Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen für diverse Liegenschaften in Ulm, Friedrichshafen und Umgebung und Ostwürttemberg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Freiburg - VOEK 124-21 - Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 124-21

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 148-394252)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen für diverse Liegenschaften in Ulm, Friedrichshafen und Umgebung und Ostwürttemberg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Freiburg - VOEK 124-21 -

Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 124-21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90911200 Gebäudereinigung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für diverse Liegenschaften in Ulm, Friedrichshafen und Umgebung und Ostwürttemberg.

Los 1 Unterhaltsreinigung für 13 Liegenschaften, Los 2 Glasreinigung für 13 Liegenschaften, Los 3 Unterhaltsreinigung für 12 Liegenschaften, Los 4 Glasreinigung für 19 Liegenschaften

Los 1 Unterhaltsreinigung

Die Reinigung für die Dienstliegenschaften umfassen Reinigungsgesamtflächen von 6.152,92 m² Fußbodenfläche sowie eine jährliche Reinigungsfläche von 394.566,14 m².

Los 2 Glasreinigung

Die Reinigung für die Dienstliegenschaften umfassen Glasflächen von insgesamt 1.633,37 m² (einseitig gemessen und beidseitig zu reinigen) sowie eine jährliche Reinigungsglasfläche von 3.123,77 m² (einseitig gemessen und beidseitig zu reinigen).

Los 3 Unterhaltsreinigung

Die Reinigung für die Dienstliegenschaften umfassen Unterhaltsreinigungsgesamtflächen von 14.486,80 m² Fußbodenfläche sowie eine jährliche Unterhaltsreinigungsfläche von 1.149.214,20 m².

Los 4 Glasreinigung

Die Reinigung für die Dienstliegenschaft umfasst Glasflächen von insgesamt 4.843,63 m² (einseitig gemessene und beidseitig zu reinigende) sowie eine jährliche Reinigungsglasfläche von 8.887,30 m² (einseitig gemessen und beidseitig zu reinigen).

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/09/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 148-394252

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.1.4)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Kurze Beschreibung
Anstatt:

Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für diverse Liegenschaften in Ulm, Friedrichshafen und Umgebung und Ostwürttemberg.

Los 1 Unterhaltsreinigung für 13 Liegenschaften, Los 2 Glasreinigung für 13 Liegenschaften, Los 3 Unterhaltsreinigung für 12 Liegenschaften, Los 4 Glasreinigung für 19 Liegenschaften

Los 1 Unterhaltsreinigung

Die Reinigung für die Dienstliegenschaften umfassen Reinigungsgesamtflächen von 6.152,92 m² Fußbodenfläche sowie eine jährliche Reinigungsfläche von 394.566,14 m².

Los 2 Glasreinigung

Die Reinigung für die Dienstliegenschaften umfassen Glasflächen von insgesamt 1.633,37 m² (einseitig gemessen und beidseitig zu reinigen) sowie eine jährliche Reinigungsglasfläche von 3.123,77 m² (einseitig gemessen und beidseitig zu reinigen).

Los 3 Unterhaltsreinigung

Die Reinigung für die Dienstliegenschaften umfassen Unterhaltsreinigungsgesamtflächen von 14.486,80 m² Fußbodenfläche sowie eine jährliche Unterhaltsreinigungsfläche von 1.149.214,20 m².

Los 4 Glasreinigung

Die Reinigung für die Dienstliegenschaft umfasst Glasflächen von insgesamt 4.843,63 m² (einseitig gemessene und beidseitig zu reinigende) sowie eine jährliche Reinigungsglasfläche von 8.887,30 m² (einseitig gemessen und beidseitig zu reinigen).

muss es heißen:

Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für diverse Liegenschaften in Ulm, Friedrichshafen und Umgebung und Ostwürttemberg.

Los 1 Unterhaltsreinigung für 13 Liegenschaften, Los 2 Glasreinigung für 13 Liegenschaften, Los 3 Unterhaltsreinigung für 12 Liegenschaften, Los 4 Glasreinigung für 19 Liegenschaften

Los 1 Unterhaltsreinigung

Die Reinigung für die Dienstliegenschaften umfassen Reinigungsgesamtflächen von 6.152,92 m² Fußbodenfläche sowie eine jährliche Reinigungsfläche von 413 538,34 m².

Los 2 Glasreinigung

Die Reinigung für die Dienstliegenschaften umfassen Glasflächen von insgesamt 1.633,37 m² (einseitig gemessen und beidseitig zu reinigen) sowie eine jährliche Reinigungsglasfläche von 3.123,77 m² (einseitig gemessen und beidseitig zu reinigen).

Los 3 Unterhaltsreinigung

Die Reinigung für die Dienstliegenschaften umfassen Unterhaltsreinigungsgesamtflächen von 14.486,80 m² Fußbodenfläche sowie eine jährliche Unterhaltsreinigungsfläche von 1.149.214,20 m².

Los 4 Glasreinigung

Die Reinigung für die Dienstliegenschaft umfasst Glasflächen von insgesamt 4.843,63 m² (einseitig gemessene und beidseitig zu reinigende) sowie eine jährliche Reinigungsglasfläche von 8.887,30 m² (einseitig gemessen und beidseitig zu reinigen).

