Durchführung einer Fallstudie zur Arbeit der Jugendämter und anderer Institutionen im Zusammenhang mit sexuellem Kindesmissbrauch Referenznummer der Bekanntmachung: BMFSFJ_2021_017

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.beauftragter-missbrauch.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Durchführung einer Fallstudie zur Arbeit der Jugendämter und anderer Institutionen im Zusammenhang mit sexuellem Kindesmissbrauch

Referenznummer der Bekanntmachung: BMFSFJ_2021_017
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71241000 Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (Kommission) beabsichtigt, im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne TW nach § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV die Durchführung einer Fallstudie zur Arbeit der Jugendämter und anderer Institutionen im Zusammenhang mit sexuellem Kindesmissbrauch zu vergeben.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin, Deutschlandweit

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Hintergrundinformationen

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

(im Folgenden Kommission) untersucht Ausmaß, Art und Folgen der sexuellen

Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Deutschland seit 1949. Sie soll

Strukturen aufdecken, die sexuellen Missbrauch ermöglicht haben, und

herausfinden, warum Aufarbeitung in der Vergangenheit verhindert wurde.

Die Kommission ist angesiedelt beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des

sexuellen Kindesmissbrauchs. Grundlage ihrer Einberufung ist ein Beschluss des

Deutschen Bundestages im Jahr 2015. Das Bundeskabinett hat 2019 die Laufzeit

um weitere fünf Jahre verlängert.

Kern der Untersuchungen sind vertrauliche Anhörungen von heute erwachsenen

Betroffenen, die in ihrer Kindheit und Jugend sexuellen Missbrauch in

Institutionen sowie in familiären und sozialen Kontexten erfahren haben. Die

Kommission hört mit ihrem Team von Anhörungsbeauftragten bundesweit

Menschen an, die in ihrer Kindheit und Jugend von sexuellem Missbrauch

betroffen waren. Damit schafft sie die Möglichkeit, auch verjährtes Unrecht

mitzuteilen. Der Blick zurück in die Vergangenheit und das Aufzeigen der

Dimension der sexuellen Gewalt in der Kindheit und Jugend sollen

Aufklärungsarbeit leisten und somit zentrale Grundlage für einen verbesserten

Schutz vor sexuellem Missbrauch sein. Die Ergebnisse werden in Fallstudien,

Expertisen und Berichten der Öffentlichkeit vorgestellt.

Auftragsgegenstand

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung einer systematischen

Auswertung vertraulicher Anhörungen und schriftlicher Berichte der

Kommission im Rahmen einer Fallstudie zur Arbeit der Jugendämter und

anderer Institutionen bei Fällen von sexualisierter Gewalt gegenüber Kindern

und Jugendlichen in der Vergangenheit.

Fallstudien der Kommission basieren auf Anhörungen und schriftlichen

Berichten von Betroffenen und anderen Zeitzeuginnen und -zeugen. Die

Kommission möchte in dieser Fallstudie Erkenntnisse zu folgenden

Fragestellungen gewinnen:

a. Wie hat sich in der Vergangenheit die Arbeit der Jugendämter auf das

Auftreten/Aufkommen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

insgesamt ausgewirkt?

b. Welche Wechselwirkungen mit anderen Institutionen bzw. Behörden,

insbesondere mit Familiengerichten, bei Fallbearbeitungen lassen sich

rekonstruieren?

c. Welche positiven und negativen Effekte des fachlichen Handelns lassen sich

auf der Basis der Dokumente identifizieren?

d. Lassen sich Unterschiede nach Einführung des SGB VIII identifizieren?

e. Welche Maßnahmen lassen sich auch mit Blick auf die aktuellen Strukturen

aus der Analyse der Anhörungen und Berichte ableiten, um den staatlichen

Schutzauftrag gegenüber dem Kind zukünftig zu verbessern und ihm umfassend

nachzukommen?

Die Fallstudie soll von der Kommission im Rahmen einer Pressekonferenz oder

einer Veranstaltung veröffentlicht werden und auf der Website als PDF abrufbar

sein.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität Konzept, Verständnis, Untersuchungsdesign / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Erläuterung:

Im Rahmen eines durchgeführten Offenen Verfahrens sind keine wertbaren Angebote eingegangen. Demnach wird die Ausschreibung nunmehr nach § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV im Wege eines Verhandungsverfahrens ohne TW erneut durchgeführt.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: BMFSFJ_2021_017
Bezeichnung des Auftrags:

Durchführung einer Fallstudie zur Arbeit der Jugendämter und anderer Institutionen im Zusammenhang mit sexuellem Kindesmissbrauch

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
16/08/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.

Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.

Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.

Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.

Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/09/2021