Projektträgerschaft für das „Luftfahrtforschungsprogramm des Bundes“ Referenznummer der Bekanntmachung: 13005/008-12#002
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bmwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektträgerschaft für das „Luftfahrtforschungsprogramm des Bundes“
Projektträgerschaft für das „Luftfahrtforschungsprogramm des Bundes“
Der AN übernimmt als Projektträger in allen Phasen der Projektförderung sämtliche zur Durchführung der Fördermaßnahmen notwendigen fachlichen und administrativen Aufgaben. Im Rahmen der Wahrnehmung der Projektträgerleistungen ist vorgesehen, den AN bei Vorliegen der Voraussetzungen mit der treuhänderischen Verwaltung der von dem AG zur Verfügung gestellten Mittel zu beauftragen (§ 44 Abs. 2 BHO). Darüber hinaus kann dem Projektträger – auch in Teilbereichen – durch Beleihung das Recht übertragen werden, Verwaltungsaufgaben auf dem Gebiet der Zuwendungen in eigenem Namen und in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts wahrzunehmen (§ 44 Abs. 3 BHO). Weiterhin unterstützt der AN als Nationale Kontaktstelle Verkehr den AG und die deutsche Forschungslandschaft.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Projektträgerschaft für das „Luftfahrtforschungsprogramm des Bundes“
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BMWi zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem BMWi geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BMWi dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWi geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bmwi.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
1. Auftragsänderung: Verlängerung der Auftragslaufzeit vom 01.09.2024 bis 31.08.2025 sowie Aufstockung
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
1. Auftragsänderung
• Verlängerung der Auftragslaufzeit vom 01.09.2024 bis 31.08.2025 (Option)
• Aufstockung des Leistungsumfang durch Erhöhung des Fördervolumens
Die Aufstockung des Leistungsumfangs betrifft sowohl die Grundlaufzeit des Vertrags (01.09.2019 bis 31.08.2024) als auch den Verlängerungszeitraum (01.09.2024 bis 31.08.2025). Aus diesem Grund wird die Verlängerungsoption mit dieser 1. Auftragsänderung gezogen. Der Wert der Auftrasgänderung beträgt [Betrag gelöscht] EUR ohne MwSt.. Hierin sind auch die Kosten der Vertragsverlängerung enthalten.
Die Anpassung des Auftrags ist erforderlich, da die Erhöhung des Fördervolumens nicht vorhersehbar war. Durch diese Erhöhung sind im gesamten Vertragszeitraum (inkl. Verlängerungszeitraum) deutlich mehr Förderprojekte zu adminstrieren.