Generalplanungsleistungen Ersatzneubau Reha-Zentrum Mölln Referenznummer der Bekanntmachung: FV12-21-0526-10-05
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10704
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination/NetServer/
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistungen Ersatzneubau Reha-Zentrum Mölln
Generalplanungsleistungen bzw. Architekten- und Ingenieurleistungen zur Errichtung eines Ersatzneubaus an dem Standort Klinik Hellbachtal in 23879 Mölln
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Klinik Hellbachtal in 23879 Mölln, soweit Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers in Berlin.
Die DRV Bund (folgend "Auftraggeber") betreibt eine Vielzahl von Rehabilitationskliniken (im Folgenden Reha-Zentren) in ganz Deutschland und hat eine sogenannte Technical Due Diligence im Sinne einer Bestandsaufnahme und Analyse der Ist-Zustände aller Reha-Zentren im Rahmen einer Excellenzinitiative durchgeführt. Auf dieser Basis wurde ein Masterplan entwickelt, wie die einzelnen Reha-Standorte zukunftsorientiert ausgerichtet werden. Dieser Masterplan sieht derzeit vor, dass an dem Reha-Standort Mölln und noch mindestens an zwei weiteren Reha-Standorten Neubauten errichtet werden. Das Bauvorhaben Mölln, das Gegenstand dieses Vergabeverfahrens über Architekten- und Ingenieurleistungen ist, ist die erste Neubaumaßnahme des Masterplans und somit Pilotprojekt für die darauffolgenden Baumaßnahmen an den anderen Reha-Standorten.
Am Standort Mölln betreibt der Auftraggeber gegenwärtig zwei Reha-Zentren, die Klinik Föhrenkamp mit 193 Betten (Indikation Innere Medizin) und die Klinik Hellbachtal mit 192 Betten (Indikation Orthopädie).
Versorgungspraktisch deckt der Reha-Standort Mölln im Großraum Hamburg und ganz Norddeutschland mit seinen Spezialisierungen im Reha-Angebot eine hochspezifische Bedarfslage ab, die aufgrund des immensen Aufwandes bundesweit in dieser Konstellation in keiner anderen Rehabilitationseinrichtung vorgehalten wird.
Um den Standort Mölln in wirtschaftlicher Hinsicht langfristig bewahren zu können, hat sich der Auftraggeber entschieden, die Klinik Föhrenkamp zu schließen und die Indikation durch einen Ersatzneubau in den Standort Klinik Hellbachtal zu integrieren. Die Bettenkapazität in der neuen Klinik Hellbachtal wird von gegenwärtig 192 Betten auf 307 Betten erhöht.
Ausführliche Informationen sind der B-Anlage_01_Projektbeschreibung zu entnehmen.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind die Architekten- und Ingenieurleistungen für die Errichtung eines Ersatzneubaus an dem am Standort Klinik Hellbachtal, Sebastian-Kneipp-Str. 2 in Mölln. Die Planungsleistungen beinhalten Leistungen nach Honorarordnung für Architekten und Ingenieure Stand 2021 (im Folgenden HOAI) für die Grundleistungen der Leistungsphasen (LP) 1 und 2 und Besonderen Leistungen:
- Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI und
- Tragwerksplanung nach § 51 HOAI und
- Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI mit den Anlagengruppen 1 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen), 2 (Wärmeversorgungsanlagen) 3 (Lufttechnische Anlagen) 4 (Starkstromanlagen), 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen), 6 (Förderanlagen), 7 (Nutzerspezifische Anlagen: Großküche) sowie 8 (Gebäudeautomation)
- Beratungsleistungen Bauphysik Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik (Schallschutz) und Raumakustik nach Anlage 1, Nr. 1.2 HOAI
sowie Leistungen für Brandschutz nach Heft Nr. 17 der AHO-Schriftenreihe, 3. Auflage 2015, LP 1 und 2.
