Scheibenräder für die U-Bahn Referenznummer der Bekanntmachung: FEM1-0532-2021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Scheibenräder für die U-Bahn
Scheibenräder für die U-Bahn
Berlin
7 verschiedene Scheibenräder für diverse U-Bahn Serien
Der AG hat das einseitige Optionsrecht, die vorliegende Rahmenvereinbarung um weitere 12 Monate zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ausfüllen der Eigenerklärung zur Eignung mit:
- Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB
- Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB
- Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG
- Erklärung zum KRG
Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Ausfüllen der Eigenerklärung zur Eignung mit:
- Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
siehe oben
Ausfüllen der Eigenerklärung zur Eignung mit:
- Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare Leistungen
Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
- Nachweis für Stahlgießen, Warmumformung und Wärmebehandlung nach EN ISO 9001 oder gleichwertig
- Nachweis nach DB Herstellerbezogene Produktqualifikation von Radsatzteilen oder gleichwertig
siehe oben
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ende 2025
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.