Neubau Betriebsgebäude Wolmirstedt Referenznummer der Bekanntmachung: T09-2021-0002
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: D-10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.50hertz.com
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Betriebsgebäude Wolmirstedt
Neubau des Betriebsgebäudes für das Umspannwerk in Wolmirstedt,
einschließlich der Außenanlagen (Zufahrt, Parkplätze, Gehwege, Erschließung)
50Hertz Transmission GmbH
Nahe Umspannwerk Wolmirstedt
39326 Wolmirstedt
Bei dem geplanten Neubau handelt es sich um ein 2-geschossiges, nicht unterkellertes, freistehendes Gebäude. Der Neubau ist nach § 2 Abs. 3 BauO LSA der Gebäudeklasse 3 zuzuordnen.
Gebäudegrundform:
freistehendes Gebäude in U-Form.
Geschosse:
EG, Geschosshöhe 3,83 m, OK FFB EG ca. 0,5m ü OK Gelände Bestand
1.OG, Geschosshöhe 3,83 m
Gebäudeausdehnung:
Achse A-D/1-13: b= 14m; l= 61m; h ca. 9m ü OK Gelände Bestand
Achse D-G/1-4: b= 14m; l= 17m; h ca. 9m ü OK Gelände Bestand
Achse D-G/1-4: b= 14m; l= 23m; h ca. 9m ü OK Gelände Bestand
Gebäudesubstanz:
Errichtung eines Neubaus; Bodenplatte, Wände, tragende Stützen, Decken in Stahlbeton, nichttragende Innenwände aus Trockenbau. Flachdach mit Kies.
Gebäudenutzung:
Nutzung für Büro- und Technikzwecke
Der Bewerber hat einen gewissen Spielraum für die Erstellung des Terminplans. Dieser kann vom Wunschterminplan des Auftraggebers abweichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer III.1.4) der Bekanntmachung.
Vorzulegen mit dem Teilnahmeantrag sind:
1. Eigenerklärung, dass auf den Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB zutreffen.
2. Eigenerklärung über die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns bzw. der tariflichen Vergütungsregelungen für alle Mitarbeiter, sofern anzuwenden.
(siehe Bewerberfragebogen)
Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer III.1.4) der Bekanntmachung.
Vorzulegen mit dem Teilnahmeantrag sind:
1. Gesamtumsätze sowie Umsätze mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar.
(Siehe Bewerberfragebogen)
Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer III.1.4) der Bekanntmachung.
Vorzulegen mit dem Teilnahmeantrag sind:
1. Referenzangaben (mindestens 2 abgeschlossene Referenzen) für vergleichbare Leistungen innerhalb der letzten 5 Jahre unter Anwendung der einschlägigen europäischen/deutschen Normen und Richtlinien (oder gleichwertig).
(Siehe Referenzliste)
a) Aufbau des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag ist wie folgt zu gliedern und insofern auch in Register aufzuteilen:
(1) Bewerberfragebogen
(2) Anlagen gemäß Bewerberfragebogen
(3) Ggf. Eignungsleihe-Verpflichtungserklärung Nachunternehmer
(4) Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung
b) Form des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag ist komplett auf Deutsch über das Vergabetool einzureichen. Alle notwendigen Dokumente sind an geeigneter Stelle hochzuladen. Die Zusendung des Teilnahmeantrags per Email oder in Briefform ist nicht zulässig.
c) Allgemeine Erläuterungen zum Inhalte des Teilnahmeantrags: zu finden unter der Ziffer VI.3)
siehe allgemeine Einkaufsbedingungen
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Fragen und Antworten:
Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URLAdresse (siehe Ziffer I.3) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen.
b) Vergabeunterlagen
Die mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung abrufbaren Vergabeunterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe ggf. konkretisiert. Bekanntmachung und gleichzeitig abrufbare Vergabeunterlagen bieten im Sinne des Gesetzgebers eine vollständige Grundlage, um interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen (siehe Begründung zu § 41 SektVO).
Fortsetzung von Ziffer III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien:
c) Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags
(1) Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Teilnahmefrist
(2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen
(3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und - auf Deutsch - zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
(4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte
Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die geforderten Erklärungen und Nachweise gemäß Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und
insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber.
(5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch, soweit möglich, solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das
andere Unternehmen vorgesehen ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben. "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."