Lieferung von Lastkraftwagen (LKW) Referenznummer der Bekanntmachung: DL 57/21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Lastkraftwagen (LKW)
Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin veröffentlicht ein Vergabeverfahren, dessen Auftragsgegenstand die Beschaffung von 8 LKWs (Fahrgestell inkl. Aufbau) sowie Serviceleistungen der folgenden LKW-Typen ist:
- 2x 7,5t Typ 1A
- 1x 7,5t Typ 1B
- 2x 7,5t Typ 2
- 2x 7,5t Typ 3
- 1x 12t Typ 4
LKW 7,5t (inkl. 4 verschiedener Trockenfrachtkofferaufbauten)
Berlin
LKW 7,5t (inkl. 4 verschiedener Trockenfrachtkofferaufbauten)
Diverse optionale Ausstattungsmerkmale
LKW 12t (inkl. Tiefkühlkofferaufbau)
Berlin
LKW 12t (inkl. Tiefkühlkofferaufbau)
Diverse optionale Ausstattungsmerkmale
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung zur Registereintragung: Gefordert ist die Berechtigung zur erlaubten Berufsausübung durch Übersendung eines aktuellen Nachweises über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise (je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist) nachzuweisen (Formblatt „Erklärung zur Registereintragung“ – Dokument 02.05). Als aktuell gilt ein Nachweis, welcher nicht älter als 6 Monate - vor dem Datum der EU-Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens - ist.
Es sind mithin zwei Dokumente einzureichen:
Das Formblatt „Erklärung zur Registereintragung“ sowie der Nachweis selbst. (gültig für Los(e) 1, 2)
2. Erklärung zur Abfrage nach dem KRG: Es ist eine Erklärung beizufügen, aus der die Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Korruptionsregistergesetz (KRG) i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KRG zur Abfrage nach § 6 KRG ersichtlich sind.
Hierfür ist das Formblatt „Erklärung über Informationen zur Abfrage nach § 6 und Auskunft nach § 7 Korruptionsregistergesetz („KRG“)“ zu verwenden.
(gültig für Los(e) 1, 2)
3. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist spätestens mit Auftragserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden sowie von mind. [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden je Schadensfall.
Zum Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung ist die Erklärung gem. Formblatt „Erklärung zum Versicherungsschutz“ vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen des AG ist zusätzlich ein entsprechender Versicherungsschein oder ein Nachweis in Gestalt einer unwiderruflichen Deckungszusage eines Versicherers, dass im Falle des Zuschlags eine Versicherung mit den zuvor genannten Mindestsummen abgeschlossen wird, nachzureichen. (gültig für Los(e) 1, 2)
zu Eignungskriterium 3: Gefordert ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden sowie von mind. [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden je Schadensfall.
4. Unternehmensreferenzen über vergleichbare Lieferverträge aus den letzten drei Jahren oder aktueller: Gefordert ist mind. eine geeignete, d. h. vergleichbare Referenz über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren (2018, 2019, 2020) oder aktueller erbrachten wesentlichen Lieferleistungen mit Angabe des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers nebst Benennung eines Ansprechpartners und dessen aktuellen Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) sowie einer Beschreibung des Auftragsgegenstandes nach Formblatt „Erklärung zu Referenzprojekten“.
Vergleichbar ist eine Referenz im vorstehenden Sinne, wenn sie der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Umfang, Komplexität und Anforderungen soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. (gültig für Los(e) 1)
5. Unternehmensreferenzen über vergleichbare Serviceverträge aus den letzten drei Jahren oder aktueller: Gefordert ist mind. eine geeignete, d. h. vergleichbare Referenz über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren (2018, 2019, 2020) oder aktueller erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe der Vertragsdauer sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers nebst Benennung eines Ansprechpartners und dessen aktuellen Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) sowie einer Beschreibung des Auftragsgegenstandes nach Formblatt „Erklärung zu Referenzprojekten“.
Vergleichbar ist eine Referenz im vorstehenden Sinne, wenn sie der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Umfang, Komplexität und Anforderungen soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. (gültig für Los(e) 1, 2)
6. Unternehmensreferenzen über Zusammenarbeit mit Nachunternehmen in den letzten drei Jahren oder aktueller : Gefordert ist mind. eine geeignete, d. h. vergleichbare Referenz über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren (2018, 2019 und 2020) oder aktueller erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe der an der Zusammenarbeit beteiligten Unternehmen (Aufbauer/Fahrgestelllieferant) sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers nebst Benennung eines Ansprechpartners und dessen aktuellen Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) sowie einer Beschreibung des Auftragsgegenstandes nach Formblatt „Erklärung zu Referenzprojekten“.
Vergleichbar ist eine Referenz im vorstehenden Sinne, wenn sie der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Umfang, Komplexität und Anforderungen soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
- DIE FORDERUNG DER REFERENZ ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT ENTFÄLLT, WENN KEIN NACHUNTERNEHMER EINGESETZT WIRD - (gültig für Los(e) 1, 2)
7. Unternehmensreferenzen über vergleichbare Lieferverträge aus den letzten drei Jahren oder aktueller: Gefordert ist mind. eine geeignete, d. h. vergleichbare Referenz über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren (2019, 2018 und 2020) oder aktueller erbrachten wesentlichen Lieferleistungen mit Angabe des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers nebst Benennung eines Ansprechpartners und dessen aktuellen Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) sowie einer Beschreibung des Auftragsgegenstandes nach Formblatt „Erklärung zu Referenzprojekten“.
Vergleichbar ist eine Referenz im vorstehenden Sinne, wenn sie der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Umfang, Komplexität und Anforderungen soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. (gültig für Los(e) 2)
zu Eignungskriterium 4: Der Auftrag muss die Auslieferung von mind. 5 LKWs beinhalten.
zu Eignungskriterium 5: Der Servicevertrag muss mind. seit 2 Jahren bestehen.
zu Eignungskriterium 6: Das benannte Unternehmen muss identisch sein, wie das im aktuellen Angebot benannte Nachunternehmen.
- DIE FORDERUNG DER REFERENZ ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT ENTFÄLLT, WENN KEIN NACHUNTERNEHMER EINGESETZT WIRD -
zu Eignungskriterium 7: Der Auftrag muss die Auslieferung von mind. einem LKW beinhalten.
siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle der Charité - Universitätsmedizin Berlin
Es sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal unter zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]