Die Vergabestrategie für die Umsetzung der Maßnahme ist zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch offen. In Betracht kommt
- eine Einzelgewerkvergabe (Variante 1),
- eine Vergabe an einen Generalunternehmer (der nur Bauleistungen und keine Planungsleistungen erbringt; Variante 2)
- oder eine Vergabe auf Basis einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm an einen Generalunternehmer (funktionale Leistungsbeschreibung, Variante 3).
Wenn eine Vergabe der Bauleistungen gemäß Variante 2 erfolgt, ergibt sich in den LP 6, 7 und 8 ein reduziertes Leistungsbild. Wenn eine Vergabe der Bauleistungen gemäß Variante 3 erfolgt, ergibt sich in den Leistungsphasen 3 bis 8 ein reduziertes Leistungsbild.
Inhalt und Umfang der Vertragsleistung für alle drei möglichen Varianten ergeben sich im Einzelnen aus dem Vertrag und seinen Anlagen.
Zudem sind optionale Architekten- und Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 Gegenstand des Vergabeverfahrens (siehe II.2.11).
Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus den bereits im Teilnahmewettbewerb bereitgestellten Vergabe- / Teilnahmeunterlagen.
Bei Abruf der Optionen bis März 2027.
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften und den weiteren Regelungen und Festlegungen im Vergabeverfahren, d.h.:
1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien (§§ 56, 57 VgV, insbesondere form- und fristgerechte Übermittlung und Einreichung).
2. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen der im Vergabeverfahren geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise und Entscheidung über etwaige Nachforderungen gemäß § 56 Abs. 2 ff. VgV.
3. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB und Erfüllung der im Vergabeverfahren geforderten Mindeststandards / Mindestanforderungen).
4. Prüfung der Eignung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft (folgend nur: Bewerber) gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
Sollten danach mehr als fünf Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Bewerber für das weitere Vergabeverfahren auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Zur Ermittlung dieser am besten geeigneten Bewerber wird der Auftraggeber die vom Bewerber zu III.1.3 (1) (Unternehmensreferenzen) eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise anhand der Eignungsbewertungsmatrix (Anlage A-2 Eignungsbewertung-TNW) bewerten. Die maximal fünf Bewerber, die danach die höchste Punktzahl erzielen, werden für das weitere Verfahren ausgewählt. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber nach der Eignungsbewertung auf den entsprechenden Rängen im Ranking können auch mehr als fünf Bewerber für das weitere Verfahren ausgewählt werden.
Sollte sich bei der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge herausstellen, dass weniger als fünf Bewerber für die zu vergebenden Leistungen geeignet sind, können auch weniger als fünf Bewerber für das weitere Verfahren ausgewählt werden.
Optional kann der Auftragnehmer mit weiteren Grundleistungen und Besondere Leistungen nach HOAI ganz oder teilweise beauftragt werden:
- Objektplanung Gebäude und Innenräume: Grundleistungen der LP 3 bis 9 sowie Besondere Leistungen.
- Tragwerksplanung: Grundleistungen der LP 3 bis 6 sowie Besondere Leistungen.
- Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 8: Grundleistungen der LP 3 bis 9 sowie Besondere Leistungen.
- Freianlagenplanung: Grundleistungen der LP 4 bis 9
- Beratungsleistungen Bauphysik Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik, (Schallschutz) und Raumakustik nach Anlage 1, Nr. 1.2 HOAI, LP 3 bis 7,
sowie Leistungen für Brandschutz nach Heft Nr. 17 der AHO-Schriftenreihe, 3. Auflage 2015, LP 3 bis 5 und 8.
Ein Anspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemein: Die unter Ziff. III.1.1 bis III.1.3 genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder bei Einbindung anderer Unternehmen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder jedem anderen Unternehmen in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Dafür sind - soweit vorgesehen - die vorgegebenen Formblätter zu verwenden.
