Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe von Vorplanungsleistungen LP 1+2 HOAI mit Machbarkeitsstudie und Variantenuntersuchung zur Nutzungskonzeption gemäß Aufgabenbeschreibung (VOEK 120-21) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 120-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe von Vorplanungsleistungen LP 1+2 HOAI mit Machbarkeitsstudie und Variantenuntersuchung zur Nutzungskonzeption gemäß Aufgabenbeschreibung (VOEK 120-21)
Die BImA als Immobiliendienstleisterin des Bundes hat die besondere Aufgabe und Verpflichtung zur Erhaltung der bundeseigenen Liegenschaften. Die BImA sieht vor, den am am Konrad-Adenauer-Ufer 2-12, Rheinstraße, Regierungsstraße und Karmeliterstraße in Koblenz gelegenen Teil der denkmalgeschützte Rheinliegenschaft, den als Einzeldenkmal stehenden Koblenzer Hof (ehemals Grand Hotel Bellevue - Baujahr 1912/13) einer ganzheitlichen Instandsetzung und Modernisierung mit neuer Nutzungsausrichtung zu unterziehen. Der inzwischen auf Grund von Standsicherheitsmängeln gesperrte Koblenzer Hof, Konrad-Adenauer-Ufer 2-6, zuletzt bis 12/2011 als Bürogebäude durch das BWB genutzt, soll einer erneuten Nutzung als Büroimmobilie zugeführt werden, die sowohl für Bundesnutzer nutzbar als auch marktgängig sein soll. Hierzu ist eine eine Nutzungsstrategie / - konzept für die Rheinliegenschaft / “Koblenzer Hof“ im Rahmen eines 10-jährigen Flächenmanagements für die am Standort Koblenz genutzten Liegenschaften zu erstellen. Die Vorplanung mit Nutzungskonzeption für die zukünftige Nutzung des Koblenzer Hofes als Büroimmobilie ist hierbei der 1. Planungsschritt. Die für eine spätere Wirtschaftlichkeitsuntersuchung notwendigen Parameter, sollen in der zu erbringenden Variantenuntersuchung für die zukünftige Nutzung mit Sanierung und Neubau incl. evtl. Translozierung der denkmalgeschützten Fassade untersucht und aufgezeigt werden. Die Machbarkeitsstudie soll zwei prinzipielle Ansätze zum Umgang mit dem Bestandsgebäude in zwei Stufen untersuchen: Variante „Sanierung“: Sanierung in bestehender Kubatur Variante „Neubau“: Demontage der denkmalgeschützten Fassade, Abriss und Neubau in geänderter Kubatur (Stichwort: zeitgemäße und nutzungsspezifische Belichtung und Belüftung), Wiederaufbau der originalen Fassade.
BV: Koblenzer Hof, Konrad-Adenauer-Ufer 2-6, 56068 Koblenz
Der Koblenzer Hof ist eines von acht Gebäuden der „Rheinliegenschaft“ der Bundeswehr BW in der Koblenzer Altstadt in unmittelbarer Nähe zum Rhein.
Der Koblenzer Hof wurde 1912/13 als Hotel errichtet, im Krieg zerstört und in abgewandelter Form wiedererrichtet. Die Fassade zur Rheinpromenade ist denkmalgeschützt. Die BGF beträgt ca. 17.850 m². Die Lage bedingt eine Hochwasser- und Erdbebengefährdung.
Der Koblenzer Hof wurde 2011 aufgrund von Standsicherheitsmängeln der Decke über UG und des Daches gesperrt und steht seitdem leer.
Es handelt sich um eine vertiefte Machbarkeitsstudie für zwei alternative Ansätze, die jeweils über ein baufachliches Gutachten gem. RBBau K1 hinausgehen, jedoch im Umfang nicht eine vollständige Grundlagenermittlung (LPH 1 HOAI) und Vorplanung (LPH 2 HOAI) darstellen.
