Durchführung einer Fallstudie zur Arbeit der Jugendämter und anderer Institutionen im Zusammenhang mit sexuellem Kindesmissbrauch Referenznummer der Bekanntmachung: BMFSFJ_2021_017
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.beauftragter-missbrauch.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung einer Fallstudie zur Arbeit der Jugendämter und anderer Institutionen im Zusammenhang mit sexuellem Kindesmissbrauch
Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (Kommission) beabsichtigt, im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne TW nach § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV die Durchführung einer Fallstudie zur Arbeit der Jugendämter und anderer Institutionen im Zusammenhang mit sexuellem Kindesmissbrauch zu vergeben.
Berlin, Deutschlandweit
Hintergrundinformationen
Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs
(im Folgenden Kommission) untersucht Ausmaß, Art und Folgen der sexuellen
Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Deutschland seit 1949. Sie soll
Strukturen aufdecken, die sexuellen Missbrauch ermöglicht haben, und
herausfinden, warum Aufarbeitung in der Vergangenheit verhindert wurde.
Die Kommission ist angesiedelt beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des
sexuellen Kindesmissbrauchs. Grundlage ihrer Einberufung ist ein Beschluss des
Deutschen Bundestages im Jahr 2015. Das Bundeskabinett hat 2019 die Laufzeit
um weitere fünf Jahre verlängert.
Kern der Untersuchungen sind vertrauliche Anhörungen von heute erwachsenen
Betroffenen, die in ihrer Kindheit und Jugend sexuellen Missbrauch in
Institutionen sowie in familiären und sozialen Kontexten erfahren haben. Die
Kommission hört mit ihrem Team von Anhörungsbeauftragten bundesweit
Menschen an, die in ihrer Kindheit und Jugend von sexuellem Missbrauch
betroffen waren. Damit schafft sie die Möglichkeit, auch verjährtes Unrecht
mitzuteilen. Der Blick zurück in die Vergangenheit und das Aufzeigen der
Dimension der sexuellen Gewalt in der Kindheit und Jugend sollen
Aufklärungsarbeit leisten und somit zentrale Grundlage für einen verbesserten
Schutz vor sexuellem Missbrauch sein. Die Ergebnisse werden in Fallstudien,
Expertisen und Berichten der Öffentlichkeit vorgestellt.
Auftragsgegenstand
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung einer systematischen
Auswertung vertraulicher Anhörungen und schriftlicher Berichte der
Kommission im Rahmen einer Fallstudie zur Arbeit der Jugendämter und
anderer Institutionen bei Fällen von sexualisierter Gewalt gegenüber Kindern
und Jugendlichen in der Vergangenheit.
Fallstudien der Kommission basieren auf Anhörungen und schriftlichen
Berichten von Betroffenen und anderen Zeitzeuginnen und -zeugen. Die
Kommission möchte in dieser Fallstudie Erkenntnisse zu folgenden
Fragestellungen gewinnen:
a. Wie hat sich in der Vergangenheit die Arbeit der Jugendämter auf das
Auftreten/Aufkommen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
insgesamt ausgewirkt?
b. Welche Wechselwirkungen mit anderen Institutionen bzw. Behörden,
insbesondere mit Familiengerichten, bei Fallbearbeitungen lassen sich
rekonstruieren?
c. Welche positiven und negativen Effekte des fachlichen Handelns lassen sich
auf der Basis der Dokumente identifizieren?
d. Lassen sich Unterschiede nach Einführung des SGB VIII identifizieren?
e. Welche Maßnahmen lassen sich auch mit Blick auf die aktuellen Strukturen
aus der Analyse der Anhörungen und Berichte ableiten, um den staatlichen
Schutzauftrag gegenüber dem Kind zukünftig zu verbessern und ihm umfassend
nachzukommen?
Die Fallstudie soll von der Kommission im Rahmen einer Pressekonferenz oder
einer Veranstaltung veröffentlicht werden und auf der Website als PDF abrufbar
sein.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Im Rahmen eines durchgeführten Offenen Verfahrens sind keine wertbaren Angebote eingegangen. Demnach wird die Ausschreibung nunmehr nach § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV im Wege eines Verhandungsverfahrens ohne TW erneut durchgeführt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Durchführung einer Fallstudie zur Arbeit der Jugendämter und anderer Institutionen im Zusammenhang mit sexuellem Kindesmissbrauch
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.