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag (TA) folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise zur Befähigung zur Berufsausübung vorzulegen:
a) Angaben zum Bewerber bzw. (Name, Rechtsform, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, bevollmächtigter Vertreter, Ansprechpartner).
b) Bewerbergemeinschaften haben eine Erklärung vorzulegen über die Bildung der Bewerbergemeinschaft (im Auftragsfall einer Arbeitsgemeinschaft) und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft. Sie benennen einen bevollmächtigten Vertreter.
c) Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Eintragung in das Handelsregister /Berufsregister (Architekten- oder Ingenieurkammer) der Bundesrepublik Deutschland bzw. vergleichbarem Register des jeweiligen Landes (§ 44 VgV). Als im Handelsregister nichteingetragener bzw. ausländischer Bewerber ist es gestattet, vergleichbare gleichwertige Nachweise vorzulegen; die Gleichwertigkeit ist gleichzeitig mit der Vorlage nachzuweisen. Der Bewerber bestätigt, dass der beigefügte Auszug bzw. Nachweis den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
d) Soweit Architekten- und Ingenieurleistungen, für die die berufliche Qualifikation des Architekten oder Ingenieurs erforderlich ist, ausgeführt werden, ist die Erbringung dieser Leistungen Architekten und Ingenieuren vorbehalten. Hierüber ist von dem Bewerber eine entsprechende Erklärung abzugeben, vgl. III.2.1.
e) Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will. Die Eignung dieses anderen Unternehmens ist bereits mit dem TA nachzuweisen (siehe oben). Des Weiteren ist eine Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorzulegen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden. Unterauftragnehmer, die der Bewerber zwar für die Auftragsausführung einsetzen will, deren Kapazitäten er zum Nachweis seiner Eignung aber nicht in Anspruch nimmt, müssen mit dem TA noch nicht benannt werden.
f) Erklärung, ob und wenn ja mit welchem Unternehmen eine für auf den Auftrag bezogene relevante Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen vorgesehen ist,
Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung am Vergabeverfahren als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und / oder als Unterauftragnehmer können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher von der Mehrfachbeteiligung betroffener Bewerber im weiteren Verfahren führen.
g) Zusicherung, dass die Leistungen nach Vertragsabschluss nur an Unternehmen weitergegeben werden, die im Vergabeverfahren unter Nr. 1.5 des Bewerbungsbogens genannt sind.
h) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21SchwarzArbG.
i) Eigenerklärung zum wettbewerbskonformen Verhalten.
j) Anerkennung der Antikorruptionsklausel der DRV Bund.
Der Bewerber hat mit dem TA folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
a) Erklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz mit vergleichbaren Planungsleistungen des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
b) Erklärung über das Bestehen bzw. den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen für Personenschäden einerseits sowie für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden andererseits. Für Personenschäden müssen die Deckungssummen dieser Versicherung jeweils pro Verstoß mindestens EUR 3 Mio. betragen (2fach maximiert). Für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden müssen die Deckungssummen dieser Versicherung jeweils pro Verstoß mindestens EUR 6 Mio. betragen (2fach maximiert).
Zu b) Versicherungsbestätigung über das Bestehen bzw. Zusage eines Versicherungsunternehmens zur Bereitschaft zur Versicherung im Auftragsfall entsprechend den Forderungen der Auftragsbekanntmachung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen für Personenschäden einerseits sowie für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden andererseits.
Bewerber /Bieter, die die Mindeststandards nicht erfüllen, werden im weiteren Vergabeverfahren nicht berücksichtigt.
Der Bewerber hat mit dem TA folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
(1) Unternehmensreferenzen
Nachweis der Erfahrung mit vergleichbaren Architekten- und Ingenieurleistungen (beachte hierzu auch die nachfolgend festgelegten Mindeststandards). Zu den einzelnen Unternehmensreferenzen sind hierzu Angaben zu deren jeweiligem Leistungsinhalt und -umfang zu den unter VI. 3) 3 genannten Kriterien zu machen. Konkretisierende Angaben zur Wertung der Teilnahmeanträge sind in Anlage A-2 Eignungsbewertung-TNW enthalten.
