische Untersuchung und Denkmalpflegeplan vom 30.04.2018
- Kartierung Denkmalpflegeplan
- Brandschutzgutachten (Vorabzug) vom 04.02.2019
- Feuchtegutachten vom 21.02.2019
Es werden vom Auftraggeber neben dem Objektplaner weitere Fachplaner und Gutachter, für Tragwerk, TGA, Bauphysik (Wärmeschutz), SiGeKo, etc. beauftragt. Es sind Abstimmungen mit den Fachplanern, zuständigen Fachbehörden sowie weiteren Beteiligten durchzuführen.
Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster IV 410.H F der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Architektenleistungen einschließlich AVB (abrufbar unter: www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben).
Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.
Je nach Fortgang des Projekts kann der Auftrag bis Fertigstellung des Projekts verlängert werden.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
In der Summe werden für die objektiven Kriterien max. 100 Pkt vergeben:
1. Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (10 Pkt)
1.1 (10 Pkt) – Teilnahmeantrag mit einem mittleren jährlichen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Umbau und Sanierung im Hochbau) der letzten 3 Jahre (2018/2019/2020) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto)
2. Angaben zur Mitarbeiterstruktur (10 Pkt)
2.1 (10 Pkt) – In der Summe der Angaben aller zum Teilnahmeantrag gehörenden Bewerber werden im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens 2 Architekten nachgewiesen. Davon werden mindestens 50 % der Architekten nachgewiesen, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten. Wenigstens dürfen es aber 2 Architekten sein, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten.
3. Angaben zu den vorgesehenen Projektmitarbeitern (max. 20 Pkt)
Mit 0 Punkten wird das Unterkriterium bewertet, wenn die vorgesehenen Projektmitarbeiter nicht über eine abgeschlossene Fachhochschul- und/oder Hochschulausbildung oder gleichwertig verfügen.
3.1 Der Hauptbearbeiter verfügt über:
3.1.1 (5 Pkt*) – 5 Jahre Berufserfahrung als Architekt (nach Diplom oder gleichwertig) in allen projektbezogenen Leistungsphasen (1 – 8) für die Gebäudeplanung
3.1.2 (3 Pkt) – ein realisiertes Referenzprojekt mit Baukosten (KG 300 bis 400 brutto) von mind. 3 Mio. €
3.2 Der stellvertretende Bearbeiter verfügt über:
3.2.1 (5 Pkt*) – 5 Jahre Berufserfahrung als Architekt (nach Diplom oder gleichwertig) in allen projektbezogenen Leistungsphasen (1 – 8) für die Gebäudeplanung
3.2.2 (3 Pkt) – ein realisiertes Referenzprojekt mit Baukosten (KG 300 bis 400 brutto) von mind. 2 Mio. €
3.3 (4 Pkt) – Der Hauptbearbeiter und der stellvertretende Bearbeiter verfügen insgesamt über Planungs- und Baustellenerfahrung (Bauleitung).
4. Angaben zu den Referenzprojekten (max. 60 Pkt)**
Jedes der zwei Referenzprojekte wird mit bis zu 30 Pkt. bewertet. Ein Referenzprojekt wird nur gewertet, wenn alle in Ziff. III.1.3 Nr. 4 aufgeführten Bedingungen a-f erfüllt sind.
4.1 (5 Pkt) – Die Bauwerkskosten (brutto) nach DIN 276 KG 200-600 betragen mindestens 4 Mio. EUR.
4.2 (4 Pkt) – Es wurde eine Fassadensanierung inkl. denkmalgeschützter bauzeitlicher Fenster durchgeführt.
4.3 (6 Pkt) – Es handelt sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude.
4.4 (3 Pkt) – Es handelt sich um ein öffentliches Gebäude bzw. um ein vergleichbares Gebäude.
4.5 (3 Pkt) – Es wurde nach den technischen und formellen Anforderungen der ABau oder einem vergleichbaren Regelwerk für öffentliches Bauen geplant und umgesetzt.
4.6 (3 Pkt) – Es wurde für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB erbracht.
4.7 (2 Pkt) – Es beinhaltet die Herstellung von Barrierefreiheit.
4.8 (4 Pkt) – Der Hauptbearbeiter oder der stellvertretende Bearbeiter, der als vorgesehener Leistungserbringer benannt wurde, war maßgeblich, d.h. als Hauptbearbeiter oder stellvertretende Bearbeiter am Referenzprojekt tätig.
