Instrument 16 - Konzeptionierungs- und Umsetzungsleistungen zur vertieften Berufsorientierung und Erhöhung der Berufswahlkompetenz
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.efg-berlin.eu
Adresse des Beschafferprofils: www.efg-berlin.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Instrument 16 - Konzeptionierungs- und Umsetzungsleistungen zur vertieften Berufsorientierung und Erhöhung der Berufswahlkompetenz
Der zu vergebende Auftrag zielt unmittelbar ab auf die Förderung von Schülern und Schülerinnen mit Unterstützungsbedarf in der beruflichen Orientierung an Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen sowie Sekundarschulklassen in Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt. in Berlin. Berufsorientierung und Berufswahlkompetenz der Teilnehmer/innen sollen durch die Maßnahmen des Auftragnehmers erhöht werden. Zur Verbesserung des Übergangs von der Schule in den Beruf sind Schülern und Schülerinnen der Zielgruppen Aktivitäten vom Auftragnehmer innerhalb des Projektes anzubieten, die in Verbindung mit dem Dualen Lernen auf die Entwicklung der Berufswahlkompetenz abzielen und einen vertieften berufsorientierenden Charakter aufweisen (zB Betriebserkundungen, Praktika in KMU, Arbeit in außerschulischen Werkstätten, Assessment Center, Informationsveranstaltungen und Kommunikations- und Motivationstraining). Die Berufswahlkompetenz wird dabei ganzheitlich verstanden.
Konzeptionierungs- und Umsetzungsleistungen zur vertieften Berufsorientierung und Erhöhung der Berufswahlkompetenz - Berlin Nord
Berlin
Das Los 1 umfasst vertiefte Berufsorientierung in handwerklichen Berufen mit Schülerinnen und Schülern des 9.Jahrganges an Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen sowie Sekundarschulklassen in Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt.
Die Umsetzung soll an Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen sowie Sekundarschulklassen in Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt der Stadtbezirke der Agentur für Arbeit Berlin-Nord erfolgen.
AZ 19.2020-11-19 ESF-Förderinstrument 16 - "Vertiefte Berufsorientierung / Erhöhung der Berufswahlkompetenz"
Konzeptionierungs- und Umsetzungsleistungen zur vertieften Berufsorientierung und Erhöhung der Berufswahlkompetenz - Berlin Süd
Berlin
Das Los 1 umfasst vertiefte Berufsorientierung in handwerklichen Berufen mit Schülerinnen und Schülern des 9.Jahrganges an Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen sowie Sekundarschulklassen in Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt.
Die Umsetzung soll an Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen sowie Sekundarschulklassen in Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt der Stadtbezirke der Agentur für Arbeit Berlin-Süd erfolgen.
AZ 19.2020-11-19 ESF-Förderinstrument 16 - "Vertiefte Berufsorientierung / Erhöhung der Berufswahlkompetenz"
Konzeptionierungs- und Umsetzungsleistungen zur vertieften Berufsorientierung und Erhöhung der Berufswahlkompetenz
Berlin
Das Los 3 umfasst vertiefte Berufsorientierung und Begleitung des individuellen Berufswahlprozesses und der Berufswahlentscheidung von Schülerinnen und Schülern des 10. Jahrganges an Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen sowie Sekundarschulklassen in Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt.
Die Umsetzung soll in Berlin stattfinden.
AZ 19.2020-11-19 ESF-Förderinstrument 16 - "Vertiefte Berufsorientierung / Erhöhung der Berufswahlkompetenz"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Konzeptionierungs- und Umsetzungsleistungen zur vertieften Berufsorientierung und Erhöhung der Berufswahlkompetenz - Berlin Nord
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Konzeptionierungs- und Umsetzungsleistungen zur vertieften Berufsorientierung und Erhöhung der Berufswahlkompetenz - Berlin Süd
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Konzeptionierungs- und Umsetzungsleistungen zur vertieften Berufsorientierung und Erhöhung der Berufswahlkompetenz
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Erkennt ein am Auftrag interessierter Bieter/Bewerber im vorliegenden Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber unter den vorstehend genannten Kontaktdaten innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn.1 bis 3 GWB unzulässig.
Im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge hat der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, Nachprüfungsantrag bei der vorstehend unterZiff.VI.4.1) genannten Vergabekammer zu stellen.
Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, unverzüglich nach Abschluss der Bewertung der Angebote.
Die Mitteilung erfolgt spätestens 15 Kalendertage vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung.
Die Frist beginnt am Tage nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle.
Auf den Tag des Zugangs der Information beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an.
Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die vorstehend genannte Frist auf 10 Kalendertage, § 134 Abs. 2 GWB. Mit Ablauf der Wartefrist kann der Auftraggeber den Zuschlag erteilen. Ein Nachprüfungsantrag ist nur statthaft, solange der Zuschlag noch nicht erteilt wurde.