Je Unternehmensreferenz ist das Formblatt A-TA-4 auszufüllen.
(2) Zusicherung Einsatz Personal (Schlüsselpositionen)
Eigenerklärung mit Zusicherung, dass der Bewerber im Falle seiner / ihrer Aufforderung zur Angebotsabgabe Personal anbieten und im Projekt Personal einsetzen wird, das die im Vergabeverfahren festgelegten Mindeststandards gemäß Anlage A-3 Mindeststandards Personal (folgend A3) in Bezug auf die deren persönliche Qualifikation und Erfahrung erfüllt (siehe Ziffer 4.2 des Bewerberbogens).
Mindeststandards an die Wertbarkeit jeder einzelnen persönlichen Referenz:
- Neubauprojekt mit baulicher Fertigstellung nicht vor dem 01.01.2012. Neubauprojekt umfasst mehrgeschossigen Wohnungsbau, Hotels und/ oder mehrgeschossige Büro-/Verwaltungsgebäude oder Neubauprojekt aus dem Bereich Gesundheit/ Betreuung jeweils mit Herstellungskosten im Sinne der DIN 276 (Summe KG 200 bis 600) in Höhe von mindestens netto 10 Mio. EUR
- innerhalb der Europäischen Union (EU) oder der Schweiz
Mindeststandards an die Wertbarkeit der insgesamt eingereichten persönlichen Referenzen:
- Vergleichbares Neubauprojekt aus dem Bereich Gesundheit/Betreuung. Als vergleichbare Neubauprojekte gelten: Krankenhäuser / Hilfskrankenhäuser / Kliniken, Therapie- oder Rehabilitations-Einrichtungen, Gebäude für Erholung, Kur oder Genesung, Pflegeheime oder Bettenhäuser (ohne oder mit medizinisch-technischer Einrichtungen), Unfall-, Sanitätswachen, Ambulatorien, Betreuungseinrichtungen, Altentagesstätten.
Es gelten weitere Mindestanforderungen für folgende Schlüsselpositionen:
- Gesamtprojektleiter,
- Verantwortlicher Planung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1 bis 3,
- Verantwortlicher Planung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4 und 5,
- Verantwortlicher Planung Technische Ausrüstung Anlagengruppe 8,
- Verantwortlicher Brandschutz,
- Verantwortlicher Objektüberwachung.
Für diese Schlüsselpositionen sind Mindeststandards zu folgenden Aspekten aufgestellt:
- Ausbildung (insb. Abschlüsse und Qualifikationen),
- Berufserfahrung in Jahren nach Ausbildungsabschluss,
- Projekterfahrung anhand persönlicher Referenzen.
Näheres zu diesen Mindeststandards ist der Anlage A 3 zu entnehmen.
WICHTIGER HINWEIS: Die namentliche Benennung der Schlüsselpositionen und die personenbezogene Nachweisführung ist mit Einreichung der Teilnahmeanträge nicht gefordert und nicht notwendig. Die namentliche Benennung der Schlüsselpositionen und zugehörige Vorlage von Nachweisen je Schlüsselposition wird von den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern mit der Einreichung der Angebote verlangt.
(3) Erklärung, dass die besonderen Formatvorgaben der DRV Bund gemäß B-Anlage_20_Allgemeine_Hinweise_Pflicht_Ausführung zur Auftragsausführung der Vergabeunterlagen eingehalten werden.
(4) Erklärung des Bewerbers über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Geschäftsjahren.
(5) Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, Geräte, technische Ausrüstung, (Hard- und Software) das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (als Anlage beizufügen).
Zu (1)
Es gibt Mindeststandards an die Wertbarkeit jeder einzelnen Unternehmensreferenz und Mindeststandards, die der Bewerber mit den zwei für die differenzierte Bewertung maßgeblichen Unternehmensreferenzen kumuliert nachweisen muss.