Die Machbarkeitsstudie soll zur Kommunikation und Abstimmung mit der Denkmalbehörde und als Entscheidungshilfe für die Eigentümerin BImA zum weiteren Vorgehen mit der Liegenschaft dienen. Es ist vorgesehen, den Auftrag an einen Auftragnehmer zu vergeben; die Komplexität der Aufgabe und die in der Aufgabenbeschreibung formulierten Anforderungen bedingen jedoch die Einbindung mehrerer Fachplaner und Gutachter, die als Nachunternehmer gebunden werden sollen.
Grundlagen, Erläuterungen und Aufgabenbeschreibung.
Gebäudedaten:
BGF : ca. 17.850 m²; NUF: ca. 11.145 m²; BRI: ca. 65.000 m³
Über die allgemeinen Regelwerke, Richtlinien, Gesetze, Verordnungen zum Bauen hinaus ist folgendes zu beachten:
- RBBau
- Leitfaden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen BMF
- Leitfaden Nachhaltiges Bauen / BNB
- Energetische Vorgaben: EffizienzgebäudeBund 55 (EGB 55) und die Hüllanforderungen für Einzelmaßnahmen im Bestand, für Neubaumaßnahmen ist der energetische Standard EGB 40 anzuwenden.
Leistungsinhalt und -umfang
Ziel der Vorplanung ist Folgendes: Entwicklung von Hochbaukonzepten für:
1. die Sanierung als Bürogebäude (hier: Prüfung der Eignung des Koblenzer Hofes für unterschiedliche Grundrissvarianten)
2. Abriss und Neubau für Büronutzung
unter Berücksichtigung der Erfordernisse durch den Denkmalschutz und Berücksichtigung der Statik, Hochwasser-/ Erdbebengefährdung, Belichtung, Belüftung, Barrierefreiheit
- Variantenuntersuchungen für mögliche Nutzungen (2 Varianten)
- Optimierung der Unterbringung einer möglichst großen Anzahl von Beschäftigten - Ausweisen der möglichen Zahl der Beschäftigten
- Untersuchung städtebaurechtlicher Belange (Innenstadtgebiet ohne B-Plan)
- Brandschutz-, Technische Konzepte (Liegenschaftsenergie- und Abwasserkonzept, IT / Medien)
- Tiefbau- / Parkkonzept: Klärung der Stellplatzfrage
- Optimierung Nutzflächenanteil / Flächeneffizienzwert
- Tabellarische Darstellung sämtlicher Flächen gemäß DIN 277 bezogen auf jeden Gebäudeteil / jedes Geschoss
- Erstellen der Grundlage für eine Kostenschätzung
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In der Vorplanung soll untersucht werden, wie und in welcher Anzahl die entsprechenden Verwaltungseinheiten optimal untergebracht werden können. Dabei kann die Anzahl der Stellen bei Büronutzung jeder Abteilung je nach Zuschnitt des Bestands in angemessener Zahl erhöht bzw. reduziert werden, um eine sinnvolle Verteilung bei optimierter Ausnutzung zu erreichen.
Die Möglichkeit der getrennten Vermietbarkeit je nach Verwaltungseinheit ist zu untersuchen, wobei hier besonderer Wert auf die Betrachtung einer jeweils unabhängigen Erschließung und Zugänglichkeit gelegt werden soll.
Die optimierte Grundrissvariante ist mit der Denkmalbehörde auf Realisierbarkeit abzustimmen.
