Ribnitz-Damgarten Los 1: Bauüberwachung Oberbau und konstruktiver Ingenieurbau, 50 Hz, OLT, TK und LST Los 2: umweltfachliche Bauüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51379
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Ribnitz-Damgarten Los 1: Bauüberwachung Oberbau und konstruktiver Ingenieurbau, 50 Hz, OLT, TK und LST Los 2: umweltfachliche Bauüberwachung
Bauüberwachung für die Erneuerung des Hausbahnsteigs am Gleis 1 sowie Neubau Zwischenbahnsteig am Gleis 2 mit Beleuchtung, Beschallung, Kabeltiefbau, Entwässerung, Ausstattung und Wegeleitung einschl. bauzeitlichen Behelfsbahnsteig sowie Neubau einer barrierefreien Personenunterführung zwischen den Gleisen 1 und 2 inkl. Rampe (Gleis 1), Treppen und Aufzug (Gleis 2) und umfangreichen Anpassungen an den LST-, TK- und OLT Anlagen aufgrund der geplanten konstruktiven Maßnahmen
Umbau Bf. Ribnitz-Damgarten West; Bauüberwachung Oberbau, konstruktiver Ing.-bau, 50 Hz, OLT, TK, LST
Bf. Ribnitz-Dammgarten West
Umbau Bf. Ribnitz-Damgarten West; Bauüberwachung Oberbau, konstruktiver Ing.-bau, 50 Hz, OLT, TK, LST
Umbau Bf. Ribnitz-Damgarten West; umweltfachliche Bauüberwachung
Bf. Ribnitz-Dammgarten West
Umbau Bf. Ribnitz-Damgarten West; umweltfachliche Bauüberwachung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umbau Bf. Ribnitz-Damgarten West; Bauüberwachung Oberbau, konstruktiver Ing.-bau, 50 Hz, OLT, TK, LST
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umbau Bf. Ribnitz-Damgarten West; umweltfachliche Bauüberwachung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.