Mindeststandards an die Wertbarkeit jeder einzelnen Unternehmensreferenz:
- Planungsleistungen für ein vergleichbares Neubauprojekt aus dem Bereich Gesundheit/Betreuung. Als vergleichbare Objekte gelten: Krankenhäuser / Hilfskrankenhäuser / Kliniken, Therapie- oder Rehabilitations-Einrichtungen, Gebäude für Erholung, Kur oder Genesung, Pflegeheime oder Bettenhäuser (ohne oder mit medizinisch-technischer Einrichtungen), Unfall-, Sanitätswachen, Ambulatorien oder Betreuungseinrichtungen, Altentagesstätten.
- Bauliche Fertigstellung des Neubauprojekts nicht vor dem 01.01.2012 oder noch in Bauausführung
- Innerhalb der Europäischen Union (EU) oder der Schweiz
Einzelne Unternehmensreferenzen, die die Mindeststandards an die Wertbarkeit jeder einzelnen Unternehmensreferenz nicht erfüllen, werden nicht gewertet.
Mindeststandards, die der Bewerber mit zwei für die differenzierte Bewertung maßgeblichen Unternehmensreferenzen kumuliert nachweisen muss:
- mindestens ein Neubauprojekt erfolgte als Generalplaner. Als Generalplaner gilt, wer bei dem Neubauprojekt mindestens Planungsleistungen für die Objektplanung Gebäude im Sinne der HOAI und Planungsleistungen für drei Anlagengruppen der Technischen Ausrüstung im Sinne der HOAI erbracht hat (nachfolgend nur: Generalplaner).
- dass die Leistungsphasen 2 - 8 im Sinne der HOAI (nachfolgend nur: Leistungsphasen) mindestens schon einmal als Generalplaner an einem Neubauprojekt erbracht wurden.
Soweit die vorgelegten Referenzen insgesamt die vorgenannten Mindeststandards bei kumulierter Bewertung nicht erfüllen, wird der TA vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Bewerber, die die festgelegten Mindeststandards nicht erfüllen, werden im weiteren Vergabeverfahren nicht berücksichtigt.
Zu (2)
Die Zusicherung, dass der Bewerber im Falle seiner Aufforderung zur Angebotsabgabe Personal anbieten und im Projekt einsetzen wird, das die Mindeststandards gemäß Anlage A-3 Mindeststandards Personal erfüllt.
Zu (3)
Die Zusicherung, dass die besonderen Formatvorgaben des Auftraggebers gemäß B-Anlage_20_Allgemeine_Hinweise_Pflicht_Ausführung der Vergabeunterlagen eingehalten werden.
Bewerber / Bieter, die die Mindeststandards nicht erfüllen, werden im weiteren Vergabeverfahren nicht berücksichtigt.
Zugelassen werden nur Bewerber, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als Architekt bzw. Ingenieur tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind, ggf. ist der Nachweis nach Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen zu führen (§ 75 Abs. 1 und 2 VgV).
Juristische Personen erfüllen die Voraussetzungen zur Erbringung der Leistungen und sind als Auftragnehmer zugelassen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Leistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen (§ 75 Abs. 3 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. zu I.3) Elektronische Kommunikation:
Kommunikation erfolgt im gesamten Verfahren elektr. über die Vergabeplattform der DRV Bund.
Zu berücksichtigen: TA-Unterlagen sind ohne Anmeldung zugänglich. Der Bewerber muss sich selbst bis zum Ende der Bewerbungsphase informieren, ob neue od. aktualisierte Dateien zum Download zur Verfügung stehen.
Anmeldung zur Teilnahme am Vergabeverfahren ist erforderlich für Anfragen zu diesem Verfahren, Bereitstellung der Teilnahme-/Vergabeunterlagen in der Bietersoftware und Abgabe eines TA/Angebotes (ggf. unter vorheriger Registrierung der Unternehmerdaten über die Plattform).
