Beschaffung von NetApp-Komponenten und Umbau der bestehenden Systeme
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kbv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von NetApp-Komponenten und Umbau der bestehenden Systeme
Beschaffung von NetApp-Komponenten und Umbau der bestehenden Systeme
Austausch der beiden NetApp FAS8040/FAS8020 Controller (HA Konfiguration) und Ersatz durch eine FAS8300 (HA Konfiguration). Das neue System muss ein volllizensiertes (ohne SnapLock) FAS8300 HA System sein. Die FAS8300 muss so ausgelegt sein, dass der jetzige Workload der FAS8040 und FAS8020 und die
zusätzlichen stetig steigenden Anforderungen an Leistung, Funktionalität und Skalierbarkeit gerecht wird.
Austausch der folgender Shelves:
2 x DS4246 Shelves mit jeweils 24 x 4TB SATA Festplatten und Ersatz durch ein 60x4TB 460C Shelf
1 x DS2246 Shelves mit jeweils 24 x 400G SSD Festplatten und Ersatz durch ein DS224C Shelf mit 24x900GB SSD
Austausch der zwei CN1610 Switche und Ersatz durch zwei neue Cisco Nexus (NetApp Bezeichnung X190100)
Switche und Anbindung der neuen FAS8300 (HA) und AFF A700 Systeme bzw. temp. Anbindung der FAS8020/FAS8040 System für die Migration
Neuorganisation der Zuordnung der Festplattenshelves:
Umbau und Integration des SAS Shelfves, die derzeit an der FAS8040 betrieben werden an das neue FAS8300
System
Umbau und Integration des SATA Shelfs (6TB), das derzeit an der FAS8040 betrieben werden, an das neue FAS8300 System
Umbau der DS2246 Shelves zu DS224C Shelves, die derzeit an der AFF A700 und der FAS8040 verbaut sind (Umbau aller IOM6 Module zu IOM12)
Umbau der DS4246 (6TB) Shelves zu DS224C Shelves, die derzeit an der AFF A700 und der FAS8040 verbaut
sind (Umbau aller IOM6 Module zu IOM12)
Speicherplatzerweiterung:
Erweiterung um ein weiteres des 24x3.8TB Shelfes (12Gbit/s SAS) an der AFF A700 (inkl. der passenden Wartung). Die Erweiterbarkeit des neuen Speichercontrollers im Hinblick auf SSD/SAS/SATA Festplatten muss gegeben sein.
Erweiterung des aktuellen Clustered DataOntap Clusters bestehend aus dem neuen System, der AFF A700, der FAS8040, FAS8020 und FAS8300 muss für die Migration der Daten gegeben sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung von NetApp-Komponenten und Umbau der bestehenden Systeme
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.