Bearbeitung in 2 Phasen
Leistungsstufe 1
- Analyse Bestandsunterlagen
- Erkennen von Defiziten
- Erarbeiten von Lösungsansätzen
Mindestleistung der Stufe 1 für die Variantenuntersuchung:
- Funktionales, modernes, nutzerneutrales Bürokonzept für unterschiedliche Bundesnutzer im Bestand Koblenzer Hof
- Funktionales, modernes, nutzerneutrales Bürokonzept für unterschiedliche Bundesnutzer bei Abriss/Neubau unter Beachtung des Denkmalschutzes)
- schriftliche/grafische Darstellung der Analyse
- Darstellung der Defizite
- Aufzeigen von Lösungsansätzen als strichhafte Darstellung der Grundrissebenen
- Präsentation der Ergebnisse
- Dokumentation d. vorgenannten Leistungen
- Bewertung von Kosten und Flächen als Ampelbild
Leistungsstufe 2
- Erreichbarkeit der geforderten Bedarfsplanung für die Varianten
- Beurteilung des Einflusses d. Maßnahme auf den vorhandenen Bundeswehr-Betrieb (angrenzende Gebäude, Verzahnung der Gebäudeteile der Rheinliegenschaft, gemeinsame Medien-Versorgung)
- Kosten-/ Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
- Terminplanung für die Umsetzung der Maßnahme
Geforderte Mindestleistungen für die Stufe 2 für jede Variante
- Lageplan als Flächenlayout mit Darstellung der Funktionsbereiche, Straßen/Wege/Plätze, Erschließungssysteme M 1:100
- Darstellung aller Grundrissebenen M 1:200
- Darstellung Bestand/Abbruch/Neubau
- Beschreibung Einfluss auf den laufenden Betrieb der Bundeswehr
- Flächenabbildung nach DIN 277
- Flächenabgleich (Soll-Ist)
- Erläuterungsbericht, gegliedert nach Fachdisziplinen in Anlehnung an Muster 7 RBBau
- Kostenschätzung nach DIN 276 (2. Ebene) in Anlehnung an Muster 6 RBBau
- Rahmenterminplan
- Präsentation der Ergebnisse gegenüber dem Auftraggeber/Entscheidungsgremium
- Zusammenfassung und Empfehlung einer Zielvariante
- Dokumentation der vorgenannten Leistungen
Vorbehaltlich gesonderte Zusatzleistungen / Besondere Leistungen nur nach Weisung des AG
Objektplanung (Architekten / Ing.Leistungen) - Honorarzone III- IV, Mindestsatz
Fachplanung Tragwerksplanung - Honorarzone III, Mindessatz
Fachplanung Technische Ausrüstung - Honorarzone II
Fachteil Verkehrsplanung/Rückbau/KG 200 - Honorarzone III
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- bei juristischen Personen ein aktueller Eintrag in das zutreffende Register (z. B. Handelsregisterauszug) bzw. eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmers)
- Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung „Architekt/-in“, beispielsweise durch Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer oder durch Eintragen der entsprechenden Angaben im Bewerbungsbogen. Bei ausländischen Bewerbern bzw. Bewerberinnen: Nachweise gemäß Richtlinie 2001/19/EG bzw. Richtlinie 2005/36/EG
- Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung „beratende/-r Ingenieur/-in“, beispielsweise durch Kopie der Eintragungsurkunde in die Ingenieurkammer oder durch Eintragen der entsprechenden Angaben im Bewerbungsbogen. Bei ausländischen Bewerbern bzw. Bewerberinnen: Nachweise gemäß Richtlinie 2001/19/EG bzw. Richtlinie 2005/36/EG
- Nachweis der Berechtigungen über die Erstellung der bautechnischen Nachweise der Standsicherheit, des Brand- und des Schallschutzes sowie der Energieeinsparung
- Rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB. Diese Anlage ist im Falle einer Bewerbungsgemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen.
- Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020);
- Erklärung über den Umsatz für mit den angefragten Leistungen vergleichbare Dienstleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020);
Für die Teilnehmer/-innen einer Bewerbungsgemeinschaft sind die oben aufgeführten Nachweise für jede/-n Teilnehmer/-in separat einzureichen.
Die erforderlichen Angaben sind unter Ziffer 2 , Anhang 5 - „Bewerbungsbogen“ einzutragen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, über Bewerber/-innen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunftsdatei einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin den Bewerber/-innen im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen.