2. Kommunikation und der vollständige TA und Angebote inkl. aller Bestandteile und Nachweise sind in deutsch abzugeben.
b) Elektr. TA / Angebote sind über die Vergabeplattform der DRV Bund unter Nutzung der kostenlos bereitgestellten Bietersoftware "AI BIETERCOCKPIT" und entsprechend den dort hinterlegten Bedingungen abzugeben.
Dafür müssen sich die Bewerber / Bieter auf der Vergabeplattform der DRV Bund
- unter Beachtung der dort hinterlegten "Registrierungsanleitung" mit ihren Unternehmerdaten einmalig registrieren
- sich über die Bekanntmachung zur Teilnahme am Vergabeverfahren anmelden
- unter Beachtung des "Benutzerhandbuches Bietercockpit" und unter Nutzung dieser Software elektr. Teilnahmeanträge / Angebote erstellen und absenden.
Die Abgabe elektr. TA / Angebote kann erfolgen:
- elektr. in Textform (ohne Signatur).
- mit fortgeschrittener bzw. qualifizierter Signatur.
Nur elektronisch und mit dem AI-Bieterwerkzeug (Bietercockpit) auf der Vergabeplattform der DRV Bund eingereichte Teilnahmeanträge / Angebote werden berücksichtigt.
Bei einem elektr. in Textform übermittelten TA ist der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben.
Sofern angegeben, sind einzelne Dokumente zu unterschreiben und in gescannter Form beizulegen.
TA per Fax oder E-Mail sowie als unverschlüsselte Nachricht aus dem Bietercockpit werden nicht berücksichtigt. Schriftl. TA sind nicht zugelassen.
3. Zu den Unternehmensreferenzen nach III. 1. 3) (1) sind folgende Angaben zu machen: Brutto-Geschossfläche, Bauliche Fertigstellung, Umsetzung des Neubauprojekts für einen öffentlichen AG im Sinne des § 98 GWB, Umsetzung des Neubauprojekts als Generalplaner, vom Leistungsumfang (folgend LU) umfasste Leistungsphasen (folgend LP) der Objektplanung, vom LU umfasste LP der Technische Anlagen, vom LU umfasste Anlagengruppen der Technischen Ausrüstung, vom LU umfasste Leistungen der Tragwerksplanung, Freianlagenplanung, Beratungsleistungen Bauphysik und Brandschutz (Heft Nr. 17 der AHO-Schriftenreihe, 3. Aufl 2015), Darstellung, ob und inwieweit das Neubauprojekt Nachhaltigkeitsaspekte beinhaltete, Darstellung, ob und inwieweit das Neubauprojekt Aspekte zur "Heilenden Architektur" beinhaltete, Darstellung, ob und inwieweit das Neubauprojekt den Betrieb eines Gebäudes beeinträchtigte, das sich in unmittelbarer räumlicher Nähe befand und mit dem Neubauprojekt in sachlichem Zusammenhang stand.
4. Die DRV Bund behält sich vor - sofern kein Zuschlag nach Ziff. IV.1.5)- den Bieterkreis vor Verhandlungen zu verringern. In diesem Fall werden max. 3 Bieter zur Verhandlung aufgefordet. Es wird sich vorbehalten, Bieter, die nicht zur Verhandlung aufgefordert wurden, wieder in das Verhandlungsverfahren einzubeziehen, wenn im weiteren Verfahren Bieter von der Fortsetzung des Verfahrens Abstand nehmen/kein/ein auszuschließendes Angebot abgeben. Reservebieter können dann zur weiteren Teilnahme am Verfahren nachnominiert werden.
5. Der Verweis unter III. 1. 3) auf die Anlage A 3 erfolgt aufgrund softwareseitig vorgegebener Zeichenlimitierungen für dieses Auftragsbekanntmachungsformular. Diese Anlage konkretisiert die Mindeststandards Personal in dieser Bekanntmachung.
6. Alle Bieter, die ein zuschlagsfähiges Angebot form- und fristgerecht einreichen und nicht den Zuschlag erhalten, erhalten einen Betrag in Höhe von 11.662,00 € zzgl. USt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).