[* Je Monat Berufserfahrung wird ein 5/60 Punkt vergeben. Max. können 5 Punkte für 5 Jahre Berufserfahrung erreicht werden.]
[** Entsprechende Bestätigungen des AG sind auf Nachforderung einzureichen.]
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß § 34 HOAI für beide Bauabschnitte ganz oder teilweise sowie ggf. besondere Leistungen zu vergeben. Für den 1. BA sollen auch die Leistungsphasen 4 bis 8 vergeben werden. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst bis zur Leistungsphase 2. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung ist keine Honorarerhöhung abzuleiten.
Folgende optionale Leistungen sind in Abhängigkeit der Finanzierung möglich:
- Herstellen der Barrierefreiheit (2. BA, Lph 4-8 HOAI)
- Brandschutztechnische Ertüchtigung
- Anpassung an veränderte Nutzungs-, Raum- und Flächenkonzepte.
Für diese Maßnahmen und ggf. erforderliche Verlängerung der Vertragslaufzeit in Abhängigkeit der Finanzierung, Prüfzeiten u.ä. können Vertragserweiterungen
und -anpassungen erforderlich werden
Es sind weitere besondere und zusätzliche Leistungen optional zu übernehmen, unter anderem:
- Teilnahme an Sitzungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung, politischen Informationsveranstaltungen, Planungsbegleitender Ausschuss und ähnliches, die nicht durch die spezifische Leistungsbeschreibung abgedeckt sind.
- Anfertigen von Präsentationen zur Darstellung des Projektes und des Projektstandes (keine Modelle oder 3-D Darstellungen)
- Denkmalpflegerische Dokumentation der Maßnahme (gemäß Leitfaden des Berliner Landesamtes für Denkmalpflege)
- Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nach § 7 LHO
- Anfertigen von Entscheidungsvorlagen zur Abstimmung mit der BH und sonstigen Beteiligten (Abrechnung nach Stück Entscheidungsvorlage)
- Prüfen und Werten von Nebenangeboten in Lph 7
- Prüfen der Werk- und ggf. auch Montageplanung.
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen - AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben.
(keine abschließende Auflistung)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der vom Auftraggeber bereitgestellte Bewerberbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ (IV 124 EU F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen.
Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber-/Bietergemeinschaft bildet, Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind Bewerberbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ mehrfach (wie im Weiteren ausgeführt) auszufüllen.
Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der im Bewerberbogen verlangten Angaben. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten einen separaten Bewerberbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ vorlegen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe):
Bei Unterauftragnehmern mit Eignungsleihe sind pro Unternehmen ein separater Bewerberbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe):
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen will, ist pro Unternehmen die „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen. Ein separater Bewerberbogen ist hingegen nicht beizufügen. Der Hauptauftragnehmer muss im Bewerberbogen Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
Bewerberbogen: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber:
Hier muss der Bewerber Erklärungen zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Auswahlkriterien/
Vorschriften/Mindeststandards Stellung nehmen.
Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren!
[1] Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2.000.000 € für Personenschäden und 2.000.000 €: Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen.
Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine Eigenerklärung im Bewerberbogen oder eine Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Vor Vertragsschluss muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. von Nachunternehmern mit Eignungsleihe ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer mit Eignungsleihe eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen.
[2.] Anforderungen an den Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und 4 VgV: gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.
[zu 1] Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2) ist spätestens zum Vertragsschluss zu bringen. Die Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung muss mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden.
[3.] Angaben zur personellen Ausstattung (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV) des Bewerbers gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.
[4.] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Projektbezeichnung, Bearbeitungsumfang, Erbringungszeitpunkt, Abschluss der Leistungen, Bauwerkskosten nach DIN 276, gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.
Es werden insgesamt nur so viele Punkte vergeben, wie mit zwei Referenzen maximal erzielbar wären. Die Bewertung eines Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis f) erfüllt sind:
a) Die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein (d. h. eigenverantwortlich erbracht) und dürfen keine Nachunternehmerleistungen sein. (Bei Bewerbungen mit Eignungsleihe eines Unterauftragnehmers sind entsprechend mehr Bewerberbögen mit den jeweils erbrachten Leistungen auszufüllen.)
b) Die Referenz muss vom sich bewerbenden Büro oder dessen Rechtsvorgänger selbst bearbeitet worden sein.
c) Referenzen von Projektmitarbeitenden, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden.
d) Die Leistungen müssen abgeschlossen sein und dürfen max. 5 Jahre zurückliegen d. h. die Übergabe an den Bauherrn darf max. 5 Jahre zurückliegen (Stichtag: Tag vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung).
e) In der Summe der Referenzen müssen die Leistungsphasen 2-8 erfüllt worden sein.
f) Bei dem Referenzprojekt muss es sich um einen Umbau bzw. eine Sanierung handeln.