Abschnitt Nummer: II.2.4)
Los-Nr.: 1
Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Anstatt:

Bei einer Grundfläche von insgesamt 6.152,92 m² mit unterschiedlichen Reinigungsturnussen beträgt die jährliche Unterhaltsreinigungsfläche 394.566,14 m².

muss es heißen:

Bei einer Grundfläche von insgesamt 6.152,92 m² mit unterschiedlichen Reinigungsturnussen beträgt die jährliche Unterhaltsreinigungsfläche 413 538,34 m².

Abschnitt Nummer: IV.2.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Anstatt:
Tag: 07/09/2021
Ortszeit: 12:00
muss es heißen:
Tag: 21/09/2021
Ortszeit: 12:00
Abschnitt Nummer: IV.2.6)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Das Angebot muss gültig bleiben bis
Anstatt:
Tag: 01/12/2021
muss es heißen:
Tag: 16/12/2021
Abschnitt Nummer: IV.2.7)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Tag
Anstatt:
Tag: 08/09/2021
Ortszeit: 00:00
muss es heißen:
Tag: 22/09/2021
Ortszeit: 00:00
Abschnitt Nummer: VI.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben
Anstatt:

Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit alle unter Punkt 9 des Angebotsaufforderungsschreibens aufgelisteten Angaben und Nachweise zu erbringen. Bei ausländischen Bietern sind die Ausführungen im ersten Absatz zu beachten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft (Anhang II der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Geforderte Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind zugelassen.

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Hier wird auf die Einhaltung der Vorlage der in der Tabelle Punkt 9 des Angebotsaufforderungsschreibens aufgeführten und umfangreich erläuterten Nachweise hingewiesen. Dazu ist die "Bieterauskunft" bzw. der Anhang II der Vergabeunterlagen zu verwenden. Es wird ausdrücklich auf die Ausführungen im Punkt 9 nach der Tabelle des Angebotsaufforderungsschreibens hingewiesen. Angaben zur Prüfung und Wertung einschl. Zuschlagskriterien sind dem Punkt 22 des Angebotsaufforderungsschreibens zu entnehmen. Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Angebote können in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV entnehmen Sie bitte Pkt. 7 des Angebotsaufforderungsschreibens. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. Das Angebot muss die Preise (Stundenverrechnungssätze) und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten.

Besondere Ausführungsbedingungen (nur für WE 140766 in Los 1 und 2 relevant):

Den Beschäftigten des AN oder seines Unterauftragnehmers ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reispasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat der AN seine Mitarbeiter spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung/Saisonbeginn bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen..

Der Termin für die freiwillige Objektbesichtigung erfolgt nur nach Absprache ab Bekanntmachung bis zum 23.08.2021 und ist über die im Angebotsaufforderungsschreiben genannten Kontaktdaten zu vereinbaren. Die Termine bis spätestens zum 16.08.2021 zu vereinbaren. Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Bei Innenbesichtigungen ist zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Bei Teilnahme an Außenbesichtigungen werden die Teilnehmer um das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gebeten. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert.

Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der damit verbundenen Einschränkungen kann die Möglichkeit der freiwilligen Ortsbesichtigung kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen.

Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.

Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte ist der 30.08.2021, 12.00 Uhr.

Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt

muss es heißen:

Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit alle unter Punkt 9 des Angebotsaufforderungsschreibens aufgelisteten Angaben und Nachweise zu erbringen. Bei ausländischen Bietern sind die Ausführungen im ersten Absatz zu beachten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft (Anhang II der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Geforderte Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind zugelassen.

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Hier wird auf die Einhaltung der Vorlage der in der Tabelle Punkt 9 des Angebotsaufforderungsschreibens aufgeführten und umfangreich erläuterten Nachweise hingewiesen. Dazu ist die "Bieterauskunft" bzw. der Anhang II der Vergabeunterlagen zu verwenden. Es wird ausdrücklich auf die Ausführungen im Punkt 9 nach der Tabelle des Angebotsaufforderungsschreibens hingewiesen. Angaben zur Prüfung und Wertung einschl. Zuschlagskriterien sind dem Punkt 22 des Angebotsaufforderungsschreibens zu entnehmen. Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Angebote können in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV entnehmen Sie bitte Pkt. 7 des Angebotsaufforderungsschreibens. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. Das Angebot muss die Preise (Stundenverrechnungssätze) und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten.

Besondere Ausführungsbedingungen (nur für WE 140766 in Los 1 und 2 relevant):

Den Beschäftigten des AN oder seines Unterauftragnehmers ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reispasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat der AN seine Mitarbeiter spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung/Saisonbeginn bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen..

Der Termin für die freiwillige Objektbesichtigung erfolgt nur nach Absprache ab Bekanntmachung bis zum 23.08.2021 und ist über die im Angebotsaufforderungsschreiben genannten Kontaktdaten zu vereinbaren. Die Termine bis spätestens zum 16.08.2021 zu vereinbaren. Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Bei Innenbesichtigungen ist zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Bei Teilnahme an Außenbesichtigungen werden die Teilnehmer um das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gebeten. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert.

Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der damit verbundenen Einschränkungen kann die Möglichkeit der freiwilligen Ortsbesichtigung kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen.

Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.

Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte ist der 13.09.2021, 12.00 Uhr.

Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: