Forschungsvorhaben zum Thema: Empirische und rechtswissenschaftliche Untersuchung des möblierten Mietwohnungsmarktes Referenznummer der Bekanntmachung: III 3 - 7000/1-28-33

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bmjv.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=412283
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=412283
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Forschungsvorhaben zum Thema: Empirische und rechtswissenschaftliche Untersuchung des möblierten Mietwohnungsmarktes

Referenznummer der Bekanntmachung: III 3 - 7000/1-28-33
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Mit dem Forschungsvorhaben soll untersucht werden, welche Auswirkungen die Regelungen der Mietpreisbremse auf den möblierten Wohnungsmarkt in Deutschland haben und ob im Bereich des möblierten Wohnens die Vorgaben der Mietpreisbremse eingehalten werden. Bisher liegen nur wenige empirischen Erkenntnisse zur Entwicklung des möblierten Mietwohnungsmarktes vor. Das Forschungsprojekt soll Erkenntnisse dazu liefern, auf welche Art des möblierten Wohnens sich die Angebote erstrecken und gegebenenfalls auch, welche Ursachen die Zunahme des Angebots an möbliertem Wohnraum hat. Untersucht werden soll, ob dem regulären Mietwohnungsmarkt hierdurch Wohnungen entzogen werden und wenn ja, ob und wie sich die Höhe der Miete durch die Möblierung bzw. den Möblierungszuschlag ändert.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Der Ort der Leistung ist nach Maßgabe des jeweiligen Einzelvertrags zu bestimmen. Besprechungen des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin mit dem Vertreter der Auftraggeberin finden, soweit dies nach Einschätzung der Auftraggeberin mit Blick auf die Covid-19-Pandemie vertretbar ist, in den Räumlichkeiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in Berlin statt.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Untersuchung:

1) Zur Frage der Entwicklung des möblierten Wohnungsmarktes:

Welche Regionen sind besonders betroffen, Groß- und Universitätsstädte, kleine Städte und ländliche Regionen und/oder Urlaubsregionen?

Welche Arten von Wohnungen sind besonders betroffen, z. B. Wohnungen in Groß- und Universitätsstädten, kleine Apartments, Wohnungen in den Innenstädten, Neubauten?

Gibt es absolute und relative Zahlen der Veränderungen in den verschiedenen Regionen?

Sind regionale Unterschiede bei der Verteilung der Angebotszahlen möblierten Wohnens auf gewerbliche Vermieter (z. B. Wohnungsbaugesellschaften) und private Vermieter erkennbar?

Werden dem regulären Mietwohnungsmarkt Wohnungen durch das Geschäftsmodell der Vermietung möblierter Wohnungen entzogen?

Werden Wohnungen, die früher unmöbliert vermietet wurden, nun vermehrt möbliert vermietet? Wenn ja, um welche Wohnungen und welche Größenordnung handelt es sich und wie hat sich die Miethöhe durch die Möblierung verändert?

2) Zur Frage der verschiedenen Formen des möblierten Wohnens:

Wie sind die möblierten Wohnungen in der Mehrzahl der Fälle ausgestattet bzw. wodurch zeichnen sie sich aus, z. B. moderne Luxusausstattung oder einfache Ausstattung mit älteren Möbeln oder Nutzung von Zusatzleistungen (Putz-, Wäsche- und Concierge Service, Fitnessraum)?

Welche Vermietertypen vermieten möblierte Wohnungen, z. B. private Vermieter der Sharing Economy oder größere Vermietungsgesellschaften?

Wie lang ist die Laufzeit der Mietverträge?

Wurden die Vorgaben der Mietpreisbremse regelmäßig eingehalten?

3) Zur Frage der Anmietung möblierten Wohnraums aus Sicht der Mieter:

In wie vielen Fällen haben sich Mieter möblierter Wohnungen bewusst für ein solches Angebot entschieden?

Aus welchen Gründen haben sich Mieter möblierter Wohnungen für die Anmietung einer möblierten anstelle einer unmöblierten Wohnung entschieden?

Wie viele Fälle sind feststellbar, in denen Mieter eher eine vergleichbare unmöblierte Wohnung anstelle einer möblierten Wohnung angemietet hätten?

Sind den Mietern möblierten Wohnraums die Regelungen der Mietpreisbremse bekannt und in der Praxis handhabbar, oder auf welche Probleme stößt die gesetzliche Regelung aus Sicht der Mieter?

Ist den Mietern möblierten Wohnraums bekannt, dass Vermieter u. U. einen Zuschlag für die Möblierung verlangen können?

In wie vielen Fällen wurde im Mietvertrag eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass im vereinbarten Mietzins ein Anteil für Möblierung enthalten sein soll?

4) Zur Frage der Vermietung möblierten Wohnraums aus Sicht der

Vermieter:

Aus welchen Gründen haben sich Vermieter für die Vermietung einer möblierten anstelle einer unmöblierten Wohnung entschieden?

Welche Form des möblierten Wohnens wurde jeweils gewählt und aus welchen Gründen?

Sind die Regelungen der Mietpreisbremse bekannt und in der Praxis handhabbar, oder auf welche Probleme stößt die gesetzliche Regelung?

In wie vielen Fällen wäre eine Möblierung auch ohne die Einführung der Mietpreisbremse erfolgt?

Zu welchem Preis werden möblierte Wohnungen im Vergleich zu ansonsten vergleichbaren unmöblierten Wohnungen vermietet?

Wie viele Vermieter haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, einen Möblierungszuschlag zu verlangen?

Weisen Vermieter einen Möblierungszuschlag im Mietvertrag aus oder geben sie andere Hinweise betreffend das Verhältnis der Möblierung am gesamten Mietpreis?

5) Zur Frage der Ursachen für die Zunahme des Angebots für möblierten Wohnraum:

Welche Ursachen können für die Zunahme der Vermietung möblierter Wohnungen festgestellt werden?

Besteht eine gestiegene Nachfrage nach möblierten Wohnungen z. B. aufgrund der im Arbeitsleben geforderten hohen Mobilität, geändertem Freizeitverhalten (steigende Reisetätigkeit o. ä.) oder werden umgekehrt Wohnungssuchende aufgrund des geänderten Angebots und der allgemeinen Knappheit auf bestimmten Wohnungsmärkten gezwungen, auf eine möblierte Wohnung auszuweichen, obwohl sie eigentlich eine unmöblierte Wohnung suchen?

6) Zusätzliche Punkte

Folgende Punkte sind nicht zwingender Gegenstand des Forschungsvorhabens, stehen aber im Zusammenhang mit dem möblierten Wohnungsmarkt und es wäre wünschenswert, wenn sie mituntersucht werden:

In wie vielen Fällen wurde durch die Geltendmachung eines Möblierungszuschlags die ortsübliche Vergleichsmiete überschritten?

Welche Probleme sind im Zuge der Geltendmachung eines Möblierungszuschlags gegebenenfalls aufgetreten (z. B. Streit über die Höhe des Möblierungszuschlags)? Hierbei sind Erfahrungen von einschlägigen Verbänden wie z. B. dem Deutschen Mieterbund, Mietervereinen, sowie dem Bundesverband der Verbraucherzentralen e.V. und Verbraucherzentralen zu berücksichtigen.

Wie viele Fälle sind bekannt, wonach ein Möblierungszuschlag im vereinbarten Mietpreis enthalten, dies aber im Mietvertrag nicht eindeutig zum Ausdruck gebracht ist?

7) Sonstiges

Die Entwicklung weiterer inhaltlicher Ansätze und Fragestellungen ist erwünscht, sofern sie sich unter die genannten Schwerpunkte einordnen lassen, und letztlich den Forschungsgegenstand möglichst umfassend erschließen. Im Hinblick auf die für das Projekt nur begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ist dabei in jedem Fall die Kosten-Nutzen-Relation zu beachten.

Die Untersuchung ist so zu gestalten, dass die hierdurch gewonnenen Ergebnisse repräsentativen Charakter haben, insbesondere ist auf eine bundesweite Betrachtung zu achten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: orschungsForschungsgegenstand, Forschungsmethodik, organisatorische Aspekte bzgl. der Bearbeitung, Kostenplanung, Aufbau und Präsentation des Angebots / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 9
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 7
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Bei hinreichender Anzahl geeigneter Bewerber/innen fordert die Auftraggeberin mindestens drei Bewerber/innen zur Angebotsabgabe auf. Sofern genügend geeignete Bewerber/innen zur Verfügung stehen, behält sich die Auftraggeberin vor, die Zahl geeigneter Bewerber/innen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf sieben zu begrenzen (§ 51 VgV). Hierzu werden diejenigen sieben Bewerber/innen bzw. Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert, die bezüglich der erreichten Gesamtpunktzahl zur Eignung in der Rangfolge die Ränge 1 bis 7 belegen. Bei Punktgleichheit erfolgt die Auswahl ergänzend nach einem Auslosungsverfahren.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/10/2021
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 4 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Sieht sich eine am Auftrag interessierte natürliche oder juristische Person durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in ihren Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei dem Vertreter der Auftraggeberin/der Vergabestelle

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

- Referat R A 2 -

Mohrenstraße 37

10117 Berlin

Fax: [gelöscht]

oder

Bundesamt für Justiz

Referat III 3

Adenauerallee 99-103

53113 Bonn

Fax: [gelöscht]2

zu rügen, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ende der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Nummer 3 GWB. Teilt die Auftraggeberin der interessierten natürlichen oder juristischen Person mit, ihrer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann diese gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung bei der zuständigen Stelle für das Nachprüfungsverfahren (VI.4.1) einen Antrag auf Einleitung des Nachprüfungsverfahrens stellen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/09/2021