Bf. Berlin Spandau Los 1: Planungsbegleitende BIM-Vermesserleistung und BIM-Bestandsmodellierung; Los 2: BIM-Planungen für die Brandschutztechn. Ertüchtigung des Bf. Lph 1-4, optional Lph 5-7; BIM-Planung Kälteanlage Lph 1-4, optional Lph 5-7 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI54160
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bf. Berlin Spandau Los 1: Planungsbegleitende BIM-Vermesserleistung und BIM-Bestandsmodellierung; Los 2: BIM-Planungen für die Brandschutztechn. Ertüchtigung des Bf. Lph 1-4, optional Lph 5-7; BIM-Planung Kälteanlage Lph 1-4, optional Lph 5-7
Die DB Station & Service AG ist verantwortlich für einen sicheren Betrieb der S- und Fernbahn-Stationen. In Abstimmung mit dem Notfallplan der DB Netz AG kommt den S-Bahn-Stationen eine besondere Bedeutung zu, da ggf. erforderliche Evakuierungen möglichst in diesen Stationen erfolgen sollen. Das Ziel der Maßnahmen ist, die Stationen so auszustatten, dass eine reibungslose Alarmierung und Evakuierung gewährleistet wird. Außerdem sind alle Anlagen innerhalb der Station so auszurüsten, dass kein zusätzliches Gefährdungspotential entsteht.
Inhalt der Ausschreibung ist die Vermessung und Bestandsmodellierung des Bf Spandau, die gesamthafte Planung der Brandschutztechnischen Ertüchtigung mit BIM-Modellierung, BIM-Gesamtkoordination und Implementierung des Fachmodells aus Los 3 sowie die gesamthafte Planung der Ausstattung des Empfangsgebäudes mit einer zentralen Kälteanlage mit BIM-Fachmodell.
Vermessung und BIM-Bestandsmodellierung (LOD/LOI 300), inkl. Anlagen VA, E
Bestandsmodell: Das gesamte Bauwerk muss im Vermessungsbereich in allen Ebenen und mit sämtlichen technischen Anlagen und Einbauten modelliert werden.
Das erstellte Bestandsmodell dient als Planungsgrundlage für die Planungen in den beiden anderen Losen dieser Vergabe – Brandschutztechnische Ertüchtigung (Los2) und Neubau Kälteanlage (Los3).
Gesamthafte Planung der Brandschutztechnischen Ertüchtigung mit BIM-Modellierung, BIM-Gesamtkoordination und Implementierung des Fachmodells aus Los 3
Zu planen ist für alle Gewerke (Hochbau, Tragwerksplanung, Wasser-/Abwasser- und Lufttechnische Anlagen, Elektrotechnik, Starkstromanlagen, Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen, Förderanlagen, Nutzungsspezifische Anlagen, Gebäudeautomation) die Umsetzung aller Maßnahmen des geprüften Ganzheitlichen Brandschutzkonzepts inkl. der Maßnahmenliste und des dazugehörigen Prüfberichtes. Ziel ist es, dass die Anlagen im Bereich des Bf Spandau (Station 0561) hinsichtlich des Brandschutzes als sicher bewertet werden können.
In dem Konzept sind neben baulichen Ertüchtigungen und baulichen Brandschutzmaßnahmen auch eine flächendeckende Brandmeldeanlage sowie eine Sprachalarmierungsanlage für die öffentlichen Bereiche enthalten.
Die Ertüchtigungsmaßnahmen erstrecken sich über das gesamte Bauwerk und werden temporär hauptsächlich in den Räumlichkeiten des Erdgeschoßes zu weitreichenden Einschränkungen führen. Die Durchführung der Maßnahmen ist kompromisslos erforderlich, um die brandschutztechnische Sicherheit im Gebäude zu gewährleisten. Der Schutz von Menschenleben ist dabei der vorrangige Anspruch, den es auch seitens des Gesetzgebers zu erfüllen gilt.
Der Objektplaner des Loses 2 stellt ebenfalls den BIM-Gesamtkoordinator für die Planungsleistungen der gegenständlichen Ausschreibung. Dies umfasst neben der Koordination der eigenen Fachmodelle ebenfalls die Koordination der in den Losen 1 und 3 erstellten Fachmodelle.
Bei der Planung zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem GBSK sind alle erforderlichen Begleitgewerke mit einzubeziehen und zu berücksichtigen.
gesamthafte BIM-Planungsleistungen in den Lph 5-7 gem. Leistungsbeschreibungen (Siehe Vergabeunterlagen)
Gesamthafte Planung des Neubaus Kälteanlage mit BIM-Fachmodell
Am Bf Spandau wurde bisher keine zentrale Kälteversorgung errichtet. Die fehlende Kälteversorgung hat fast jeder Mieter insofern kompensiert, als dass individuelle Einzelkonzepte kreiert wurden, die nun mit dem aktuellen Brandschutzkonzept kollidieren.
