ITDZ: Rahmenvertrag Applikation Management Referenznummer der Bekanntmachung: 21-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10713
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
ITDZ: Rahmenvertrag Applikation Management
Diese Ausschreibung dient diesem Zweck und verlagert Leistungen zur Sicherstellung der Betreuung von Anwendungen bzw. IT-Verfahren sowie die Sicherstellung der Servicevereinbarungen des IT-Betriebs zu Anwendungen bzw. IT-Verfahren der Kunden des ITDZ Berlin an einen externen Auftragnehmer.
Berlin
Der Rahmenvertrag umfasst unterschiedliche Leistungen (Servicepakete) im Rahmen des Applikationsmanagements für das ITDZ. Eine Verpflichtung zum Abruf des geschätzten finanziellen Volumens des Rahmenvertrages besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesagt, d. h. Abnahmeverpflichtungen entstehen dem Auftraggeber durch diesen Rahmenvertrag nicht.
EVB-IT Dienstleistung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Legende für III.1.1, III.1.2, III.1.3; III.2.2 (u. a. von wem die Unterlagen einzureichen sind):
(A) = Ausschlusskriterium,
*A = Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft,
*E = Einzelbieter, Generalauftragnehmer bzw. einem Mitglied einer Bietergemeinschaft,
*U = allen Unterauftragnehmern (Hersteller und Distributoren werden in der Regel nicht als Unterauftragnehmer angesehen),
*L = Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften dem Mitglied/den Mitgliedern der Gemeinschaft bzw. dem Unterauftragnehmer/den Unterauftragnehmern, der/die für die jeweilige Leistungserbringung vorgesehen ist/sind,
*S = wird in Summe beurteilt,
* = Auftraggeber der Referenz / Empfänger der Leistung darf nicht identisch sein mit dem Bieter bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer.
— III.1.1.1 (A): Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufsregister (z. B. Handelsregister) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist. *A, *U,
— III.1.1.2 (A): Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen unter Verwendung des Formulars E II, *A, *U,
— III.1.1.3 (A): Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB unter Verwendung des Formulars Wirt-124 EU, *A, *U.
(Legende siehe III.1.1)
— III.1.2.1 (A): Eigenerklärung zum Unternehmen sowie Darstellung des Unternehmens - Leistungsspektrum und Kerngeschäft - und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau) unter Verwendung des Formulars E I und darüber hinausgehend formlos, *A, *U,
— III.1.2.2 (A): Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis und insgesamt mindestens [Betrag gelöscht] EUR für den Vertrag oder, soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist, eine Eigenerklärung (formlos) über die Erhöhung auf die geforderten Deckungssummen im Zuschlagsfall, *E.
- III.1.2.3 (A): Nettoumsatz des Unternehmens im Geschäftsbereich - Application Management - der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Verwendung des Formulars E I
(Legende siehe III.1.1)
— III.1.3.1 (A): Eigenerklärung zu Unteraufträgen und zur Eignungsleihe unter Verwendung des Formulars Wirt-235, *A,
— III.1.3.2 (A): Eigenerklärung anderer Unternehmen unter Verwendung des Formulars Wirt-236, *U,
— III.1.3.3 (A): Darstellung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität hinsichtlich der unternehmerischen Strukturen, Abläufe und Prozesse des Bieters (formlos) oder Nachweis (Vorlage des Zertifikats in elektronischer Kopie) eines beim Bieter etablierten Qualitätssicherungssystems, *A, *U.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
— zu III.1.3.3: mindestens hinreichend beschriebenes Qualitätssicherungssystem oder nachgewiesene, gültige Zertifizierung (z. B. nach ISO 9000 ff.)
Hinreichend beschrieben heißt in diesem Zusammenhang, dass die beschriebenen Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität hinsichtlich der unternehmerischen Strukturen, Abläufe und Prozesse im jeweiligen Bereich erwarten lassen, dass eine Mindestqualität von Ergebnissen betrieblicher Leistungsprozesse (z. B. Qualitätskontrolle, Endkontrolle etc.) sichergestellt wird.
- zu III.1.3.4: Angabe von mindestens 2 Unternehmensreferenzen zu Application Management, gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand unter Verwendung des Formulars E V. Die Referenz darf nicht älter als 3 Jahre sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung.
Folgende Angaben zu den Referenzprojekten sind erforderlich:
- eindeutige und detaillierte Beschreibung der Referenz, aus der die Art der Leistung, bspw. Anzahl der gelieferten und installierten Produkte, hervorgeht
- Angabe zum Auftragsumfang und Realisierungszeitpunkt der Referenz bzw. zur Laufzeit des Service- und Instandhaltungsvertrages,
- Beschreibung des technischen und organisatorischen Umfelds,
- Angabe der Auftraggeber der Referenz* / Empfänger der Leistung*
- Benennung eines Ansprechpartners zur Unternehmenreferenz mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, der kompetent über die Unternehmenreferenz Auskunft geben kann.
(Legende siehe III.1.1)
— III.2.2.1 (A): Eigenerklärung über die Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) gemäß § 1 Abs. 2 FFV unter Verwendung des Formulars Wirt-2141, *A, *U,
— III.2.2.2 (A): Eigenerklärung der Bietergemeinschaft und Vollmacht unter Verwendung des Formulars Wirt-238, soweit das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, *A.
- III 2.2.3 (A): Qualifikation, Kompetenzen und Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeitenden (MA) für folgende Positionen/Rollen unter Verwendung der persönliches Profile und der persönlichen Referenzobjekte:
a) Servicelevelmanager (SLM): mind. 2 MA, max. 4 MA
b) Verfahrensoptimierer (VO); mind. 4 MA , max. 8 MA
c) Verfahrensbetreiber (VB) LPIC: mindestens 5 MA, max. 10 MA
d) Verfahrensbetreiber (VB) MCSA/MTA: mindestens 3 MA, max. 6 MA
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/