Storage für EIM System
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Storage für EIM System
Im Zuge der Einführung des Enterprise Information Management Systems bei dem AG ist die Bereitstellung entsprechender Speichermedien notwendig. Näher Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mit der angestrebten modernen Speicherlösung müssen folgende Schwerpunkte abgesichert werden:1. Aufbau revisionssicheren Langzeitarchivs (WORM) für elektronische Dokumentationsobjekte und Akten mit Aufbewahrungsfristen nach BHO von 30 Jahren bis 90 Jahre für Baupläne 2. Aufbau eines Speicherbereichs für den temporären Speicherbedarf des Dokumentenmanagementsystems Die Beschaffung umfasst die Lieferung der entsprechenden Hardware, die Installation und Inbetriebnahme der Speicherumgebung, sowie die Wartung durch den Hersteller über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren. Des Weiteren ist die Bereitstellung des
Herstellersupportes im Rahmen eines Supportvertrages Inhalt dieser Beschaffung.
Die optionalen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Angebotsschreiben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Storage für EIM System
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meppen
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 49716
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angabe in Abschnitt II.1.7 und V.2.4 erfolgte aus technischen Gründen. Der tatsächliche Angebotspreis ist Geschäftsgeheimnis der Parteien.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/%c3%b6ffentliches-auftragswesen/vergabekammer
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/%c3%b6ffentliches-auftragswesen/vergabekammer