Miete von Kopier- und Druckgeräten Referenznummer der Bekanntmachung: 09/2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10587
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.g-ba.de
Abschnitt II: Gegenstand
Miete von Kopier- und Druckgeräten
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Anmietung von 18 fabrikneuen A3-Farbkopierer/Drucker-Geräten für den zentralen Einsatz für einen festen Zeitraum von 5 Jahren. 17 Geräte sind für den Gemeinsamen Bundesausschuss und 1 Geräte für den Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss zu liefern. Eine getrennte Abrechnung muss erfolgen. Der Auftragnehmer hat die insgesamt 18 Geräte zu liefern und im Dienstgebäude des Auftraggebers so zu installieren, dass sie (ggf. nach erfolgter Funktionsprüfung) am 02.01.2022 von den Mitarbeitern/-innen des Auftraggebers in Gebrauch genommen werden können. Der Auftragnehmer ist verpflichtet während der gesamten Vertragslaufzeit die Geräte zu warten, Störungen zu beseitigen und die erforderlichen Verbrauchsmaterialien (wie Toner, Heftklammern, etc.) - mit Ausnahme des Papiers - zu liefern. Für die mietweise Überlassung der Geräte erhält der Auftragnehmer einen monatlichen Grundmietpreis sowie einen "Preis pro Klick". Einzelheiten regeln die Vergabeunterlagen.
Gutenbergstraße 13 10587 Berlin
Für die Ausstattung der Geschäftsstellen werden 18 Kopier- und Druckgeräte zur Miete inkl. Aufbau, Installation und Wartung ausgeschrieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bieter/ jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Angebot vorzulegen:
- Firmenprofil/Unternehmensdarstellung;
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB (gemäß Vordruck G-BA);
- Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3 MiLoG (gemäß Vordruck G-BA).
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der
Eigenerklärung Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern.
Jeder Bieter/ jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot vorzulegen:
- Angaben zum Brutto-Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren (2020, 2019, 2018)
Der durchschnittliche Brutto-Jahresumsatz des Unternehmens des Bieters in den vergangenen drei Jahren muss mindestens das Zweifache des jährlichen Auftragsvolumens betragen haben, für das ein Angebot abgegeben wird. Im Falle von Bietergemeinschaften kommt es auf den durchschnittlichen Jahresumsatz aller Unternehmen der Bietergemeinschaft in den vergangenen drei Jahren an.
- Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen vergleichbarer Art, möglichst mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit, eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und Anzahl der Geräte.
Der Bieter hat mindestens zwei vergleichbare Referenzaufträge (Vermietung von mindestens zehn Druck-/Kopiergeräten an einen Auftraggeber) der letzten drei Jahre zu benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 10 Kalendertagen vor Ablauf der Angebotsfrist über das o. g. Vergabeportal eingereicht werden. Am Auftrag interessierte Unternehmen werden daher darum gebeten, sich auf dem Vergabeportal zu registrieren und im eigenen Interesse die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
2. Das Angebot mit den vorstehend sowie unter Ziff.2 geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist elektronisch über das Vergabeportal bis zu dem in dieser Bekanntmachung genannten Termineinzureichen. Angebote, die verspätet oder nicht formgerecht (postalisch statt elektronisch) eingehen, können grds. nicht berücksichtigt werden.
3. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRPD1VQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs.3 GWB).