Bauwerksinspektion - Neue Schiffshebewerksanlage Niederfinow Referenznummer der Bekanntmachung: WNAB-SB8-16-2021-VgV-EU-B
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10965
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bauwerksinspektion - Neue Schiffshebewerksanlage Niederfinow
Handnahe Untersuchung aller Bauwerksteile der Schiffshebewerksanlage inkl. Dokumentation, Einpflege in das Programm WSV-Pruf und Maßnahmenerarbeitung zur Schadenbeseitigung. Grundlage ist die VV-WSV 2101.
Niederfinow
Gegenstand des Auftrages ist die Bauwerksinspektion auf Grundlage der VV-WSV-2101 "Bauwerksinspektion" (10/2010). Diese beinhaltet die handnahe Untersuchung aller Bauwerksteile durch sachkundiges Ingenieurpersonal, das die statischen, konstruktiven und hydromechanischen Vehältnisse des Schiffshebewerkes bewerten kann, mit dem Ziel der Beurteilung der Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit. Die Inspektion hat noch vor der VOB-Abnahme stattzufinden. Eine Bauwerksinspektionsakte ist zu erstellen. Das Ergebnis ist in einem umfassenden Prüfbericht zu dokumentieren. Das Bauwerk ist einzupflegen in das Programm WSV-Pruf. Bei festgestellten Schäden sind Maßnamen zu deren Beseitigung zu erarbeiten.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Vor der VOB-Abnahme der neuen Schiffshebewerksanlage Niederfinow hat der Bauherr eine Bauwerksinspektion nach der Verwaltungsvorschrift VV-WSV 2101 durchzuführen. Diese Inspektion ist Gegenstand des zu schließenden Dienstleistungsvertrages. Hierfür ist das komplexe Bauwerk sinnvoll zu gliedern, das Bauwerksverzeichnis sowie die Bauwerksinspektionsakte sind anzulegen und im System WSV-Pruf (IT-System für Bauwerksinspektionen) zu erfassen. Aufgrund der Einzigartigkeit des Bauwerks handelt es sich hierbei um eine ingenieurstechnische Aufgabe, für die sowohl grundlegende Kenntnisse der konkreten Hebewerksanlage als auch des Systems WSV-Pruf erforderlich sind. Erst nachdem das Bauwerk in WSV-Pruf erfasst und die Gliederung angelegt ist, kann die Erstprüfung des Bauwerks erfolgen.
Vor dem Hintergrund der vorgenannten Randbedingungen kommt nach einer Markterkundung des WNA Berlin nur das Ingenieurbüro Krebs + Kiefer in Frage, welches das Projekt seit Planungsbeginn begleitet. Ein vergleichbares Wissen in Tiefe und Breite über die Konstruktion und das statische System des Schiffshebewerkes kann durch kein externes Ingenieurbüro bereitgestellt werden. Lediglich für den BAU-AN tätige Planungsbüros könnten über ein ähnliches Wissen verfügen, jedoch jeweils nur gewerkespezifisch. Eine Beauftragung dieser Büros wird zur Vermeidung von Interessenskonflikten (Prüfung eigener Leistungen) ausgeschlossen. Da das Ing.-Büro Krebs + Kiefer bereits mit der Bauwerksinspektion des alten Hebewerkes beauftragt ist, ist durch die dabei gewonnenen Erfahrungen gewährleistet, dass dieses Ingenieurbüro sowohl über die zwingend erforderlichen gewerkeübergreifenden Kenntnisse einer sinnvollen Bauwerksgliederung als auch in der Anwendung des Programms WSV-Pruf verfügt, so dass die Bauwerksinspektion in der kurzen zur Verfügung stehenden Ausführungszeit (siehe unten) erbracht werden kann.
Nach §14 (4) 2.b) VGV kann im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens auf einen Teilnahmewettbewerb verzichtet werden, „wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist." Dies ist hier der Fall.
Die erste Bauwerksprüfung muss vor der VOB-Abnahme erfolgen. Grundvoraussetzung für die Durchführung des Vergabeverfahrens und der ersten Bauwerksinspektion sind das Vorhandensein der erforderlichen Bestandsunterlagen sowie der weitestgehende Abschluss der Bauarbeiten, um die zu prüfenden Bauteile im fertigen Zustand handnah prüfen zu können. Der Abschluss der Bauarbeiten und die Übergabe der Bestandsunterlagen waren aufgrund der sich fortwährend verlängernden Bauzeit nicht ausreichend sicher absehbar, zudem sind die Arbeiten auch noch immer nicht vollständig abgeschlossen. Durch den erheblichen Bauverzug steht für die Bauwerksprüfung und das zuvor erforderliche Anlegen der Bauwerksinspektionsakte und des Bauwerks in WSV-Pruf nur eine 3-4 monatige Zeitspanne zur Verfügung. Diese kurze Zeitspanne schließt aufgrund der im Verfahren mit Teilnahmewettbewerb einzuhaltenden Fristen den Teilnahmewettbewerb aus. Daher ist auch die Bedingung nach §14 (4) 3 VGV erfüllt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauwerksinspektion - Neue Schiffshebewerksanlage Niederfinow
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Vergabenachprüfungsantrag wegen einer Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist nach § 160 (3) Nr. 4 GWB nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung beim Bieter / Bewerber zulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10965
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wsv.de