Geplant und Inhalt dieses Loses 3 ist für alle Gewerke (Hochbau, Tragwerksplanung, Wasser-/Abwasser- und Lufttechnische Anlagen, Elektrotechnik, Starkstromanlagen, Gebäudeautomation) die Umsetzung einer zentralen Kälteanlage für den Bf Spandau. Auflage im Projekt ist es, eine energetisch sinnvolle Lösung unter Berücksichtigung von ökologischer Innovation und möglichst niedrigen Betriebskosten zu finden und umzusetzen.
Die Aufstellungsort der zentralen Kältemaschine, zu errichtende Technikräume sowie der Standort der Kühltürme sind im Projekt zu untersuchen. Auf Grundlage der zu ermittelnden maximalen erforderlichen Kühllasten und der Standortflächen sind Varianten zu entwickeln und abzustimmen. 2 Standorte für die Kühltürme auf Flächen der DB Netz wurden vorbesprochen. Die entsprechende Stellungnahme liegt vor und kann zur Verfügung gestellt werden.
Bei der Planung der Ausführung zur Umsetzung der Maßnahmen für die zentrale Kälteanlage sind alle erforderlichen Begleitgewerke mit einzubeziehen und zu berücksichtigen.
gesamthafte BIM-Planungsleistungen in den Lph 5-7 gem. Leistungsbeschreibungen (Siehe Vergabeunterlagen)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3 .
-Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen
-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Falls beabsichtigt ist, für bestimmte Leistungen oder Tätigkeiten Subunternehmer einzusetzen, so sind diese Firmen/Ing.-Büros in den Teilnahmeunterlagen zu benennen und deren vorgesehener Leistungsumfang darzustellen; die Aussagen sind durch entsprechende aktuelle Referenzen, aus denen die Eignung der Subunternehmer zweifelsfrei hervorgeht, zu untersetzen.
Für vorgesehene Subunternehmer sind darüber hinaus die Nachweise gemäß VI.3 (vgl. EU-Bekanntmachungstext) zu führen.
-Nachweis über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (in Tabellenform ist anzugeben: Projekt/Objekt, Auftraggeber, anrechenbare Baukosten (abK) und/oder Auftragssummen, Leistungsbild/Leistungsumfang)
Mindestanforderungen gem. Inhaltsverzeichnis Ausschluss-Eignungskriterien
Der AG behält sich vor, ergänzende Aufklärungen, Unterlagen oder Auftraggeberbestätigungen zu den Referenzprojekten nachzufordern und Referenzen mit unrichtigen Angaben auszuscheiden.
-Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung, Programmschnittstellen
Detailanforderungen gem. Inhaltsverzeichnis Ausschluss-Eignungskriterien
-Nachweis der Erfahrungen der eingebundenen Fachplaner mit vergleichbaren Objekten
Mindestanforderungen gem. Inhaltsverzeichnis Ausschluss-Eignungskriterien
-BIM-spezifische Eignungskriterien:
Nachweis über das Vorhandensein von mindestens einem Arbeitsplatz mit BIM-fähiger CAD-Software (objektorientiert).
Nachweis der Verfügbarkeit von mindestens einem in der BIM-Methodik und der BIM unterstützenden Software geschulten Mitarbeiter (bei losweiser Vergabe je Los mindestens ein Mitarbeiter).
Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt oder anderweitiger praktischer Erfahrung mit der BIM-Methodik wie z.B. die Begleitung von Forschungsvorhaben oder das Durchführen von Schulungen/ Seminaren
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3
Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Die Vergabe wird über das Vergabeportal der Deutsche Bahn AG durchgeführt (https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/). Die Vergabeunterlagen werden gem. I.3 über das Vergabeportal der Deutsche Bahn AG zur Verfügung gestellt, ohne dass eine Registrierung erforderlich ist. Der Auftraggeber und Unternehmen kommunizieren ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Auch Angebote sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax oder per E-Mail, sind nicht zulässig. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, regelmäßig Einsicht in ihr Postfach des Vergabeportals der Deutschen Bahn AG zu nehmen und dort hinterlegte Informationen/Dokumente abzurufen. Unternehmen, die sich nicht registriert haben, sind dazu aufgefordert, sich in eigener Verantwortung über Aktualisierungen, Korrekturen und Informationen zu informieren, die auf dem o.g. Portals eingestellt werden. Bei technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutschen Bahn AG können sich Unternehmen an die kostenlose Bieterhotline wenden. Die Kommunikationsdaten sind auf dem o. g. Vergabeportal aufgeführt.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
-Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
- Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.