- Nachweis über das Vorliegen oder rechtverbindliche Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 2,0 Millionen Euro pro Jahr für Personenschäden sowie mindestens 2,0 Millionen Euro für Vermögens- und Sachschäden (alle jeweils mindestens zweifach maximiert) bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens
Mindestanforderung Umsatz für mit den angefragten Leistungen vergleichbare Dienstleistungen: Umsatz mind. 0,5 Mio. EUR p. a
- Erklärung zur Unternehmensgröße und struktur: Die durchschnittliche Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) beschäftigten Mitarbeiter/-innen, die über entsprechende Qualifikationen für die Ausführung der angefragten Leistungen verfügen, soll möglichst > 5 sein.
- Erklärung zur Qualifikation der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter/-innen: Für die Teilnehmer/-innen einer Bietergemeinschaft ist eine entsprechende Erklärung für jede/-n Teilnehmer/-in separat einzureichen.
- Angabe von Referenzen zur Objektplanung Gebäude, Fachplanung Tragwerksplanung, Fachplanung Technische Ausrüstung
Mindestanforderung an Referenzen
A. Objektplanung Gebäude
1. Mindestens eine Planungsreferenz Objektplanung Gebäude (mind. Leistungsphasen 1-4 in Eigenleistung) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Nutzung aus dem Bereich Objekt- und Wohnungsbau (Denkmalgerechte Sanierung)
2. Mindestens eine Planungsreferenz Objektplanung Gebäude (mind. Leistungsphasen 1-4 in Eigenleistung) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Nutzung aus dem Bereich Neubau
3. Mindestens eine Planungsreferenz über Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand bzw. Erfahrungen mit öffentlichen Bauten.
B. Fachplanung Tragwerksplanung
1. Mindestens eine Planungsreferenz Tragwerksplanung (mind. Leistungsphasen 1-4) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer genehmigungsrechtlicher Einstufung (Neubau, Einstufung in Gebäudeklasse 4).
C. Fachplanung Technische Ausrüstung
1. Mindestens eine Planungsreferenz Technische Ausrüstung (mind. Leistungsphasen 1-4) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Nutzung aus dem Bereich Büro-u. Wohnungsbau (Neubau).
- Bewerbergemeinschaften sind bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrages verpflichtet, alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bewerbergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit den
Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bewerbergemeinschaftserklärung (Anhang_06) zu verwenden.
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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigun-gen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens vier Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber/-innen nicht.
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Nach Auswertung der Teilnehmeranträge werden alle geeigneten Bewerber zur
Angebotsabgabe aufgefordert.
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Die Vergabestelle behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der
Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlung einzutreten. Sollte sich die
Notwendigkeit zur Verhandlung ergeben, werden die Bieter mit gesondertem
Schreiben dazu eingeladen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) bis zum Ende der Teilnahmefrist abzugeben.
2. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge außerhalb der e-Vergabe-Plattform des Bundes,wie beispielsweise durch Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail, sind nicht zugelassen und führen zumAusschluss aus dem Vergabeverfahren. Schriftlich eingereichte Teilnahmeanträge sind nicht zu gelassen und führen ebenfalls zum Ausschlussaus dem Vergabeverfahren.
3. Teilnahmeanträge können in folgender Form vorgelegt werden:
3.1. Teilnahmeanträge in Textform;
3.2 Elektronische Teilnahmeanträge mit fortgeschrittener elektronischer Signatur;
3.3 Elektronische Teilnahmeanträge mit qualifizierter elektronischer Signatur.
4. Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) oder per e-mail an [gelöscht] einzureichen. Anfragen, die auf ande-rem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie bis zum 30.09.2021, 12:00 Uhr eingehen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
5. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234, E-Mail: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der/den Vergabekammern des Bundes zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.bundesimmobilien.de