Bewertet wird eine Referenz nach den unter Ziff. II.2.9) genannten Kriterien/Unterkriterien.
Es dürfen max. 2 Projektmitarbeiter, max. 2 Referenzen vorgestellt werden. Somit bleiben bei Bewerbergemeinschaften (BG) und/oder Nachunternehmern (NU) ggf. in den einzelnen Bewerberbögen jeweils Felder frei. Sofern mehr als 2 Referenzen angegeben werden, wird aus allen gewerteten Projekten für jedes der Unterkriterien ein Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) gebildet und dieser Wert mit der Anzahl der max. geforderten Projekte multipliziert.
Die Teilnahmeanträge werden zunächst ausschließlich anhand der eingereichten Eigenerklärung und des Bewerberbogens gewertet. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren sind auf Anforderung gem. § 50 Abs. 2 VgV ggf. folgende Unterlagen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen:
- Versicherungsnachweis / Erklärung des Versicherungsgebers
- Referenzschreiben der Auftraggeber zu den genannten 2 Referenzprojekten
- Kopie des Studiennachweises oder der Berufszulassung des im Bewerberbogen genannten Hauptbearbeiters und stellvertretenden Bearbeiters
Diese Unterlagen sind aus Datenschutzgründen nur auf Anforderung einzureichen.
Das Nichtvorliegen der genannten Unterlagen innerhalb der genannten Frist auf Anforderung führt zum Ausschluss.
Über die geforderten Unterlagen hinausgehende Unterlagen sind nicht erforderlich bzw. werden nicht gewertet, sofern sie nicht noch angefordert werden.
Die Arbeits- und Planungssprache für die Erfüllung der Leistungen ist deutsch. Das verhandlungssichere Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist Voraussetzung. Diese Anforderung gilt mindestens für den Projektleiter, den stellvertretenden Projektleiter, den Bauleiter und ggf. weitere Mitarbeiter, die in der Kommunikation mit dem Auftraggeber und Dritten eingesetzt werden.
Nach § 75 (1) VgV Qualifikation des Auftragnehmers als Architekt/in.
Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau mit die der zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin, d.h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der AVB /BVB abrufbar unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/index.shtml).
Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen elektronisch unterschrieben einzureichen:
— IV 4021 F Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung - Teil A (Wirt-2141),
— IV 407 F Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz (Wirt-240),
— IV 125 F Unteraufträge/Eignungsleihe (Wirt-235)
— IV 126 F Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen (Wirt-236)
— IV 128 F Erklärung der Bewerber-/ Bietergemeinschaft (Wirt-238)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Der Bewerberbogen und die Eigenerklärung (IV 124 EU F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen.
2. Die verfahrensrelevanten Unterlagen sind kostenlos abrufbar unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ (Mit Hilfe der Suchmaske das Vergabeverfahren „AvH_Arch“ öffnen).
3. Bei Nichtregistrierung auf der Vergabeplattform liegt es in der Verantwortung des Bewerbers, sich Informationen zu Rückfragen und Änderungen einzuholen.
4. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist ausschließlich elektronisch über die dafür vorgesehene Funktion auf der Vergabeplattform zulässig. Teilnahmeanträge und Angebote, die auf einem anderen Weg (z.B. per E-Mail) eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
5. Die Umsätze des Bewerbers/der BG und der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird.
6. Änderungen in den zur Verfügung gestellten Unterlagen sind unzulässig.
7. Der Bewerberbogen und die Eigenerklärung müssen auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen.
8. Die Frist für Rückfragen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs gemäß § 20 (3) Nr. 1 VgV endet am 30.09.2021.
9. Der Bieter (einschl. evtl. NU) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung.
Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 (1) Nr. 3 i.V.m. § 6 (3) bis (6) des Berliner Datenschutzgesetzes sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
10. Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen BG im weiteren Verfahren führen. Die Bewerber haben nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird.
11. Mit Teilnahme an diesem Vergabeverfahren erklären Sie sich einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, von Ihnen zur Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Sie erklären ferner, dass Ihnen die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet. Für weitere Informationen zum Datenschutz wenden Sie sich an die in Ziff. I.1 genannte Kontaktstelle.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 GWB gegen die Informations- und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]