Elektroinstallationsmaterial Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2021-058-15-BL5
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektroinstallationsmaterial
Lieferung von Elektroinstallationsmaterial, das innerhalb der Vertragslaufzeit durch mehrere Einzelaufträge abgerufen wird.
Lieferung von Elektroinstallationsmaterial: Kabel, Leitungen und Draht
Berlin
Lieferung von Elektroinstallationsmaterial (hier: Kabel, Leitungen und Draht), das innerhalb der Vertragslaufzeit durch mehrere Einzelaufträge abgerufen wird. Die Lieferfrist beträgt nach erfolgtem Abruf maximal zwei Wochen. Nähere Angaben (insbesondere zu der Preisgestaltung unter Berücksichtigung der Kupferpreise) sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertragszeitraum verlängert sich maximal um zwei Jahre, und zwar jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor seinem Ablauf schriftlich durch die Auftraggeberin (AG) gekündigt wird. Der AG obliegt dieses einseitige Kündigungsrecht. Der Auftragnehmer (AN) hat keinen Anspruch auf Ausübung einer Option durch die AG. Der Vertrag endet spätestens am 31. August 2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Angebote können für ein, zwei oder alle Lose abgegeben werden.
Lieferung von Elektroinstallationsmaterial: Steckdosen und Verlängerungskabel
Berlin
Lieferung von Elektroinstallationsmaterial (hier: Steckdosen und Verlängerungskabel), das innerhalb der Vertragslaufzeit durch mehrere Einzelaufträge abgerufen wird. Die Lieferfrist beträgt nach erfolgtem Abruf maximal zwei Wochen. Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertragszeitraum verlängert sich maximal um zwei Jahre, und zwar jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor seinem Ablauf schriftlich durch die Auftraggeberin (AG) gekündigt wird. Der AG obliegt dieses einseitige Kündigungsrecht. Der Auftragnehmer (AN) hat keinen Anspruch auf Ausübung einer Option durch die AG. Der Vertrag endet spätestens am 31. August 2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Angebote können für ein, zwei oder alle Lose abgegeben werden.
Lieferung von Elektroinstallationsmaterial verschiedener Hersteller
Berlin
Lieferung von Elektroinstallationsmaterial verschiedener Hersteller, das innerhalb der Vertragslaufzeit durch mehrere Einzelaufträge abgerufen wird. Die Lieferfrist beträgt nach erfolgtem Abruf maximal zwei Wochen. Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertragszeitraum verlängert sich maximal um zwei Jahre, und zwar jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor seinem Ablauf schriftlich durch die Auftraggeberin (AG) gekündigt wird. Der AG obliegt dieses einseitige Kündigungsrecht. Der Auftragnehmer (AN) hat keinen Anspruch auf Ausübung einer Option durch die AG. Der Vertrag endet spätestens am 31. August 2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Angebote können für ein, zwei oder alle Lose abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Elektroinstallationsmaterial: Kabel, Leitungen und Draht
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Elektroinstallationsmaterial: Steckdosen und Verlängerungskabel
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Elektroinstallationsmaterial verschiedener Hersteller
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.