HAM - Wäschevollversorgung - Vergabebekanntmachung Referenznummer der Bekanntmachung: 20-19 (200)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21033
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bg-kliniken.de/klinikum-hamburg/
Abschnitt II: Gegenstand
HAM - Wäschevollversorgung - Vergabebekanntmachung
Leistungen der Textilen Vollversorgung und Lieferung eines Wäsche-Ausgabesystems zur Erbringung der beschriebenen Leistungen in zwei unterschiedliche Losen
Textile Vollversorgung
BG Klinikum Hamburg gGmbH Bergedorfer Straße 10 21033 Hamburg
Der Auftrag zur Textilversorgung beinhaltet die Gestellung von Mietwäsche, Abholung, Auf-bereitung und nach Artikelgruppen vorkommissionierte Lieferung der aufgeführten Sortimen-te.
Die in den Vergabeunterlagen inkl. Anlagen enthaltenen Mengenangaben und Artikelbe-zeichnungen geben den aktuellen Stand des Bedarfs bzw. Verbrauchs des Auftraggebers wieder. Sie stellen in Hinblick auf die Versorgung der Patienten und Mitarbeiter weder Min-destmengen noch einen Höchstbedarf dar.
Der Auftragnehmer übernimmt die Textile Vollversorgung mit vorwiegend größenbezogener Pool-Berufskleidung mit Einzelteilverfolgung anhand von RFID UHF Transpondern gemäß ISO/IEC 18000-6:2010 (EPC Gen 2), die der Auftragnehmer zu stellen und anzubringen hat. Durch den Auftragnehmer sind ca. 2.100 beim Auftraggeber angestellte Mitarbeiter/Innen mit Mietberufskleidung auszustatten.
Wäscheausgabesystem
BG Klinikum Hamburg gGmbH Bergedorfer Straße 10 21033 Hamburg
Das BG Klinikum Hamburg beabsichtigt die Beschaffung von zwei Kleiderausgabe- und Rücknahmesystemen zur Miete, für gefaltete/gelegte Berufskleidung inkl. Werk- und Montageplanung, Einbau und Inbetriebnahme beider Systeme. Die laut Planung ggf. notwendigen Trockenbau- und Elektroinstallationsarbeiten sind ebenfalls durch den Auftragnehmer oder dessen Unterauftragnehmer zu erbringen (vgl. Pkt. 5). Für die dafür ggf. anfallenden Baukosten ist im Angebot ein Kaufpreis vorzusehen.
Die Ausgabe von Berufskleidung muss jeweils aus begehbarer Kleiderkammer mittels Zutritts- und Entnahmekontrolle erfolgen. Eine solche Raumlösung für Wäscheausgabe muss sowohl die Zutrittskontrolle für den Raum gewährleisten, als auch die Textilentnahme und -rückgabe sowie die Befüllung des Raumes erfassen und einen ständigen Datenabgleich mit einer ebenfalls zur Verfügung zu stellenden Administrationssoftware vornehmen können.
Der Bieter hat auf Basis der Raumpläne zwei Kleiderausgabesysteme für größenbezogene und geringe Mengen trägerbezogene Berufskleidung zu stellen, welche für die Versorgung der rund 2.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Nutzer) mit gelegter Berufskleidung geeignet ist.
Die zu erfassenden Textilien sind mit RFID UHF Transpondern gemäß ISO/IEC 18000-6:2010 (EPC Gen 2) ausgerüstet und sind von den Ausgabe- und Rücknahmesystemen zu erfassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Textil-Raum-Ausgabesystem
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberlungwitz
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 09353
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.kemas.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHR4PS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11725152/
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, beider zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Die Frist zur Geltendmachung von Verstößen gegen § 134 GWB beträgt 30 Tage ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 GWB).