Dienstleistungskonzession - WLAN in DB-Bahnhöfen gemäß Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEA51992
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungskonzession - WLAN in DB-Bahnhöfen gemäß Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV)
Die DB Station & Service AG als Konzessionsgeber vergibt den regionalen Ausbau von Bahnhöfen mit WLAN-Infrastruktur durch eine Dienstleistungskonzession an einen Konzessionsnehmer, welcher der WLAN-Betreiber ist. Der Konzessionsnehmer baut und betreibt sein eigenes WLAN in den DB-Bahnhöfen des Konzessionsgebers und verwertet es mit eigenen wirtschaftlichen Zielen.
Deutschlandweit sollen durch dieses Konzessionsmodell rund 840 DB-Bahnhöfe mit WLAN ausgestattet werden. Das Konzept sieht sieben regionale Bereiche vor, die jeweils durch eine Konzession abgedeckt werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Gegenstand der Bekanntmachung ausschließlich die Vergabe der vorbezeichneten Dienstleistungskonzession im Sinne der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung - KonzVgV) ist, auch wenn in dieser Bekanntmachung nachfolgend Begriffe wie „öffentlicher Auftrag“, „Auftrag“, „Auftragsbekanntmachung“, „Dienstleistung“, „Dienstleistungskategorie“, „Rahmenvereinbarung“, „Sektorenauftraggeber“ oder ähnliches genannt werden.
Es handelt sich bei dem von uns gewünschten Partner somit auch nicht um einen „Auftragnehmer“ sondern einen „Konzessionsnehmer“.
Bei der unter der Ziffer IV.1.1 genannten Verfahrensart (Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb) handelt es sich um ein Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb im Sinne des § 12 KonzVgV.
Der Teilnahmewettbewerb dient ausschließlich zur Feststellung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) sowie der Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Zuverlässigkeit). In dieser Phase des Vergabeverfahrens dürfen nur Teilnahmeanträge abgegeben werden. Sofern dennoch bereits Angebote in dieser Phase abgegeben werden sollten, bleiben diese unberücksichtigt.
Angebote dürfen nur von geeigneten und zuverlässigen Unternehmen abgegeben werden, die eine Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten haben. Dennoch abgegebene Angebote bleiben unberücksichtigt.
Diese Bekanntmachung enthält sämtliche Inhalte des Musters gemäß Anhang XXI der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 der Kommission vom 11.11.2015 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen für öffentliche Aufträge und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 842/2011 (Konzessionsbekanntmachung gemäß Richtlinie 2014/23/EU).
Es finden auf dieses Vergabeverfahren ausschließlichdie Regelungen des GWB und der KonzVgV Anwendung.
Los 1
Deutschland
Nord
Es wird ein Vertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen
Los 2
Deutschland
oST
Es wird ein Vertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen
Los 3
Deutschland
West
Es wird ein Vertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen
Los 4
Deutschland
Südost
Es wird ein Vertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen
Los 5
Deutschland
Mitte
Es wird ein Vertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen
Los 6
Deutschland
Südwest
Es wird ein Vertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen
Los 7
Deutschland
Süd
Es wird ein Vertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 4
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 5
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 6
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 7
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeverfahren 21FEA51992 (TED: 2021/S 079-204323) „Vertrag über Erteilung einer Dienstleistungskonzession [Aufbau und Betrieb einer WLAN-Infrastruktur in DB-Bahnhöfen]“
Information über die Einstellung des Vergabeverfahrens gemäß §57 SektVO
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit informieren wir Sie darüber, dass das o.g. Vergabeverfahren eingestellt wurde. Der Grund ist, dass zum Ende der Angebotsfrist kein zuschlagfähiges Angebot eingegangen war. Die Deutsche Bahn AG ist aktuell noch in der Markterkundung und hat noch nicht entschieden, ob ein neues Vergabeverfahren gestartet wird.
Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihre Teilnahme an dem Vergabeverfahren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland